Geblitzt als Motorradfahrer: Was tun?

Wer kennt die Situation nicht: Man ist mit dem Motorrad unterwegs, vielleicht etwas in Eile oder unaufmerksam, und wird geblitzt. Doch was sind die nächsten Schritte und welche Rechte hat man als Motorradfahrer?

Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?

Ja, auch Motorradfahrer können geblitzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Allerdings gestaltet sich die Identifizierung des Fahrers oft schwieriger als bei Autofahrern.

Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.

Warum ist die Identifizierung schwieriger?

Ein Motorradfahrer, der einen Tempoverstoß begeht, ist schwerer zu identifizieren als ein Autofahrer. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt.

Weder das Kennzeichen noch das Gesicht des Fahrers sind zu erkennen, wenn man mit dem Motorrad von vorne geblitzt wird. Das erschwert die Identifikation des Temposünders im Allgemeinen.

Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.

Allerdings sind zu schnell fahrende Motorradfahrer kein neues Phänomen. Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen.

Wie werden Motorradfahrer geblitzt?

Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen.

Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.

Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren.

Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.

Welche Möglichkeiten hat die Polizei, den Fahrer zu identifizieren?

Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsweise auch um den Verkehrssünder.

Weiterhin kann sie die gemachte Fotoaufnahme mit Krafträdern vergleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind, wenn derjenige mit dem Motorrad von vorne geblitzt wurde.

Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.

Auch auffällige Tätowierungen auf der Haut des Fahrers können der Überführung dienen. Vorausgesetzt, derjenige trug keine Schutzbekleidung.

Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen.

Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall.

Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen.

Was passiert nach dem Blitzen?

Normalerweise werden Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsverstößen nicht sofort angehalten sondern erhalten einige Tage bzw. Wochen später einen Bußgeldbescheid.

Auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr folgt grundsätzlich ein Bußgeldbescheid, wenn der betroffene Fahrer dabei geblitzt wurde. In diesem werden dem auffällig gewordenen Kraftfahrer die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt.

Häufig beinhaltet ein Bußgeldbescheid auch ein sogenanntes Blitzerfoto, auf dem der jeweilige Fahrer sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen sind.

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Verwarnungs- und Bußgeldverfahren

Bei Verstößen, die mit maximal € 35.- geahndet werden erhält der Verkehrssünder zunächst einen Verwarnungsbogen zugesandt. Er kann nun den Verstoß anerkennen indem er innerhalb der Frist von einer Woche ab Zugang des Verwarnungsbogens das Verwarngeld überweist. Erkennt der Verkehrssünder den Verstoß nicht und überweist nicht innerhalb der Wochenfrist, dann wird aus dem Verwarnungs- ein Bußgeldverfahren.

Auch das Bußgeldverfahren beginnt zunächst mit einem Anhörungsbogen, ähnlich dem oben dargestellten Verwarnungsverfahren.

Welche Angaben sind im Anhörungsbogen erforderlich?

Angegeben werden müssen die Personalien, Beruf und Wohnort. Wie auch bei der Polizeikontrolle gilt: Schweigen ist Gold, den Niemand, auch kein Rechtsanwalt, kann zu dem erhobenen Vorwurf Angaben machen, ohne dass er den Ablauf des Messverfahrens kennt.

Macht der Betroffene keine Angaben, dann muss er mit Ermittlungen der Behörde rechnen, diese kann das Foto aus dem Vorfall mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Bild des Personalausweises vergleichen oder direkt beim Betroffenen vorstellig werden.

Nachdem der ausgefüllte Anhörungsbogen zurückgeschickt wurde ergeht einige Wochen später ein Bußgeldbescheid. Dieser muss neben dem Tatvorwurf und dessen rechtlicher Folgen die Höhe des Bußgelds und - falls ein Fahrverbot verhängt wird - die Dauer des Fahrverbots enthalten.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wurden Sie allerdings mit dem Motorrad von vorne geblitzt, verhält sich das Ganze etwas anders. Doch bedeutet dies automatisch, dass Biker nichts zu befürchten haben, wenn sie mit dem Motorrad an einen Blitzer geraten? Oder kennt die zuständige Behörde auch in einem solchen Fall Mittel und Wege, um den betroffenen Fahrer ausfindig zu machen und ihm die mit seinem Verstoß verbundenen Ahndungen aufzuerlegen?

Er kann den Bescheid anerkennen. Die Einspruchsfrist ist unbedingt zu beachten. Wird der Einspruch nicht innerhalb der Frist eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Bei der Einspruchsfrist handelt es sich um eine sogenannte Eingangsfrist: Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörden eingegangen sein.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen.

Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

Darauf prüft die Behörde nochmals. Nimmt sie, was regelmäßig der Fall sein wird, den Bescheid nicht zurück, gibt die Behörde das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese prüft dann nochmals die Voraussetzungen, insbesondere Zeugenaussagen und ob sich der Tatverdacht hinreichend bestätigt hat.

Weiter besteht die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, dies geschieht meistens auf Antrag des Verteidigers wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist. Hierfür ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft notwenig. In einem solchen Fall trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens.

Sieht der Richter den Tatvorwurf als bestätigt an, kommt es zur Verurteilung. Der Angeklagte trägt in diesem Fall alle Kosten selbst. Gegen das Urteil stehen ihm nur eingeschränkte Rechtsmittel zur Verfügung, eine Rechtsbeschwerde ist nur in Fällen in denen das Bußgeld € 250.- übersteigt oder ein Fahrverbot verhängt wurde zulässig.

Verjährung und Punkte

Die Mühlen der Behörden mahlen mitunter langsam. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach Ablauf von 3 Monaten. Bringt die Behörde in dieser Frist den Anhörungsbogen auf den Weg zum Betroffenen beginnt die Verjährung zu diesem Zeitpunkt erneut.

Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg werden nach Ablauf von 2 Jahren automatisch gelöscht. Der altbekannte Trick, ein anhängiges Bußgeldverfahren über die Zweijahresfrist hinaus zu verzögern um alte Punkte gelöscht zu bekommen funktioniert nicht mehr. Nach aktueller Gesetzeslage wird die Zweijahresfrist ab dem Zeitpunkt des Verkehrsverstosses ausgesetzt.

Fahrtenbuchauflage

Beliebtes Mittel der Verwaltungsbehörde ist die Drohung mit einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter wenn der Fahrer nicht oder nur schwer zu ermitteln ist.

Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.

Zwar ist auch bei einem erstmaligen Verstoß gegen Geschwindigkeitsvorschriften die nicht mit Punkten bewehrt sind und der Fahrer erstmalig nicht ermittelt werden kann eine Fahrtenbuchauflage nicht per se unverhältnismäßig - entscheiden ist hier die Prognose der Verwaltungsbehörde - doch kann sich die Unverhältnismäßigkeit u.a. aus der langen Dauer zwischen Verkehrsverstoss und Anhörungsbogen ergeben. Das OVG Münster sieht hier z.B.

Sanktionen

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.

Werden Sie als Motorradfahrer geblitzt und die Behörde identifiziert Sie, drohen die gleichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie bei Autofahrern.

Machen Sie als Fahrer von einem Motorrad mit einem Blitzer Bekanntschaft und werden überführt, drohen Ihnen übrigens die gleichen Sanktionen wie Autofahrern.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiele):

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21-25 km/h 100 € 1 Nein
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 31-40 km/h 160 € 2 Ja (1 Monat)

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