Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im deutschen Straßenverkehr nach wie vor an der Tagesordnung. Da Raser damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden, überwachen Polizei und gegebenenfalls die Ordnungsämter den Verkehr. Die wohl bekannteste Methode, Verkehrssünder zu überführen, ist der Einsatz von Blitzanlagen.
Können Motorradfahrer Geblitzt Werden?
Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.
Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei. Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren.
Die Herausforderungen der Fahreridentifizierung
Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.
Spezielle Blitzer für Motorräder
Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.
Methoden zur Identifizierung von Motorradfahrern
Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.
Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden. Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsweise auch um den Verkehrssünder.
Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.
Fahrtenbuchauflage
Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.
Statistiken und Fakten aus Schleswig-Holstein
Motorradfahrer in Schleswig-Holstein bleiben häufig unbehelligt von Blitzern. Das belegen aktuelle Zahlen der Polizei. Der Grund: Viele Radarfallen erfassen nur das Frontkennzeichen, das Motorräder bekanntlich nicht haben. Dadurch entgehen zahlreiche Biker der Tempokontrolle. Ein Freifahrtschein fürs Rasen auf zwei Rädern ist das jedoch nicht.
Jährlich bringen Bußgelder aus Geschwindigkeitskontrollen dem Land Schleswig-Holstein Millionenbeträge ein. Im Jahr 2024 waren es über 40 Millionen Euro. Motorradfahrer tragen dazu jedoch weniger bei. Im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern kommen sie oft ohne Strafe davon, da die Blitzer-Fotos keine eindeutige Identifizierung ermöglichen.
Anfang 2025 waren in Schleswig-Holstein laut Kraftfahrtbundesamt rund 1,75 Millionen Autos und etwa 166.500 Krafträder - darunter Motorräder und Mopeds - zugelassen. Dennoch hat das Landespolizeiamt bisher nur 152 rechtlich verfolgte Geschwindigkeitsverstöße bei Krafträdern registriert. Demgegenüber wurden bislang rund 249.000 Autos geblitzt.
Das entspricht einer Quote von 0,06 Prozent bei Krafträdern. Im Vorjahr lag diese bei 0,09 Prozent. Da viele Motorräder mit Saisonkennzeichen meist nur im Sommer unterwegs sind, ist die Zahl der Verstöße bei Krafträdern im Verhältnis zu den Fahrzeugzahlen und Nutzungszeiten vergleichsweise niedrig. Auf jeden geblitzten Motorradfahrer kommen mehr als 1.500 geblitzte Autofahrer.
Hoher Personeller Aufwand
„Die Überwachung der Geschwindigkeit von Motorradfahrenden ist regelmäßig nur mit großem personellen Aufwand möglich“, erklärt das Landespolizeiamt in Schleswig-Holstein. Grund dafür ist, dass Krafträder lediglich ein hinteres Kennzeichen besitzen, was die Identifikation zusätzlich erschwert. Neben dem Aufstellen einer zusätzlichen Kamera kann die Polizei nach eigenen Angaben zur sicheren Fahreridentifikation in der Regel nur mit Anhalteposten arbeiten.
„Die ’normale‘ Geschwindigkeitsüberwachung hingegen läuft automatisiert und im Falle von ‚Blitzeranhängern‘ auch über mehrere Tage durchgehend“, heißt es weiter von der Landespolizei. Das erkläre die massiven Unterschiede zwischen den Fahrzeugarten in der Statistik.
Fehlende Halterhaftung
Auch der ADAC weist darauf hin, dass es in der Praxis oft schwierig ist, die Identität eines Bikers zu bestimmen. „Wenn zum Beispiel ein verspiegeltes Visier am Helm vorhanden ist, der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt oder sich die Sonne anderweitig spiegelt, ist in der Regel keine Identifikation des Fahrers möglich“, heißt es von dem Automobilclub.
Anders als in Österreich oder der Schweiz gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Deshalb müssen die Behörden den Fahrer oder die Fahrerin zweifelsfrei ermitteln können. Gelingt das nicht, kann die Bußgeldstelle meist nur eine Fahrtenbuchauflage verhängen.
Sven Neumann von der Gewerkschaft der Polizei fordert: „Die Halter müssen mehr in den Fokus genommen werden. Sie sind verantwortlich für ihre Fahrzeuge. Dort müssen gesetzgeberische Regelungen getroffen werden.“ Die Identifizierung von Bikern sei sehr aufwendig und die Landespolizei oft nicht ausreichend mit Personal ausgestattet. Dennoch dürfe es keine verkehrsrechtsfreien Räume geben. „Auch Motorradfahrer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten und einen Ahndungsdruck bei Missachtung spüren“, so Neumann.
Fallbeispiel: Motorradraser aus Rüsselsheim
Ein aufsehenerregender Fall von letztem Jahr zeigt, dass Tempoverstöße durch Biker durchaus geahndet werden können. Ein 22-jähriger Motorradfahrer war mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an stationären Blitzeranlagen in Rüsselsheim vorbeigerast und posierte dabei absichtlich vor den Kameras - offenbar in der Annahme, aufgrund des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht identifiziert werden zu können.
Trotzdem gelang der Polizei durch sorgfältige Auswertung der Fotos und anschließende Fahndung die Identifikation des Fahrers. Seine Strafe: 17.000 Euro Bußgeld, 22 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 31 Monaten.
Bußgelder und Sanktionen
Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Toleranzabzug
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
Zusammenfassung
Zwar ist es für Behörden oft schwieriger, Motorradfahrer nach einem Tempoverstoß zu identifizieren, aber es ist keineswegs unmöglich. Moderne Technik und gezielte Ermittlungen machen es möglich, auch Biker zur Rechenschaft zu ziehen.
Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen.
Wichtig: Auch Motorradfahrer müssen sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Werden Sie auf dem Motorrad geblitzt - und das von vorne - sind in der Theorie nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Motorrad nicht identifizierbar.
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