Moped Kennzeichen Farbe Jährlich: Alles, was Sie wissen müssen

Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.

Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März

Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün.

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Wer danach noch mit dem blauen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

„Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wenn Sie feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Das Versicherungskennzeichen kostet ab rund 45 Euro - je nach Versicherung - für die Kfz-Haftpflicht.

Die Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr zum 1. März ausgetauscht werden.

Für welche Fahrzeuge gilt das blaue Kennzeichen?

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.

Wichtige Hinweise

Die Betriebserlaubnis sollte man stets mit sich zu führen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Zweirads. Das heißt: Wer im Besitz dieses Dokuments ist, gilt als dessen Eigentümer. Die Betriebserlaubnis enthält außerdem Angaben über die für das Moped zugelassenen Bauteile.

Außerdem wichtig: Wenn das Motorrad oder Moped für die erste Tour aus der Garage geholt wird, sollten sich die Fahrer ein bisschen Zeit zum Aufwärmen lassen. Denn selbst langjährigen Motorrad- und Mopedfahrern fehlt nach der langen Winterpause ein wenig die Routine.

Aufbau und Gültigkeit des Versicherungskennzeichens

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres (28.02. oder 29.02.).

Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Diebstahl von E-Scootern

Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, der Großteil davon E-Scooter (4.100). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.

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