Motorrad Parken: Wo ist es erlaubt?

Viele Motorradfahrer schätzen die Flexibilität und den Adrenalin-Kick, den das Fahren eines Zweirads bietet. Doch wo dürfen Motorräder eigentlich parken? Gelten besondere Regeln? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften.

Allgemeine Parkvorschriften für Motorräder

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen, wenn es um das Halten und Parken geht. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln für Motorroller, Mofas und Pkw gelten. Dementsprechend dürfen Sie Ihr Motorrad ausschließlich in dafür ausgewiesenen Parkplätzen oder Parkflächen abstellen. Diese können sich entweder auf der Straße oder in einem Parkhaus befinden, das über gesonderte Parkplätze für Motorräder verfügt.

Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden. Es besteht kein generelles Verbot, dass es Besitzern von Krafträdern untersagt ihr Fahrzeug auf einem PKW-Parkplatz abzustellen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Motorrad-Parken auf einem Pkw-Parkplatz von einem entsprechendem Zusatzzeichen eindeutig verboten wird.

Sollte es in einem Gebiet allerdings zusätzliche Parkflächen oder Parkplätze geben, die speziell und ausschließlich für Krafträder vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Motorrad dort parken.

Motorrad parken: Was ist beim Parken vom Motorrad zu beachten?

  • Parken auf der Fahrbahn: Grundsätzlich ist für das Parken eines Fahrzeugs gemäß StVO die Fahrbahn zu benutzen.
  • Parkschein oder Parkscheibe: Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren.
  • Sichtbarkeit des Kennzeichens: Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist.

Darf man mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken?

In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Gut zu wissen: Es ist ihnen nur dann erlaubt, ein Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken, wenn das Abstellen durch das Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt wird. Dieses kann auch mit einen Zusatzzeichen ausgestattet sein, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Das Parken auf dem Gehweg wird meistens in Gebieten erlaubt, in denen es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf der Straße gibt, aber der Gehweg so breit ist, dass ein abgestelltes Kraftfahrzeug Fußgänger nicht behindert.

Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.

Grundsätzlich sollte für Passanten mindestens ein Meter Platz bleiben, damit eine Behinderung ausgeschlossen werden kann. Das Zweirad kann andernfalls abgeschleppt und gegen den Halter ein Bußgeld verhängt werden.

Parken in Parkhäusern

Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Bußgelder bei Falschparken

Das ordnungswidrige Parken von einem Motorrad oder anderen Krafträdern (bspw. das Motorrad auf dem Gehweg zu parken) kann dies mindestens ein Verwarngeld nach sich ziehen. Schwere Parkverstöße mit Krafträdern, die beispielsweise eine Sachbeschädigung zur Folge haben, werden mit einem Bußgeld ab 70 Euro und ggf. einem Punkt in Flensburg geahndet.

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.

Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.

Bußgelder für Parkverstöße mit dem Motorrad

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Ab 55
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 1
Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung 80 1
Parken auf dem Gehweg mit Unfall 100 1

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0