Der Unterschied zwischen 125er Leichtkraftrad und Motorrad

Seit der Einführung der Regelung, dass Autofahrer mit einer Zusatzschulung 125er-Motorräder und -Roller fahren dürfen, ist das Interesse an diesen kleinen Einstiegszweirädern gestiegen.

Günstige Unterhaltskosten von 125er-Maschinen

125er-Motorräder bieten Zweirad-Fahrspaß, sind aber viel günstiger zu versichern als schwere Maschinen. Auch kommen Autofahrer leicht an den kleinen Motorradführerschein. Denn nicht nur die Anschaffung einer 125er ist günstig, auch die Unterhaltskosten fallen geringer aus als bei einer schweren Maschine.

Versicherungskosten

Für 125er-Maschinen sind wie bei anderen Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, Teilkasko und Vollkasko können dazugebucht werden. Je günstiger die Versicherung, desto weniger Schäden sind abgedeckt. Eine Teilkaskoversicherung kann interessant sein, wenn die 125er regelmäßig an der Straße steht oder mit Zubehör ausgestattet werden soll. Viele Anbieter kommen im Rahmen der Teilkasko für Diebstahl oder verloren gegangenes Zubehör auf. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich, wenn das Bike beim Kauf fabrikneu war oder wirklich jeden Tag unterwegs ist.

Wie finde ich die richtige Versicherung?

Die meisten Versicherer bieten auch Tarife für 125er-Motorräder oder -Roller an: Entweder als eigenen Tarif für Leichtkrafträder, andere Versicherer haben einfach einen Leichtkraftrad-Tarif in ihre Motorradversicherung integriert. Hilfreich ist der Tarifvergleich verschiedener Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrags. Was die Versicherung kostet, hängt wie beim Auto, stark von den persönlichen Umständen wie dem Wohnort oder dem Parkplatz des Zweirads ab. Generell gilt, dass man mit Kosten zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr rechnen sollte. Die Deckungssumme liegt am besten bei 100 Millionen Euro, ein Selbstbehalt von 300 Euro für die Vollkasko- und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung werden empfohlen.

Steuern

Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind - ebenso wie 50er - laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei. Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuern bezahlt werden müssen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Wenn die 125er mehr als 15 PS hat, kostet sie 9,20 Euro Steuern pro Jahr.

Kennzeichenpflicht

Ein kleiner finanzieller Posten kommt trotzdem auf jeden 125er-Eigner zu. Es gilt die Kennzeichenpflicht! Das soll heißen, dass die 125er wie ein Motorrad mit mehr Hubraum und Leistung oder wie ein Auto bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden muss und ein Nummernschild braucht. Bei diesem Termin verlangt die Behörde zudem einen Nachweis der Versicherung.

Kraftstoffverbrauch und Wartungskosten

Die überwiegende Mehrheit an 125ern hat Einzylindermotoren und bringt nicht allzu viel an Gewicht auf die Waage. Daher hält sich der Kraftstoffverbrauch grundsätzlich in Grenzen. Weil der Durst jedes Verbrenners stark vom Streckenprofil und vom Verhalten des Fahrers abhängt und der Markt ganz verschiedene 125er zu bieten hat, lässt sich der Verbrauch in Litern an dieser Stelle nur schwer angeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Faustformel Herstellerangabe plus Pi mal Daumen ein Liter nicht allzu weit von der Praxis entfernt ist. Wenn der Hersteller 2,3 Liter angibt, braucht die Maschine also vermutlich drei bis 3,5 Liter auf hundert Kilometer. Bei zehn Litern Tankinhalt errechnet sich daraus die sehr ordentliche Reichweite von rund 300 Kilometern.

Auch die Werkstattkosten bleiben überschaubar. Mit allgemeingültigen Zahlen ist es hier ähnlich schwer wie beim Verbrauch, weil unterschiedlich komplexe Arbeiten verschieden berechnet werden und es deutliche regionale Unterschiede gibt.

Abgrenzung zu anderen Krafträdern

Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.

  • Kleinkrafträder: Sie haben maximal 50 ccm Hubraum und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Leichtkrafträder: Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw.
  • Motorräder: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden.

Führerscheinbestimmungen

Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Autofahrer können für kleines Geld den vereinfachten Führerschein Klasse B196 für Leichtkrafträder machen. Um ein 125er-Bike mit dem Autoführerschein zu fahren, bedarf es nur einer Fahrerschulung. Die sonst vorgeschriebene Ausbildung samt Prüfungen muss für die Fahrerlaubnis der Klasse B196 nicht mehr durchlaufen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass man älter als 25 Jahre ist und seit über fünf Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B besitzt.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Krafträder sind die allgemeine Bezeichnung für motorisierte Zweiräder, auch Motorräder genannt. Sie haben in der Regel eine höhere Motorleistung, einen größeren Hubraum und eine höhere Höchstgeschwindigkeit. Kleinkrafträder, Mofas oder Motorroller, sind motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie haben eine begrenzte Motorleistung und sind in der Regel mit einem automatischen Antrieb ausgestattet. Leichtkrafträder haben einen Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Nennleistung von höchstens 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 80 km/h begrenzt.

Krafträder im Vergleich

Je nach Leistung erfolgt die genaue Unterscheidung von Krafträdern in weiteren Kategorien. Es kann sich um ein Kraftrad bzw. einen Kraftroller, um ein Leichtkraftrad bzw. einen Leichtkraftroller oder ein Kleinkraftrad bzw. einen Kleinkraftroller handeln. Zudem gibt es bei Krafträdern Sonderformen wie Trike und Quad.

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, dürfen jedoch auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie ein amtliches Kennzeichen führen.

Als Motorräder werden alle mittelschweren Krafträder (bis 35kW/47 PS) und schweren Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung) bezeichnet.

Entscheidender Unterschied: Bei einem Leichtkraftroller können beide Füße des Fahrers nebeneinander auf dem Trittbrett platziert werden. Bei einem Leichtkraftrad werden die Füße während der Fahrt links und rechts vom Rahmen auf dafür vorgesehene Fußrasten gestellt - dazwischen befinden sich meist Motor und Tank des Leichtkraftrads.

Mofa, Moped und Mokick zählen zu den Kleinkrafträdern. Einige motorbetriebene Fahrräder (Pedelecs) sowie kleine Roller gehören ebenfalls in die Kategorie Kleinkraftrad.

Versicherung für verschiedene Kraftradtypen

Es gibt spezielle Versicherungen für Motorräder, Trikes und Quads.

Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. Trikes mit max. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz. Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert.

Neue 125er Modelle im Jahr 2025

Die Hersteller bringen im Jahr 2025 neue Modelle mit 125 cm³ Hubraum auf den Markt. Hier einige Beispiele:

  • Aprilia 125 SX/RX: Der weiterhin 11 kW/15 PS starke Einzylindermotor wurde für die Abgasnorm Euro 5+ fit gemacht. Im Zuge der technischen Anpassungen wurde das Drehmoment von 11 auf 11,5 Newtonmeter erhöht. Das ABS wurde um eine Anti-Überschlag-Funktion erweitert. Für den Sozius gibt es Haltegriffe. Optional ist ein USB-Anschluss bestellbar.
  • Benelli BKX 125 und BKX 125 S: Während erstere als Leicht-Enduro mit Speichenrädern, grobstolligen Reifen und 18 Zentimetern Federweg an den Start geht, ist die 125 S das Supermoto-Pendant mit sportlichen Onroad-Reifen, Gussfelgen, 15 Zentimetern Federweg und weniger Verkleidungsteilen.
  • Honda Grom: Zu den Neuteilen der Saison 2025 gehören der Tank, die Seitenverkleidungen und der Motorspoiler. Erstmals zu haben sind eigens für die Grom konzipierte Zubehörteile. Optional oder im Paket sind Handprotektoren, Windschild, Satteltaschen, eine Gepäckbrücke sowie eine Rücksitztasche erhältlich.
  • KTM 125 Enduro R: Der Einzylinder ist eng mit der 125er-Duke verwandt, setzt allerdings auf eine Enduro-Aufmachung, größere Speichenräder mit Stollenbereifung sowie ein WP-Fahrwerk mit 23 Zentimetern Federweg.

Kfz-Steuer für Leichtkrafträder

Für Fahrer eines Leichtkraftrades gibt es gute Nachrichten: Für Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm fallen keine Steuern an, insofern die Nennleistung höchstens 11 kW beträgt. Fahrzeuge dieser Art sind nämlich nicht zulassungspflichtig. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für Roller mit maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Übrigens: Ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren.

Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind. Möchten Sie den Steuersatz berechnen, benötigen Sie folgende Formel: (Hubraum in ccm / 25) * 1,84 Euro.

Wenn das Zweirad monatelang nur in der Garage steht, setzen viele Besitzer deshalb auf ein Saisonkennzeichen. Der große Vorteil: In diesem Fall müssen unter anderem die Versicherungsbeiträge nicht für ein volles Jahr geleistet werden. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm.

Fahrzeugtyp Hubraum Leistung Führerschein Kfz-Steuer
Kleinkraftrad max. 50 ccm max. 4 kW AM keine
Leichtkraftrad 50 - 125 ccm max. 11 kW A1 keine
Motorrad > 50 ccm keine Beschränkung A abhängig vom Hubraum

Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern.

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