Worauf müssen Radfahrer rechts achten?

Im deutschen Straßenverkehr müssen sich Radfahrer an bestimmte Regeln halten, um ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende.

Das Rechtsfahrgebot für Radfahrer

Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot - und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Fahrradstraßen und auch Schutzstreifen.

Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.

Bußgelder bei Verstößen:

  • 15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, obwohl eine Schutzstreifenmarkierung vorhanden ist.
  • Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro.
  • Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Abbiegen mit dem Fahrrad

Die Änderung der Fahrtrichtung - gemeinhin auch als Abbiegen bekannt - birgt bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dabei sind Radfahrer besonders gefährdet, denn bei einem Unfall erleiden diese oft schwere Verletzungen oder müssen sogar mit ihrem Leben bezahlen.

Um Kollisionen zu vermeiden, ist es daher enorm wichtig, die anderen Verkehrsteilnehmer auf den geplanten Abbiegevorgang hinzuweisen. Da Fahrräder nicht über elektrische Blinker verfügen, sind daher Handzeichen zu gehen. Unter § 9 Abs. Auch um die Zahl der tödlichen Unfälle zu reduzieren, lernen Kinder bereits in der 3. oder 4. Klasse, wie sie richtig nach links und rechts abbiegen. Denn das Fahrrad setzt die Grundschule im Zuge der Verkehrserziehung ein.

Linksabbiegen

Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen. Als Radfahrer haben Sie grundsätzlich zwei Optionen, wenn Sie nach links abbiegen. Mit dem Fahrrad können Sie nämlich sowohl direkt als auch indirekt die Fahrtrichtung wechseln.

Das direkte Abbiegen nach links eignet sich vor allem für Straßen auf denen wenig Verkehr herrscht. Denn auch wenn diese Variante eine schnelle Änderung der Fahrtrichtung ermöglicht, birgt dieses Manöver für den Radfahrer ein hohes Gefahrenpotenzial.

Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens. Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat.

Ein höheres Maß an Sicherheit ermöglicht das indirekte Linksabbiegen. Hierbei überquert der Radfahrer zuerst geradeaus die von rechts kreuzende Straße. Anschließend muss dann im sogenannten Aufstellbereich gewartet werden, bis auch die quer verlaufende Straße passiert werden kann. Dieser Vorgang dauert zwar länger als die direkte Variante, hat aber den Vorteil, dass Sie mit dem Fahrrad konfliktfrei abbiegen können.

In immer mehr Städten werden daher zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Straßenmarkierungen entsprechende Aufstellbereiche gekennzeichnet. Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus.

Rechtsabbiegen

Das Abbiegen nach rechts wird gemeinhin als einfacher empfunden, allerdings besteht für Radfahrer die Gefahr, in den toten Winkel eines Lkw zu geraten. Aus diesem Grund ist auch bei diesem Manöver höchste Wachsamkeit gefragt.

Das Abbiegen nach rechts empfinden die meisten Radfahrer also deutlich einfacher als die Veränderung der Fahrtrichtung nach links. Dennoch gilt es auch bei diesem Fahrmanöver allerhand zu beachten.

So biegt man richtig nach rechts ab:

  • Vergewissern Sie sich mit einem Schulterblick, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
  • Bremsen Sie etwas ab.
  • Kündigen Sie mit einem Handzeichen den Abbiegevorgang an, indem Sie den rechten Arm ausstrecken.
  • Bringen Sie die rechte Hand wieder zum Lenker.
  • Beachten Sie die Vorfahrtsregeln und lassen Sie ggf. Fußgänger die Straße überqueren.

Wichtig: Beim Rechtsabbiegen besteht immer die Gefahr, dass Radfahrer in den toten Winkel eines Lkw gelangen und dadurch vom Fahrer übersehen werden. Dies kann dazu führen, dass Fahrradfahrer abgedrängt oder sogar überfahren werden.

Bußgelder für Fehler beim Abbiegen

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen machen. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro.

Allgemeine Verkehrssicherheit für Radfahrer

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

  • Radwege: In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
  • Überholen: Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt.
  • Alkohol: Wer Alkohol trinkt, ist gut beraten, sein Auto stehen zu lassen.
  • Zebrastreifen: Generell darfst Du auch als Fahrradfahrer den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Laut Straßenverkehrsordnung gelten die grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 50 km/ innerorts) für Fahrradfahrer nicht.

Bußgelder für Radfahrer

Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein.

Einige Bußgelder für Radler:

  • Missachtung des Rechtsfahrgebots: 15 - 30 Euro
  • Fehler beim Abbiegen: 15 - 25 Euro

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Verkehrsverstoß Bußgeld
Missachtung des Rechtsfahrgebots 15 - 30 Euro
Fehler beim Abbiegen 15 - 25 Euro

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