Die deutsche Autobahn ist im Ausland berühmt, vor allem, weil es auf vielen Streckenabschnitten keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Allerdings gibt es die sogenannte Richtgeschwindigkeit, an die sich Verkehrsteilnehmende orientieren sollen. Was das genau bedeutet und ob es Folgen hat, wenn man sich nicht daran hält, wird im Folgenden erläutert.
Was ist die Richtgeschwindigkeit?
Der Begriff "Richtgeschwindigkeit" bezeichnet eine Geschwindigkeit, die auf Straßen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird. Die Richtgeschwindigkeit ist in einer eigenen Verordnung geregelt, der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.
Wo gilt die Richtgeschwindigkeit?
Die Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen:
- Autobahnen (Verkehrszeichen 330.1) außerhalb geschlossener Ortschaften
- Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind außerhalb geschlossener Ortschaften
- Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) oder durch Leitlinien (Verkehrszeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird nur bei günstigsten Straßen-, Wetter-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen empfohlen. Sonst muss das Tempo entsprechend angepasst werden. Die Richtgeschwindigkeit gilt in dem Augenblick nicht mehr, in dem eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit angeordnet wird.
Für wen gilt die Richtgeschwindigkeit?
Die Richtgeschwindigkeit gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. An Grenzübergängen werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt nach Deutschland durch das Verkehrszeichen 393 auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen hingewiesen.
Die Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw, Motorräder sowie für Lkw unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ohne Anhänger. Generell sind alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t davon betroffen, insofern sie in der Lage sind, diese Geschwindigkeit zu erreichen und es ihnen erlaubt ist, so schnell zu fahren.
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
Die Richtgeschwindigkeit in Deutschland ist Gegenstand einer speziellen Verordnung, der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V). Sie stammt aus dem Jahr 1978 und wurde vom Bundesverkehrsministerium erlassen. Dieser Verordnung zufolge ist unter anderem auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einzuhalten.
Die Autobahnrichtgeschwindigkeit zu Grunde liegt die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V). In § 1 der Verordnung wird genauer definiert, welche Straßentypen neben Autobahnen noch Richtgeschwindigkeiten unterliegen: Dazu zählen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die Fahrbahnen in eine Richtung aufweisen sowie durch Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind. Auch Straßen die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung besitzen (entweder durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien) gehören dazu.
Muss man sich an die Richtgeschwindigkeit halten?
Da es sich dabei nicht um ein Tempolimit handelt, darf dieser Wert deutlich überschritten werden, sofern es die äußeren Bedingungen zulassen. Lassen es die Verkehrsverhältnisse und Witterungsbedingungen zu, dürfen Sie auch deutlich schneller fahren. Das gilt allerdings nur, sofern keine Verkehrsschilder für die Autobahn ein Tempolimit ausweisen.
Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gilt jedoch als reine Empfehlung, nicht als Pflicht. Im deutschen Recht wird zunächst einmal nur eine klare Empfehlung für 130 km/h als Richtgeschwindigkeit ausgesprochen. Wer schneller fahren möchte, bekommt in der Regel keinen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Ganz anders sieht es aus, wenn die Höchstgeschwindigkeit explizit durch ein Verkehrszeichen angezeigt oder durch die StVO vorgeschrieben wird. Auf der Autobahn ist das zum Beispiel bei Baustellen häufig der Fall. Übrigens: Durchschnittlich wird auf 1.500 km des gesamten Autobahnnetzes gebaut.
Sanktionen und Bußgelder bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Nein, Sie können in aller Regel nicht sanktioniert werden, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit überschreiten. Überschreiten Sie diese Geschwindigkeit, drohen Ihnen weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.
Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich - solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird.
Die Rolle der Richtgeschwindigkeit bei Unfällen
Anders sieht es hingegen aus, sollte es zu einem Unfall kommen, während ein Verkehrsteilnehmer schneller fährt, als die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. In diesem Fall erhöht sich die Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs und der Kfz-Führer kann deshalb eine entsprechend höhere Haftungsquote zugesprochen bekommen.
Aber Achtung: Im Falle eines Unfalls spielt die Richtgeschwindigkeit bei haftungsrechtlichen Fragen eine Rolle. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten einer anderen Person verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.
Verkehrszeichen zur Richtgeschwindigkeit
Es existiert für die Anzeige der Richtgeschwindigkeit ein Schild, obwohl das theoretisch nicht nötig wäre. Bis zum 1. April 2013 war es üblich, die Richtgeschwindigkeit mit einem Schild anzuzeigen, genauer gesagt mit den Verkehrszeichen 380 (Beginn der empfohlenen Geschwindigkeit) und 381 (Ende der Empfehlung). Das änderte sich, als im April 2013 die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft trat. Dabei wurden die Zeichen 380 und 381 ersatzlos aus dem Straßenverkehr gestrichen. Aus diesem Grund gelten noch aufgestellte Verkehrszeichen dieser Art auch weiterhin bis zum 31. Oktober 2022. Jedoch wird es auch in Zukunft noch möglich sein, das Verkehrsschild für die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn auf dem Verkehrszeichen 393 zu sehen (der Informationstafel an Grenzübergängen).
Gerichtsurteile zur Richtgeschwindigkeit
Immer wieder befassen sich Gerichte mit Fällen rund um das Thema Richtgeschwindigkeit. Hier eine Auswahl von Entscheidungen.
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit: 30 Prozent Mithaftung
Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn kollidierten zwei Pkw. Die Autofahrerin des nach links ausscherenden Fahrzeugs hatte den mit Tempo 200 km/h sich nähernden Pkw nicht bemerkt und verklagte dessen Fahrer auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage zu 30 Prozent statt, sah das überwiegende Verschulden allerdings bei der Pkw-Fahrerin, die sich beim Spurwechsel unvorsichtig verhalten habe. Aber die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h rechtfertigte nach Auffassung des Gerichts eine Mithaftung von 30 Prozent.
Unfall mit Richtgeschwindigkeit vermeidbar - Mithaftung
Auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße "testete" ein Fahrer seinen BMW 540i mit Tempo 200. Es kam zum Zusammenstoß mit einem vor ihm auf die linke Spur ausscherenden Fahrzeug. Der BMW-Fahrer verklagte den Unfallgegner auf vollen Schadenersatz. In zweiter Instanz wies das Landgericht die Klage ab und verurteilte den Kläger zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Begründung: Auch, wenn der ausscherende Pkw den Unfall hauptsächlich verursacht hatte, ergebe sich aus dem deutlichen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine stark erhöhte Betriebsgefahr. Sachverständige kamen zu dem Schluss, dass der Unfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (Landgericht Coburg, Urteil vom 15.11.2006 - 12 O 421/05).
Richtgeschwindigkeit im Ausland
Im europäischen Ausland ist der Begriff Richtgeschwindigkeit unbekannt. Die meisten europäischen Länder regeln Geschwindigkeiten auf ihren Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen über Tempolimits und nicht über Empfehlungen. Es gab in den 1960er-Jahren in der Schweiz einen erfolglosen Versuch, eine Richtgeschwindigkeit einzuführen.
Tempolimit bald auch auf Deutschlands Autobahnen?
Regelmäßig wird auch in Deutschland darüber diskutiert, ob eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn eingeführt werden soll. Dann würde auch die Richtgeschwindigkeit für die deutsche Autobahn als solche überflüssig werden. Das Thema „Tempolimit auf der Autobahn“ erhitzt die Gemüter wie kein anderes, denn auf der einen Seite stehen Verkehrssicherheit und Umweltschutz, auf der anderen die Einschränkung der Freiheit der Verkehrsteilnehmer.
Richtgeschwindigkeit und andere Geschwindigkeitsvorgaben
Neben der Richtgeschwindigkeit sind für alle Verkehrsteilnehmer noch zwei weitere Begriffe von Bedeutung: die schon im Vorfeld erwähnte Höchstgeschwindigkeit sowie die Mindestgeschwindigkeit.
Höchstgeschwindigkeit
Sofern nicht anders durch ein Verkehrszeichen geregelt, ist in Deutschland innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Außerhalb von Ortschaften gilt prinzipiell ein Tempolimit von 100 km/h. Wer sich nicht an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten hält, gefährdet nicht nur sich selbst (und seine Fahrerlaubnis), sondern auch das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Mindestgeschwindigkeit
Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen laut StVO nur dann benutzt werden, wenn die Bauart des Fahrzeuges es erlaubt, mindestens 60 km/h zu fahren. Das heißt nicht, dass das Tempo von 60 km/h niemals unterschritten werden darf. Schlechte Sicht- oder Wetterverhältnisse oder schlicht ein Stau können Gründe sein, warum die Mindestgeschwindigkeit nicht immer eingehalten werden kann.
Während die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weitreichende Folgen haben kann und eine Ordnungswidrigkeit oder in manchen Fällen sogar eine Straftat darstellt, werden „Verstöße“ gegen die Mindest- oder Richtgeschwindigkeit nicht als Verkehrsdelikte geahndet.
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