Eine der großen Herausforderungen des Radfahrens im Straßenverkehr ist das Abbiegen, insbesondere das links Abbiegen. Häufig mangelt es am richtigen Verhalten. Dies verursacht teils schwere Unfälle. Das richtige Verhalten wird in diesem Artikel erläutert. Die StVO regelt für die Radfahrenden je nach Anlage der Straße, wie abgebogen werden muss.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 9 Abbiegen
Die StVO lässt für den Radfahrenden je nach Anlage der Straße verschiedene Möglichkeiten zum Abbiegen zu. Aber auch auf Fahrradwegen gilt die StVO §9! Während auf den Fahrbahnen wegen des Autoverkehrs intuitiv mehr Vorsicht waltet, kommt es auf den Fahrradwegen häufig zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich (Anm.: per Handzeichen) ankündigen; Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen.
Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten.
Richtig rechts abbiegen
Folgende Punkte sollte man einhalten, damit man sicher rechts abbiegen kann:
- Nach rechts hinten umschauen und auf Fußgänger, Kinder und Radfahrende auf nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen achten. Sie alle haben aus beiden Richtungen kommend Vorfahrt.
- Rechten Arm herausstrecken.
- Zügig abbiegen
Richtig links abbiegen
Folgende Punkte muss man einhalten, damit man sicher links abbiegen kann:
- Schulterblick über die linke Schulter nach hinten
- Linken Arm deutlich ausstrecken
- In die Mitte der Fahrbahn bzw. Linksabbiegerspur fahren und Arm wieder zurücknehmen
- Vorfahrt des Querverkehrs und des entgegen kommenden Verkehrs beachten wie auch den Fußgänger- und möglichen Fahrradverkehr auf der linken Seite.
- Zügig im großen Bogen einschwenken und am rechten Rand mit dem gebotenen Abstand weiterfahren.
- Während des Abbiegevorgangs die Hände am Lenker halten.
Zum Linksabbiegen darf der Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg nach der Rechtsprechung rechtzeitig verlassen, um sich dann auf der Fahrbahn einordnen zu können. Dies kann mit abgesenkten Bordsteinkanten unterstützt werden.
Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
An Kreuzungen und Einmündungen lässt die StVO unterschiedliche Abbiegemöglichkeiten zu, unabhängig davon, ob die Übergänge ampelgesteuert sind. Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, hat die Wahl zwischen dem direkten oder indirekten Abbiegen bzw. dem nicht direkten Abbiegen.
Direktes Abbiegen
Das direkte Abbiegen führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung oder Einmündung. Dabei nutzen Radfahrende, falls vorhanden, die Abbiegestreifen für Pkw bzw. Abbiegefahrstreifen für Fahrräder. Dies ist die übliche Art für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und hat einige Vorteile:
- Es geht schneller, weil nur eine Ampelphase zu beachten ist.
- Es ist sicher, weil sich die abbiegenden Radfahrenden bereits frühzeitig einordnen. Die anderen Verkehrsteilnehmenden erfassen sie und können sich rechtzeitig darauf einstellen.
- Es entfallen Konfliktbereiche, die beim indirekten oder nicht direkten Abbiegen entstehen.
Indirektes Abbiegen
Beim indirekten Abbiegen an Kreuzungen fährt man zunächst geradeaus, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen, um dann nach links abbiegen zu können. Danach fährt man - bei Ampel gesteuerten Übergängen bei der nächsten Grünphase - auf die andere Seite und fädelt sich unter Beachtung der Vorfahrtsregeln in den fließenden Verkehr ein. Dieses System benötigt etwas mehr Zeit. Es handelt sich hierbei also nicht um einen klassischen Abbiegevorgang, sondern um das Queren von zwei Fahrbahnen geradeaus. Bei Einmündungen auf der linken Seite steigt man zunächst am rechten Fahrbahnrand ab und verhält sich dann entsprechend wie oben beschrieben.
Grünpfeil für den Radverkehr
Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts. „Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“ (Aus § 37 der StVO) Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Bußgeldkatalog falsches Abbiegen mit dem Fahrrad
Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.
Die Vorfahrt und Vorrang
Das Thema „Vorfahrt und Vorrang“ ist essenziell für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Die Vorfahrt regelt, welcher Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen oder Einmündungen zuerst fahren darf. Es gibt zahlreiche spezielle Situationen, in denen die Vorfahrt anders geregelt wird. Die Einhaltung der Vorfahrtsregeln erfordert vorausschauendes Fahren und klare Kommunikation. Die Kenntnis und Beachtung der Vorfahrtsregeln ist essenziell, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Klare Regeln und defensives Verhalten tragen dazu bei, Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
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