Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, durch Fahrradleasing ihren Arbeitsweg gesund und umweltfreundlich zu gestalten. Ein bekanntes Beispiel ist JobBikeBW, das Fahrradleasing-Angebot des Landes Baden-Württemberg, das bereits von über 22.000 Landesbeschäftigten genutzt wird.
JobBike BW: Fahrradleasing für Landesbedienstete
JobBike BW bietet Landesbediensteten die Möglichkeit, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen, das sowohl privat als auch dienstlich genutzt werden kann. Das Leasing erfolgt über das Land als Arbeitgeber, wobei die monatlichen Leasingraten vom Bruttogehalt abgezogen werden. Dies geschieht durch eine sogenannte Entgeltumwandlung, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen mindert. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden das Landesbesoldungsgesetz, das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg sowie der TV-Radleasing BW.
Die Nutzungsüberlassung erfolgt in der Regel für 36 Monate, wobei sich der Zeitraum zwischen der Übernahme des Fahrrades und dem nächsten Monatsersten verlängert. Nach Ablauf dieser Zeit kann ein neues Fahrrad geleast werden. Das Land möchte damit einen Anreiz schaffen, das Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten und die körperliche Fitness der Mitarbeiter zu fördern. Teilnahmeberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, einschließlich Richterinnen und Richter.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde der TV Radleasing BW in Kraft gesetzt, wodurch auch Tarifbeschäftigten des Landes Baden-Württemberg der Zugang zu JobBike BW unter gleichen Bedingungen wie für Landesbeamte und Richter ermöglicht wird.
Wie funktioniert JobBike BW?
Die meisten Beschäftigten können ihren Antrag online über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) stellen. Dort finden sich auch ein Vergleichsrechner und die genauen Leasingkonditionen. Wenn die bezügezahlende Stelle nicht das LBV ist (z.B. Universitätskliniken), erfolgt die Registrierung und Anmeldung im JobRad Portal über die jeweilige Stelle.
Das meinJobRad-Portal, betrieben von der JobRad GmbH, dient zur Abwicklung des Angebots JobBike BW. Bestellung, Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages, Inspektionen, Schadensabwicklung und Rückgabe des Fahrrads am Laufzeitende werden elektronisch über diese Portale abgebildet. Der Zugang zum meinJobRad-Portal des LBV ist nur möglich, wenn am Tag der Anmeldung im Kundenportal des LBV die Berechtigung zur Teilnahme an JobBike BW vorliegt.
Teilnahmeberechtigte mit Wohnsitz im Ausland können ebenfalls an JobBike BW teilnehmen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fahrräder können über mehr als 6.500 Fachhändler des Dienstleisters in Deutschland bezogen werden. Onlinehändler können ausschließlich an eine Adresse in Deutschland liefern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an JobBike BW notwendig und erfolgt unter den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Angaben zur Nutzung von personenbezogenen Daten können im „Merkblatt Datenschutz“ eingesehen werden.
Kosten und Wirtschaftlichkeit von JobBike BW
Die Kosten hängen in erster Linie vom Verkaufspreis des Fahrrades ab. Die monatliche Rate sowie die Steuerersparnis lassen sich über den Vergleichsrechner ermitteln. JobBike BW ist unter Berücksichtigung der Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie den enthaltenen Inspektionsleistungen im Vergleich zum Barkauf oft wirtschaftlich attraktiv. Die entsprechende Ersparnis und die Umwandlungsrate werden ebenfalls über den Vergleichsrechner ermittelt.
Als Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der monatlichen Rate wird ab dem 04.06.2024 der Verkaufspreis (VKP) für das Fahrrad herangezogen. Die Fahrräder können im Preissegment zwischen 749 Euro und 11.900 Euro inklusive Mehrwertsteuer frei gewählt werden. Bei der Auswahl aus den Produktgruppen sind keine Grenzen gesetzt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für das Radleasing ist § 3 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz. Die Regelung zielt explizit auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne ab. S-Pedelecs sind von der Regelung nicht umfasst, da es sich bei diesen um Kraftfahrzeuge handelt.
Auswahl und Beantragung
Jede teilnahmeberechtigte Person kann ein Fahrrad für die Dauer von 36 Monaten beantragen. Die Fahrräder können bei allen Kooperationspartnern des Dienstleisters JobRad GmbH ausgesucht werden. Die Beantragung erfolgt über das Kundenportal des LBV oder über das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV. Von dort aus können die Teilnahmeberechtigten in das meinJobRad-Portal gelangen.
Überlassungszeitraum
Die Überlassung des Fahrrades beginnt mit der Übernahme des Fahrrades. Der eigentliche Überlassungszeitraum von 36 Monaten beginnt jedoch erst mit dem 1. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats.
Beispiele:
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 28.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027.
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 30.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027.
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 01.12.2024 oder 02.12.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028.
Sicherheitsvorkehrungen
Das Fahrrad muss immer mit einem Fahrradschloss an einem festen Gegenstand gesichert werden. Das Schloss muss einen Listenpreis von mindestens 49 Euro inkl. Mehrwertsteuer haben. Die Rechnung für das Schloss muss aufbewahrt werden.
Inspektionen
Der Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet zur jährlichen Inspektion bei einem JobRad-Fachhandelspartner. Hierfür wird bei der Übernahme ein Code ausgestellt. Die erste Inspektion ist vom 7. bis einschließlich zum 12. Monat nach Vertragsstart möglich, die zweite vom 13. bis einschließlich zum 24. Monat, die dritte vom 25. Monat bis einschließlich zum 36. Monat.
Verkehrssicherheit
Das Fahrrad muss in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden und die notwendigen Voraussetzungen gemäß Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Kündigung und Ausscheiden aus dem Dienst
Eine Kündigung während der Laufzeit von 36 Monaten ist grundsätzlich nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Raten besteht über den gesamten Nutzungszeitraum. In Ausnahmefällen wird der Nutzungsüberlassungsvertrag aufgelöst, wobei das Fahrrad ab dem 04.06.2024 weiter überlassen bleibt. Wenn die Entgeltumwandlung nicht mehr möglich ist, müssen die vollen monatlichen Leasingraten gezahlt werden.
Ab dem 04.06.2024 endet die Möglichkeit zur Nutzungsüberlassung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird aufgelöst und das Fahrrad muss an den Dienstleister zurückgegeben werden. Eine Kaufoption durch den Dienstleister bleibt unberührt.
Bei dauerhafter Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit oder nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen können Verträge, die ab dem 04.06.2024 geschlossen wurden, aufgelöst werden. Das Fahrrad muss entsprechend an den Dienstleister zurückgegeben werden. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt.
Rückgabe und Kaufoption
Die Rückgabe erfolgt in der Regel nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit oder nach Auflösung des Nutzungsüberlassungsvertrages. Der Dienstleister lässt die Fahrräder von einer Spedition kostenfrei abholen. Eine Teilnahme an JobBike BW leitet keinen Anspruch zum Kauf nach Ende der Laufzeit ab. Der Dienstleister kann nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ein individuelles Kaufangebot unterbreiten.
Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte
Das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist durch eine neue Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft im öffentlichen Dienst vom 09.12.2023 möglich. Bisher bestand diese Option nur für Beamte. Im Land Schleswig-Holstein soll das Leasing zum 01.09.2024 auch für tariflich Beschäftigte offen sein.
Andere Bundesländer
In Schleswig-Holstein haben Beamte wie Lehrer, aber auch Richter die Möglichkeit, über mein-Dienstrad.de ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen. Dieses Fahrrad muss einen Wert zwischen 750 € und 6000 € haben. Die Leasingdauer ist festgelegt auf 36 Monate.
In Hamburg können alle Beamten und Richter bei JobRad ihre Fahrräder über den Arbeitgeber leasen. Die Leasingdauer beträgt auch hier 36 Monate.
BusinessBike für öffentliche Arbeitgeber
Seit 2021 erlaubt ein neuer Tarifvertrag auch Arbeitgebenden im kommunalen öffentlichen Dienst, Dienstrad-Leasing für alle Mitarbeitenden anzubieten.
Wie funktioniert E-Bike Leasing im öffentlichen Dienst?
Beim E-Bike Leasing über die Arbeitgebenden wird ein Teil des Monatslohns in eine Leasingrate umgewandelt. Angestellte erhalten dafür ihr Wunschfahrrad und dürfen es frei verwenden. Außerdem zahlen sie aufgrund des kleineren Gehaltes weniger Steuern. Arbeitgebende wiederum profitieren von geringeren Lohnnebenkosten und zufriedenen Angestellten.
Tarifvertrag-Fahrradleasing von März 2021
Der Tarifvertrag zur „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“ oder kurz TV-Fahrradleasing gab am 1. März 2021 den Startschuss zum Dienstrad-Leasing für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Regeln für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Wenn Arbeitgeber dem TV-Fahrradleasing angehören, können sie ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad via Entgeltumwandlung zur Verfügung stellen. Wichtig dabei: Fällt die Entscheidung pro Dienstrad, müssen Sie diese Optionen allen Beschäftigten anbieten.
Vorteile von BusinessBike für Arbeitgeber
- Attraktivität: Macht Sie als Arbeitgebenden attraktiver.
- Aktives Team: Reduziert den Krankenstand.
- Umweltschutz: Fördert nachhaltige Mobilität.
Vorteile für Arbeitnehmer
Laut TV-Fahrradleasing darf die UVP des Wunschrades einen Wert von 7.000 Euro nicht überschreiten. Es gibt freie Modell- und Markenauswahl und ein Wartungsbudget.
Deutsche Dienstrad
Deutsche Dienstrad bietet Fahrrad-Leasing für den öffentlichen Dienst mit dem Ziel, nachhaltige Mobilität zu fördern. Das Angebot ist für Arbeitgeber kosten- und aufwandsneutral.
Vorteile von Deutsche Dienstrad
- Aufwandsneutral: Schnelle, digitale Abwicklung.
- Transparent: Übersichtliche Plattform mit allen Angeboten und Verträgen.
- Risikofrei: 100% Rückgabegarantie und umfassendes Versicherungspaket.
- Ökologisch: Entlastung des Stadtverkehrs und Schonung der Umwelt.
Leasingbedingungen gemäß TV Fahrradleasing
- Maximal 1 Rad pro Person
- Fahrräder und Pedelecs gem. § 63a StVZO
- Maximal 7.000€ Verkaufspreis inkl. Zubehör (inkl. MwSt.)
- Maximal 36 Monate Vertragslaufzeit
Die Ersparnis entsteht durch die Entgeltumwandlung, bei der der Bruttolohn um die Rate des ausgewählten Dienstrads gekürzt wird. Durch den geringeren Bruttolohn sparen Arbeitnehmende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Dienstrad-Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Deutsche Dienstrad garantiert eine vollständige Risikofreistellung und die damit verbundene Auflösung der Verträge für Sie an.
JobRad®
JobRad® bietet ebenfalls Leasing-Rechner an, um die Ersparnis durch das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing zu ermitteln. Auch hier gilt die Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt wird. Der Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör) liegt bei 749 € inkl. MwSt.
Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können bis zu 40 % gegenüber einem herkömmlichen Kauf gespart werden. Der Einzelleasingvertrag hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten.
DBB Vorteilswelt
Die DBB Vorteilswelt bietet exklusive Angebote und Rabatte auf Fahrräder, E-Bikes und Zubehör. Um alle Inhalte und Vorteile nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich.
| Anbieter | Zielgruppe | Vorteile |
|---|---|---|
| JobBike BW | Landesbedienstete in Baden-Württemberg | Entgeltumwandlung, private und dienstliche Nutzung |
| BusinessBike | Kommunaler öffentlicher Dienst | Attraktivität für Arbeitgeber, Reduzierung des Krankenstands |
| Deutsche Dienstrad | Öffentlicher Dienst | Aufwandsneutral, transparente Plattform, Risikofreiheit |
| JobRad | Breite Zielgruppe | Gehaltsumwandlung, hohe Ersparnis |
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