Die Zweitfahrzeugversicherung für Motorräder: Voraussetzungen und Sparmöglichkeiten

Gerade für motorradbegeisterte Haushalte oder Paare bietet sich eine Zweitfahrzeugversicherung für ein weiteres Bike an. Wie beim Erstfahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für das Zweitfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit dieser Versicherung und der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB, kann das Motorrad angemeldet und zugelassen werden.

Vorteile einer Zweitfahrzeugversicherung

Eine Zweitwagenversicherung kann schon ab dem zweiten Fahrzeug sinnvoll sein, da das Fahrzeug oftmals in einer besseren Schadensfreiheitsklasse eingeordnet wird, als es sonst der Fall wäre, und somit die Prämie günstiger ausfällt.

Bessere SF-Klasse

Bei einer Zweitfahrzeugversicherung profitiert man in der Regel davon, gleich in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, einsteigen zu können. Im besten Fall können Sie die gleiche SF-Klasse erhalten, die Sie bereits bei Ihrem Pkw besitzen - aus eins mach zwei sozusagen.

Sparen durch Zweitfahrzeugtarife

Mit dem Zweitfahrzeug-Tarif von Verti können Sie viel Geld sparen, ohne auf Schutz und Komfort verzichten zu müssen. Mit unserem Onlinerechner können Sie Ihren persönlichen Tarif bequem von zuhause berechnen. Wenn Sie eine günstige Zweitwagen-Versicherung für Ihr zweites Fahrzeug suchen, sind Sie bei Verti genau richtig.

Voraussetzungen für den Zweitfahrzeugtarif

Je nach Versicherung können die Anforderungen leicht variieren. Um einen Zweitfahrzeugtarif zu erhalten, müssen Sie als Versicherungsnehmer auch Fahrzeughalter sein. Viele Versicherungen setzen jedoch voraus, dass man innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren sein muss. Außerdem sollten weder das Erst- noch das Zweitfahrzeug in der SF-Klasse 0 eingestuft sein.

Um unsere günstige Zweitwagenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Konditionen erfüllen: Einen Zweitwagen können Sie zum Beispiel nur dann versichern lassen, wenn Sie bereits ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil als versichertes Erstfahrzeug besitzen. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei gefahren sind. Ist bereits ein Zweitfahrzeug vorhanden, so darf dieses nicht in der SF 0, S oder M eingestuft sein.

Um ein zweites Motorrad zu versichern, sollte das erste ebenfalls in einer besseren SF-Klasse als 0 eingestuft sein.

Fahrerkreis und Alter

Gibt es im Fahrerkreis jedoch einen Nutzer mit geringerer Fahrerfahrung gemäß Führerscheinbesitz, wird die SF-Klasse entsprechend gekürzt. Für diese ist zudem auch der jüngste Fahrer ausschlaggebend, vor allem bei unter 25-Jährigen sind die Beiträge meist höher.

Zudem sind die Beiträge niedriger, wenn die eingetragenen Fahrer über 25 Jahre alt sind und auch mit einem kleinen Fahrerkreis lassen sich die Beitragskosten etwas senken. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen bei den Fahrern, die im Zweit-Fahrzeug-Tarif mitversichert werden können. Diese müssen lediglich alle angegeben werden. Für die Schadenfreiheitsklasse ist dann der jüngste Fahrer ausschlaggebend. Als Nachweis benötigen wir eine Kopie seines Führerscheins.

Sparmöglichkeiten bei der Motorradversicherung

Neben der Vermeidung der SF-Klasse 0 kann man noch an anderer Stelle sparen: Schließen Sie die Soziusnutzung aus, stellen Sie Ihr Motorrad sicher in einer Garage ab und investieren Sie in ein Bike mit ABS oder einer Wegfahrsperre. Je weniger Kilometer im Jahr gefahren werden, desto mehr können Sie sparen. Nicht zuletzt ist man auch mit einem Saisonkennzeichen kostensparend unterwegs.

Saisonkennzeichen

Sie fahren Ihr Motorrad nur von Frühjahr bis Herbst? Dann empfehlen wir Ihnen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen. Das Motorrad wird einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum angemeldet. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen.

Holen Sie ein neues Saisonkennzeichen, wenn Sie die Saison verlängern oder verkürzen möchten. Sie benötigen dazu eine neue eVB-Nummer. Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz.

Weitere Sparmaßnahmen

  • Ausschluss der Soziusnutzung
  • Sichere Unterbringung in einer Garage
  • Investition in ein Motorrad mit ABS oder Wegfahrsperre
  • Geringe jährliche Kilometerleistung

Kaskoversicherung für das Zweitmotorrad

Wer zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht noch eine Teilkaskoversicherung für sein Motorrad abschließen möchte, kann dies in der Zweitfahrzeugversicherung direkt tun. Somit schützt man das Bike im Falle möglicher Schäden.

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie frei wählen. In der Teilkasko können Sie bis zu 500 € Selbstbeteiligung auswählen. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in der Kasko bestimmen Sie. Diesen Betrag bezahlen Sie im Schadenfall. Darüber hinaus springt die Kaskoversicherung für Sie ein. In der Vollkasko lohnt es sich oft, kleine Schäden selbst zu bezahlen.

Versicherungswechsel und Kündigung

Die Versicherung für das Zweitfahrzeug kann tatsächlich bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Manche Versicherungen bieten deshalb auch Vergünstigungen an.

Kündigen Sie Ihren aktuellen Vertrag fristgerecht zum Ablauf. Den Ablauf entnehmen Sie dem Versicherungsschein. Die Kündigung muss dem derzeitigen Versicherer einen Monat vor Ablauf vorliegen. Hat Ihr Motorrad ein Saisonkennzeichen, ist der Ablauf der nächste Saisonbeginn.

Zweitwagenversicherung bei verschiedenen Anbietern

Verti bietet Ihnen passende und flexible Tarife für Motorrad, Auto, Wohn- und Lieferwagen. Egal, ob Kfz-Haftpflicht, Motorrad-Teilkasko, Schutzbrief oder Zweit-Fahrzeug-Tarif - wir beraten Sie gern zu den Versicherungsthemen rund um Ihr Fahrzeug!

Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstwagen gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr Erstfahrzeug als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse.

DA Direkt stuft Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug ebenfalls in diese Schadensklasse ein, wenn Ihr Erstfahrzeug mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft ist.

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Die DEVK stuft Führerschein-Neulinge dann in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist sogar eine Einstufung in SF4 möglich, wenn der Pkw ihrer Eltern oder ihres Partners mit mind. SF4 in der Kfz-Haftpflicht bei der DEVK versichert ist.

Ob für Klein- oder Mittelklassewagen, Elektroauto oder SUV - bei AdmiralDirekt erhalten Sie besonders günstige Preise und exzellenten Schutz für Ihr Fahrzeug.

Beispiele für Zweitwagenversicherungen bei AdmiralDirekt

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Fahrzeug Erstzulassung SF-Klasse Erstwagen SF-Klasse Zweitwagen
Renault Clio Grandtour 1.4, 98 PS (80 kW) 02.03.2015 SF-15 in Haftpflicht SF-Klasse 3 in Haftpflicht und Vollkasko
Audi A4 2.0 TFSI, 252 PS (185 kW) 02.03.2016 SF-20 in Haftpflicht SF-Klasse 5 in Haftpflicht und Vollkasko
Nissan Qashqai 1.6 T, 163 PS (120 kW) 02.03.2018 SF-13 in Haftpflicht SF-Klasse 4 in Haftpflicht
Renault ZOE R110, 72 PS (53 kW) 02.03.2018 SF-13 in Haftpflicht SF-Klasse 2 in Haftpflicht

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