Welche Motorräder darf man mit 15 fahren?

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren. Wer schneller unterwegs sein will, oder komplette Neulinge, müssen aber erst mal die passende Fahrerlaubnis bauen. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Der Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer schon eine Fahrerlaubnis irgendeiner Klasse für Auto oder Zweirad hat, oder vor dem 1. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.

Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16.

Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde. An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca.

Gesetzesänderung: Rollerführerschein ab 15 Jahren (Moped)

Moped- oder Rollerfahren ab 15 - was zuvor nur für einige Bundesländer galt, ist seit 28. Juli 2021 in ganz Deutschland erlaubt. Der Bundestag hat im Oktober 2019 eine Gesetzesänderung für einen Rollerführerschein ab 15 Jahren beschlossen. Die Entscheidung lag erst bei den Ländern. Doch seit Juli 2021 gilt das Gesetz bundesweit. Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren - und nicht wie zuvor ab 16 - einen Rollerführerschein machen. Das hatte der Bundestag Ende Oktober 2019 beschlossen.

Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Das erzeugte eine unübersichtliche Situation. Seit 28. Juli 2021 gilt die Erlaubnis für Jugendliche ab 15 Jahren Moped fahren zu dürfen einheitlich in ganz Deutschland.

Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Entsprechende Zweiräder sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungszeichen. Um die Roller beziehungsweise Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Klasse AM für 15-Jährige bundesweit möglich

  • Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
  • Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt.

Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug istSoll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung.

Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten. Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren.

Wann kann man den Rollerführerschein machen?

Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.

Wichtig

Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Die Entscheidung lag erst bei den Ländern. Doch seit Juli 2021 gilt das Gesetz bundesweit. Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren - und nicht wie zuvor ab 16 - einen Rollerführerschein machen.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

Führerschein A1 auf A2 erweitern

Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.

Führerschein A2 auf A erweitern

Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.

Führerschein A1 auf A erweitern

Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 16 Jahre

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben

Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

FAQ zum Rollerführerschein

In Deutschland können Jugendliche bereits mit 15 Jahren einen Rollerführerschein machen. Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung zu beachten. Hier kommen alle Infos zum Thema Rollerführerschein: Kosten, Führerscheinprüfung, Versicherung.

Ab 15 Jahren Roller oder Moped fahren? Das ist mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.

Rollerführerschein (Klasse AM): Was darf ich fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Wie viele Theorie- und Praxisstunden brauche ich?

Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.

Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht. Wie läuft die Fahrprüfung ab?Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Wie teuer ist der Roller-Führerschein?

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Häufige Fragen zum Rollerführerschein

Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc. Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.

Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?

Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.

Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?

Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden.

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