Moped anmelden: Voraussetzungen und wichtige Informationen für Deutschland

Mofas, Mopeds und Roller erfreuen sich großer Beliebtheit, besonders im Frühling. Sie bieten eine attraktive Möglichkeit, mobil zu sein, ohne Kfz-Steuer, Parkplatzprobleme und umständliche Fahrten zum TÜV. Kleinkrafträder sind ideal für Städte und besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Moped in Deutschland anzumelden?

Müssen Kleinkrafträder zugelassen und versichert werden?

Eine Besonderheit der Kleinkrafträder ist, dass sie keine Zulassung benötigen. Jedoch ist eine Versicherung zwingend erforderlich! Denn auch Moped-Fahrer haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Moped, Roller & Co zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge

Ja, auch Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter gehören dazu und unterliegen der Versicherungspflicht. Mit einem Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form wird der Versicherungsschutz angezeigt.

Versicherungskennzeichen

Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Wie erhalte ich ein Versicherungskennzeichen?

Um ihr Moped, Mofa, Roller o.Ä. zu versichern benötigen Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist. Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.

Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen.

Aufbau und Gültigkeit des Versicherungskennzeichens

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. 3 Buchstaben in der 2. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Verlust des Versicherungskennzeichens

Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.

Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder wie z. B. Roller, Mofas etc. sind grundsätzlich zulassungsfrei und können unter vereinfachten Bedingungen in den Verkehr gebracht werden. Sie benötigen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Auf Antrag können diese Fahrzeuge auch freiwillig zugelassen werden. In diesem Fall gelten dann allerdings auch vollumfänglich die strengeren Regeln für eigentlich zulassungspflichtige Fahrzeuge. Anstelle der Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt.

Vorteile der freiwilligen Zulassung

Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und daher zugelassen wird. Das hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen: Da das Kennzeichen bleibt, muss Sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen.

Anforderungen für die freiwillige Zulassung

Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades kann nur dann erfolgen, wenn alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden, vorgelegt werden. Diese Daten können im Regelfall aus der Betriebserlaubnis bzw. dem CoC-Papier entnommen werden. Gerade bei älteren Fahrzeugen liegen die technischen Daten oftmals nicht vollständig vor. In diesem Fall muss sich der Halter auf eigene Kosten um den Nachweis der Daten kümmern. Ausdrucke aus dem Internet o. ä. können hier nicht anerkannt werden. Es ist in der Regel ein Gutachten oder Datenblatt einer technischen Prüfstelle erforderlich. Hat das Kleinkraftrad gar keine Betriebserlaubnis mehr, ist in jedem Fall ein Vollgutachten erforderlich.

Kennzeichen für freiwillig zugelassene Kleinkrafträder

Kleinkrafträder zählen nach der gesetzlichen Definition nicht als "Krafträder". Daher dürfen hier ausschließlich zweizeilige Kennzeichen (ähnlich wie beim Quad) in der Größe 250 x 200 mm bzw. 260 x 200 mm zugeteilt werden. Leichtkraftradkennzeichen und Motorradkennzeichen (Kraftradkennzeichen) sind nicht zulässig. Ebenfalls dürfen bei Elektrofahrzeugen keine E-Kennzeichen zugeteilt werden.

Die Fahrzeuge benötigen eine Kennzeichenbeleuchtung. Ist diese nicht vorhanden, so muss auf eigene Kosten eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden.

Identifizierung des Kleinkraftrads

Das Kleinkraftrad muss VOR der freiwilligen Zulassung von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Hierzu ist das Kleinkraftrad vorzufahren. Es wird hier u. a. geprüft, ob die eingeschlagene Fahrzeug-Identnummer (FIN) mit den Papieren übereinstimmt, ob das Kennzeichen korrekt angebracht werden kann und ob eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist. Weiterhin wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in fahrbereitem Zustand befindet. Offensichtliche Schrottfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Mängeln, die einen sicheren Betrieb nicht gewährleisten, können nicht zugelassen werden.

Die Zulassung einer Vielzahl von Fahrzeugen auf einen Fahrzeughalter (Massenzulassung) ist nicht zulässig und wird von der Zulassungsstelle abgelehnt.

Benötigte Unterlagen für die freiwillige Zulassung

Folgende Unterlagen werden für die Zulassung benötigt:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (CoC-Papier) oder Betriebserlaubnis im Original
  • Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
  • Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug
  • Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Antrag auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades (unten zum Download verfügbar)
  • Bei älteren Fahrzeugen wird ggf. noch eine Datenbestätigung einer techn. Prüfstelle benötigt, falls nicht alle erforderlichen Daten aus der Betriebserlaubnis entnommen werden können

Ablauf der freiwilligen Zulassung

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung.
  2. Führen Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde im Bereich der Fahrzeugtechnik zur Identifizierung vor. Vereinbaren Sie dafür ein Termin über das Kontaktformular.
  3. Nach erfolgter Vorführung des Fahrzeugs erhalten Sie einen Identifizierungsnachweis, welcher zur Zulassung vorzulegen ist.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr für die Anmeldung beträgt 10,20 Euro. Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.

Wichtige Hinweise

  • Elektro-Kleinstfahrzeuge ("E-Scooter") dürfen nicht freiwillig zugelassen werden. Diese Fahrzeuge müssen mit einer Versicherungsplakette versehen werden, die Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können.
  • In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung, bevor Sie dorthin kommen.

Zusammenfassung

Die Anmeldung eines Mopeds in Deutschland erfordert in der Regel keine Zulassung, sondern lediglich eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Die freiwillige Zulassung ist eine Option, die zusätzliche Vorteile bietet, aber auch strengere Anforderungen mit sich bringt. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise bereithalten, um den Anmeldeprozess reibungslos zu gestalten.

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