Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen, aber auch auf dem Fahrrad sollte man nicht betrunken unterwegs sein. Es gelten Promillegrenzen, deren Überschreitung zu Strafen führen kann.
Promillegrenze auf dem Fahrrad
In Deutschland gelten für Radfahrer spezifische Promillegrenzen. Die Strafrechtsprechung hat mit Hilfe der Verkehrsmedizin festgelegt, dass bei 1,6 Promille oder mehr die Fahruntüchtigkeit von Radfahrenden unwiderleglich vermutet wird, auch ohne Fahrfehler. 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ist die Grenze für die „absolute“ Fahruntüchtigkeit im Radverkehr. Radfahrende, die diese BAK erreicht haben, werden wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft.
Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Relative Fahruntüchtigkeit
Sowohl für Auto- als auch für Radfahrer gilt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit ab einem Promillewert von 0,3 Promille. Wer also auch mit weniger als dem absoluten Grenzwert fährt, dabei aber durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich strafbar. Typische alkoholbedingte Fahrfehler wie Schlangenlinien fahren, verlangsamte Reaktionen wie zu spätes Blinkersetzen oder verkehrt in Einbahnstraßen fahren können zwar auch ohne Alkoholeinfluss erfolgen.
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Was passiert mit dem Führerschein?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.
Das Fahrrad betrunken schieben?
Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.
Ein Mann, der sein Fahrrad mit 2,3 Promille Blutalkohol schob und dabei stürzte, wurde vom Landgericht Freiburg vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr freigesprochen. Das Landgericht Freiburg stellt klar, dass das Schieben eines Fahrrads im alkoholisierten Zustand keine Straftat nach § 316 StGB darstellt. Die Richter begründen dies mit der deutlich geringeren Gefahrenlage im Vergleich zum Fahrradfahren und der rechtlichen Einordnung als Fußgängerverkehr.
Das Landgericht stellte fest, dass das Schieben eines Fahrrades nicht als Führen im Sinne des § 316 StGB gewertet werden kann. Das Gericht stützte seine Entscheidung auch auf die Wertungen der Straßenverkehrsordnung, die das Schieben eines Fahrrads den Regelungen des Fußgängerverkehrs unterwirft. Sich betrunken zu Fuß im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen, ist demnach auch dann nicht strafbar, wenn dabei ein Fahrrad geschoben wird.
E-Bikes und Pedelecs
E-Bikes (Pedelecs) sind Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h und fallen nicht unter den Kraftfahrzeugbegriff. Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille. E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.
Was gilt in der Probezeit?
Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Fahruntüchtigkeit Definition
Fahruntüchtigkeit wird grundsätzlich dann angenommen, wenn der Führer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht fähig ist, das Fahrzeug eine längere Strecke so zu steuern, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs, auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, so gewachsen ist, wie es von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer zu erwarten ist (Fischer, StGB, Komm., 65. Aufl. 2018, § 315c, Rn.
Der Vorschlag des ADFC
Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.
Eine völlige Gleichsetzung von Auto- und Radfahrenden wäre nicht gerechtfertigt. Auch sonst orientieren sich die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte an der Gefährdung, zum Beispiel Null Promille beim Fahren von Taxis, Linienbussen und Gefahrguttransporten.
Ziel des ADFC-Gesetzesvorschlags: Der Gesetzesvorschlag des ADFC hat nicht das Ziel, dass mehr Radfahrende bestraft werden. Es geht darum, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen.
Verhalten bei einer Polizeikontrolle
Wollen die Beamten vor Ort einen Atemalkoholtest vornehmen, können Sie diesen verweigern. Besteht ein begründeter Verdacht, dass Sie Alkohol oder andere Subtanzen konsumiert haben, kann die Polizei aber eine Blutentnahme veranlassen. Hierfür bedarf es im Falle der Trunkenheitsfahrt keiner richterlichen Anordnung mehr.
Bei einer Polizeikontrolle unter Alkoholeinfluss müssen Sie nur Ihre Personalien angeben. Ein freiwilliger Alkoholtest kann von der Polizei angeboten werden. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einem Schnelltest zuzustimmen. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht zu möglichen Tatvorwürfen äußern.
Sanktionen bei Überschreitung der Promillegrenze
Welche Sanktionen drohen, wenn ich die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreite? Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Promillegrenze mit dem Fahrrad nach sich ziehen kann.
Bei Fahrradfahrten unter Alkoholeinfluss gelten unterschiedliche Promillegrenzen mit entsprechenden Konsequenzen. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wird nach § 316 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ab 1,6 Promille verpflichtend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Das reine Schieben eines Fahrrads im alkoholisierten Zustand gilt nicht als „Führen eines Fahrzeugs“ im Sinne des § 316 StGB.
Überblick über Promillegrenzen und Konsequenzen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Promillegrenzen und ihre Konsequenzen zusammen:
| Promillewert | Zustand | Mögliche Konsequenzen |
|---|---|---|
| Ab 0,3 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit | Strafanzeige bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall |
| Ab 1,6 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit | Geldstrafe (ca. 1 Monatsnettogehalt), 2 Punkte in Flensburg, MPU-Anordnung |
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