Abgasuntersuchung Motorrad: Grenzwerte und Tabelle

Mit Beginn der kalten Jahreszeit endet für den überwiegenden Teil der Motorradfahrer die Saison. Helm und Kombi kommen in den Schrank, das Motorrad wird in der Garage abgestellt und wartet auf den Frühling. Für manche Zweiradfreunde steht aber auch der Kauf eines neuen Fahrzeuges an. In den kommenden Jahren gilt es aber, hier einige Dinge zu beachten.

EU-Abgasnormen für Motorräder

Aktuell brauchen Motorräder die EU-Abgasnormen 1 - 4. Euro 4 ist seit Anfang des Jahres 2016 gültig für alle Krafträder, die nach dem 01.01.2016 neu auf den Markt gekommen sind. Die Norm Euro 4 erlaubt einen maximalen Ausstoß von Kohlenmonoxid von 1.140 Milligramm pro gefahrenem Kilometer. Es gelten strengere Regeln für Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide.

Euro 5 für Motorräder ab 2020:Ab dem 1. Januar 2020 gilt Euro 5 für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen - auch für die 125er-Klasse. Ab 2021 wird Euro 5 dann auch für alle neu zugelassenen Motorräder verpflichtend.

Zum Thema Euro 5 gehört auch die On-Board-Diagnose. Bei Autos kennt man das seit 1996, so lange ist es da bereits Pflicht. Die On-Board-Diagnose soll die mit dem Abgas unmittelbar verbundenen Funktionen wie etwa den Zustand der Katalysatoren überwachen. Auch die On-Board-Diagnose 2 für Motorräder war für 2020 vorgesehen.

Die neue Abgasnorm für Motorräder umfasst im Wesentlichen zwei Punkte:

  1. Die Reduzierung von Abgaswerten (Euro 5)
  2. Standards für On-Board-Diagnose OBD II (Euro 5b)

Abgaswerte

Im Vergleich zu den Euro 4-Vorgaben müssen die Abgaswerte um rund ein Drittel verringert werden. Der Übergang von Euro 4 zu Euro 5 sei bezüglich des Abgases kein so großer Schritt wie damals von Euro 3 zu Euro 4, erklärt Michael Ryland, Motorradtechnik-Chef bei Ricardo.

Variable Steuerzeiten und Turbolader können dazu gehören, da die Technik durch die Entwicklung in der Autoindustrie immer kompakter und bezahlbarer wird. Vor allem bei sportlichen Motorrädern, bei denen es auf keinen Fall zur Leistungseinbußen kommen darf, sind derart technische Lösungen naheliegend.

Bei kleineren und Mittelklasse-Motorrädern wird wohl einiges über die Literleistung gelöst werden. Das bedeutet, dass die Hubräume größer werden, die Leistung aber nicht proportional ansteigt. Bei Autos ist OBD II seit 1996 Pflicht, Motorräder bekommen nochmal eine Schonfrist bis 2024. Ursprünglich war OBD II in Motorrädern für 2020 geplant, die technische Umsetzung erweist sich allerdings als äußerst schwierig, was die EU-Kommission als Anlass zum Aufschub nahm.

Geräuschemissionen

Was die Messung der Geräuschemissionen am Motorrad anbelangt, muss man vieles mit Fragezeichen versehen. Die derzeit gültige Geräuschverordnung der Europäischen Union, die UNECE-R 41.04, soll durch eine neue Gesetzgebung ersetzt werden. Derzeit sind die Fahrgeräusche auf den Grenzwert von 77 Dezibel festgelegt. Man kann davon ausgehen, dass die neuen Werte strenger werden.

Laute Motorräder sind nicht nur in beliebten Ausflugsgebieten oft ein Ärgernis für die Anwohner. Denn auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden.

Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.

Fahrgeräusch: Es gibt drei KlassenDie Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A).

Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten. Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme, in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten "künstlich" reduziert werden. Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.

Einfache Tipps zum leisen Motorradfahren

Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.

Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)

Auch beim Motorrad ist eine Abgasuntersuchung Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine entsprechende Überprüfung seit April 2006 alle zwei Jahre für Krafträder vor, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h verfügen.

Im Zuge der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) werden die Motortemperatur, die Motordrehzahl und der Gehalt von Kohlenstoffmonoxid im Abgas gemessen. Darüber hinaus überprüfen die Werkstätten, ob die Bauteile der Gemischaufbereitung und der Abgasanlage den Vorschriften entsprechen bzw.

Bei der Abgasuntersuchung wird grundsätzlich unterschieden, ob das Kraftrad über einen geregelten, ungeregelten oder gar keinen Katalysator verfügt.

  • Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator: max.
  • Krafträdern mit geregeltem Katalysator: max.

Grenzwerte für Benziner mit Otto-Motor

Welche Grenzwerte von Benzinern mit Otto-Motor einzuhalten sind, hängt vor allem vom eingebauten Katalysator ab.

  • Benziner mit geregeltem Katalysator:
    • Messung mit erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,2 Prozent
    • Messung mit Leerlaufdrehzahl: 0,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw.

Bußgelder bei Versäumnis

Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht eine Staffelung vor, sodass längere Versäumnisse härter geahndet werden. Versäumen Fahranfänger in der Probezeit die Abgasuntersuchung für mehr als 8 Monate, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen vor. Denn in diesem Fall liegt zusätzlich ein B-Verstoß vor.

Sammelt ein Führerscheinneuling zwei B-Verstöße, sind diese wie ein A-Verstoß zu werten und führen dazu, dass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.

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