Abgasuntersuchung für Oldtimer-Motorräder: Richtlinien und alles Wissenswerte

Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich wie HU, AU und TÜV ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend.

Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens.

Grundlagen der Abgasuntersuchung

Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung bei Kraftfahrzeugen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Abgaswerte von zugelassenen Kfz auch weiterhin unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Eine entsprechende Kontrolle existiert in Deutschland bereits seit 1985, damals unter der Bezeichnung „Abgas-Sonderuntersuchung“ (ASU). Diese war ausschließlich für Kfz mit Ottomotor vorgeschrieben.

  • Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung - kurz ASU - eingeführt.
  • Allerdings nur für Benziner.
  • Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung.
  • Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette.
  • Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert.

Integration in die Hauptuntersuchung (HU)

Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen. Zum 01. Januar 2010 erfolgte die Zusammenlegung von Haupt- und Abgasuntersuchung.

Wer sein Auto für die Hauptuntersuchung zur Prüfstelle bringt, lässt dabei in der Regel auch gleichzeitig die Abgasuntersuchung durchführen. Denn häufig werden diese als Gesamtpaket angeboten.

Die Hauptuntersuchung samt Abgasuntersuchung muss beim TÜV in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass mögliche Verschleißerscheinungen am Fahrzeug relativ zeitnah auffallen und behoben werden können.

Eine Hauptuntersuchung darf nur bei anerkannten Prüforganisationen erfolgen, zu denen unter anderem DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV zählen.

Was wird bei der Abgasuntersuchung gemacht?

Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, anschließend werden die Schadstoffwerte gemessen. Bei einer Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Gase und Schadstoffe gemessen, die das Kfz über den Auspuff ausstößt. Bei Benzinern handelt es sich dabei vor allem um Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stichoxide (NOx).

Mit dieser sollen etwaige Schäden an Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter erkannt werden. Erst im Anschluss daran überprüft der Sachverständige die Einstellungen und Werte des Motors.

Bei der Abgasuntersuchung mit einem Diesel ist der Trübungswert des Abgases (k-Wert) durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt dabei bei 2,5 m-1.

Welche Grenzwerte von Benzinern mit Otto-Motor einzuhalten sind, hängt vor allem vom eingebauten Katalysator ab.

  • Benziner mit geregeltem Katalysator: Messung mit erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,2 Prozent; Messung mit Leerlaufdrehzahl: 0,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw.

Seit dem 01. Juni 2023 ist die Endrohrmessung wieder Pflicht. Bisher mussten zwar alle Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung (HU oder umgangssprachlich TÜV), bei der auch eine Abgasuntersuchung stattfindet, jedoch waren Fahrzeuge ab Baujahr 2006 von der Endrohrmessung befreit. Statt dieser wurde ein Diagnose-Adapter (OBD-Anschluss) ausgelesen.

Fristen für die Abgasuntersuchung

In der Regel müssen Pkw und Motorräder alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Allerdings gilt für Pkw nach der Erstzulassung eine Besonderheit, denn in diesem Fall ist die erste Untersuchung erst nach drei Jahren vorgeschrieben.

Allerdings gilt für Pkw nach der Erstzulassung eine Besonderheit, denn in diesem Fall ist die erste Untersuchung erst nach drei Jahren vorgeschrieben. Bei einer Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Gase und Schadstoffe gemessen, die das Kfz über den Auspuff ausstößt.

Üblicherweise ist die AU alle zwei Jahre fällig. Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse müssen jährlich zur Untersuchung.

Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen.

Ab wann müssen Oldtimer zur Abgasuntersuchung?

Oldtimer, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, müssen zur Abgasuntersuchung. Stichtag für Diesel-Oldtimer ist der 1. Januar 1977.

  • Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU.
  • Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag.

So entfällt die Teiluntersuchung zum Abgas, wenn bei einem Benziner die Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969 bzw. bei einem Diesel vor dem 01. Januar 1977 liegt.

Wichtig! Auch wenn bei der Abgasuntersuchung von einem Oldtimer die Grenzwerte für eine grüne Plakette überschritten sind, dürfen diese in der Umweltzone verkehren.

Abgasuntersuchung beim Motorrad

Auch beim Motorrad ist eine Abgasuntersuchung Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine entsprechende Überprüfung seit April 2006 alle zwei Jahre für Krafträder vor, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h verfügen.

Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.

Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK).

Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.

Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.

Im Zuge der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) werden die Motortemperatur, die Motordrehzahl und der Gehalt von Kohlenstoffmonoxid im Abgas gemessen.

Bei der Abgasuntersuchung wird grundsätzlich unterschieden, ob das Kraftrad über einen geregelten, ungeregelten oder gar keinen Katalysator verfügt.

  • Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator: max.
  • Krafträdern mit geregeltem Katalysator: max.

H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder

Ob sich ein Motorrad-H-Kennzeichen lohnt, kommt auf den Hubraum des Zweirads an. Erst bei Oldtimer-Motorrädern mit mehr als 625 Kubikzentimetern (ccm) Hubraum sparen Sie Kfz-Steuer.

Ja, Sie zahlen für ein Motorrad mit H-Kennzeichen Steuer. Die pauschale Abgabe beträgt 46,02 Euro im Jahr. Die Steuer für Motorrad-Oldtimer gilt bundesweit einheitlich.

Für die H-Zulassung des Motorrads braucht die Kfz-Behörde verschiedene Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen.

Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.

Was passiert bei einer Überziehung des Termins?

Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Bei Überziehung der Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor.

Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.

Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung versäumt, werden die Prüfer bei der nächsten in der Regel viel strenger sein und somit erhöht sich zum einen die Kosten, zum anderen ist es auch möglich, dass Sie durchfallen.

Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht eine Staffelung vor, sodass längere Versäumnisse härter geahndet werden. Wichtig! Versäumen Fahranfänger in der Probezeit die Abgasuntersuchung für mehr als 8 Monate, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen vor. Denn in diesem Fall liegt zusätzlich ein B-Verstoß vor. Sammelt ein Führerscheinneuling zwei B-Verstöße, sind diese wie ein A-Verstoß zu werten und führen dazu, dass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.

Kosten der Abgasuntersuchung

Die separate Abgasuntersuchung erfolgt nicht selten in der Hoffnung, damit die Kosten der Überprüfung zu senken. Denn diese können je nach Anbieter und Standort erheblich variieren.

Für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung müssen Sie je nach Fahrzeug zwischen 69 und 120 Euro einplanen.

Beachten Sie allerdings, dass die als Nachweis für eine bestandene Abgasuntersuchung ausgestellte Bescheinigung nur einen Monat gültig ist. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist die restliche Hauptuntersuchung durchführen lassen und dabei die Bescheinigung vorlegen müssen.

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