Motorrad anmelden: Voraussetzungen und wichtige Informationen

Wer ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, muss es zulassen. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Voraussetzungen für die Motorradanmeldung

Für die Zulassung eines Motorrads benötigen Sie verschiedene Dokumente und Nachweise. Hier eine Übersicht:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer):
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (vom zukünftigen Halter unterschrieben)
  • ggf. CoC-Dokument(e) bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
  • ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
  • ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)

Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen.

Ablauf der Motorradanmeldung

Wer sein Kfz zulassen will, vereinbart einen persönlichen Termin bei der Kfz-Behörde. Für die Kfz-Zulassung ist die Zulassungsstelle oder das Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Das ist in § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Vertretung bei der Anmeldung

Sind Sie nicht in der Lage den Kfz-Zulassungs-Termin persönlich wahrzunehmen, können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen. Kostenlose Vordrucke zum Herunterladen bieten unter anderem Kfz-Zulassungsbehörden auf ihren Webseiten an. Neben den Dokumenten für die jeweilige Zulassungsart braucht Ihr Stellvertreter bzw. Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers bzw.

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Online-Zulassung (i-Kfz)

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen.

Grundvoraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp' (alternativ ein Kartenlesegerät) sowie ein Konto der BundID. Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes). Nach der Online-Anmeldung über "i-Kfz" erhalten Sie von der Zulassungs­behörde sämtliche Dokumente per Post.

Für die online Zulassung benötigen Sie:

  • einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
  • ein Konto der BundID
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte) beantragen.

Ummeldung des Motorrads

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben.

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten - auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt. Tipp bei Halterwechsel: Wollen Sie nach Kauf eines gebrauchten Bikes die Motorrad-Versicherung wechseln, brauchen Sie dieselben Doku­mente wie für eine Motorrad-Um­meldung nach Umzug. Ist die Maschine still­gelegt, ist zusätzlich die Abmelde­bescheinigung erforder­lich.

Benötigte Dokumente für die Ummeldung:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Gültiger TÜV-Nachweis
  • AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
  • Gegebenenfalls die alten Nummernschilder (wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird)

Abmeldung des Motorrads

Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen. Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.

Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, müssen Sie dies der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden. Der Käufer kann die Zulassungsstelle auch selbst über den Verkauf informieren.

Kosten der Motorradzulassung

Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Je nach Zulassungs­stelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro - unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreis­zugehörig ist.

Beispielhafte Kosten:

  • Neuzulassung: ca. 27,60 EUR
  • Wunschkennzeichen: ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR
  • Ummeldung/Umschreibung: ab 19,90 EUR
  • Wiederzulassung: ab 12,40 EUR
  • Außerbetriebsetzung: ab 7,80 EUR
  • Änderung des Namens oder der technischen Daten: ab 11,00 EUR
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden.

Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Sonderfälle

Saisonkennzeichen

Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommer­monate, ist dagegen ein Motorrad-Saison­kennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wieder­anmelden. Dabei legen Sie einen Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.

Wunschkennzeichen

Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buch­staben- oder Zahlen­abfolge, reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungs­behörde. Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. Für Ihr Wunsch­kenn­zeichen zahlen Sie bundes­weit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reser­vierungs­gebühr.

Fahrten ohne gültige HU

Ein Motorrad ohne gültige Haupt­unter­suchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungs­stelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Kraft­räder, deren TÜV während der Winter­pause abläuft.

Weitere wichtige Hinweise

  • Arbeitslosigkeit, Bürgergeld (früher Hartz IV), Privatinsolvenz, Schulden oder ein Schufa-Eintrag sind kein Hindernis dafür, einen Pkw zuzu­lassen.
  • Nein, Auto anmelden am Zweitwohnsitz ist nicht möglich. Für die Zulassung Ihres Kfz ist die örtliche Zulassungsbehörde am Haupt­wohnsitz des Fahrzeug­halters oder der Halterin zuständig.
  • Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.

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