Die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) ist seit Frühjahr 2006 Pflicht. Zum TÜV wird seit 2006 neben der Hauptuntersuchung (HU) auch eine Abgasuntersuchung (AUK) für das Motorrad fällig. Sie betrifft sämtliche Fahrzeuge ab Baujahr 1989.
Die Abgasuntersuchung findet zugleich bei der Hauptuntersuchung gem. §29 der StVZO statt. Die Hauptuntersuchung gilt nur als bestanden, wenn die Abgasuntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Was wird bei der AUK geprüft?
Der Abgas-Check beim Motorrad konzentriert sich auf die Kohlenmonoxid-Werte. Im Rahmen der Hauptuntersuchung von Motorrädern muss laut Gesetzgeber auch auf den CO-Wert im Abgas geachtet werden.
Neben den üblichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugschein muss ein gut lesbares Kennzeichen befestigt sein und der Tacho sowie elektrische Leitungen keine Beschädigungen aufweisen. Alle Leuchten, Kontrollleuchten und sämtliche Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht beanstandet werden. Die Reifengröße und die Bezeichnung müssen die gleichen Daten wie in den Fahrzeugpapieren aufweisen. Der Motor und das Getriebe nebst Federbeine und Gabelrohre müssen dicht sein. Keine Beschädigungen der Felgen und Reifen sowie die erforderliche Profiltiefe müssen vorliegen. Kette, Kettenrad und Ritzel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
Grenzwerte für den CO-Gehalt
Folgende Werte dürfen beim CO Wert nicht überschritten werden:
- Fahrzeuge, die über einen ungeregelten oder keinen Katalysator verfügen, sind es 4,5% vol., bzw. die Angabe des Herstellers.
- Für Krafträder mit geregeltem Katalysator gelten 0,3% vol. oder die Herstellerangabe.
Den Motorradherstellern steht es jedoch frei, eigene Grenzwerte anzugeben. Diese können sogar über den gesetzlich festgeschriebenen liegen. So hat BMW bereits für die große Mehrheit seiner Modelle (u. a. R 1100, 1150 GS und F 650 GS) den Grenzwert auf 1,0 Vol.% CO heraufgesetzt, und Kawasaki gibt für die G-Kat bestückte KLV 1000 (baugleich mit Suzuki V-Strom 1000) sogar 4,5 Vol.% an.
Messverfahren
Motorräder müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung künftig auch eine Abgasuntersuchung bestehen.
Welche Motorräder werden getestet? Alle zulassungspflichtigen Zweiräder mit Zwei- oder Viertaktmotor (Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller und Quads/ATVs) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
Wann muss eine AU absolviert werden? Die AU ist an die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt, muss aber nicht zwingend zeitgleich, sondern kann bis zu einem Monat im Voraus durchgeführt werden.
Wie wird gemessen?
- Motorräder mit einem Endtopf: Mess-Sonde wird 30 Zentimeter tief in den Endtopf eingeführt.
- Motorräder mit mehreren Endtöpfen: Falls keine Verbindung zwischen den Krümmern besteht (zum Beispiel Interferenzrohr oder Sammler), muss jeder Endtopf einzeln gemessen werden, daraus wird der Mittelwert errechnet.
Falls eine Verbindung zwischen den Krümmern besteht, genügt laut TÜV die Messung an einem Endtopf. Messung dauert fünf Sekunden.
Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min), anders als beim Auto darf sich der Prüfer am Motorrad-Drehzahlmesser orientieren. Bisher ist nicht exakt definiert, wie mit Motorrädern umzugehen ist, die zwar serienmäßig einen G-Kat haben, der aber bei Ersatz des Serienschalldämpfers durch ein Kat-loses Zubehörteil entfernt worden ist.
Maschinen ohne G-Kat: maximal 4,5 Vol.% CO, gemessen bei Standgas.
Mögliche Ursachen für erhöhte CO-Werte
Ist der CO-Wert zu hoch, schadet das nicht nur der Umwelt, sondern womöglich auch der Technik des Motorrads und somit dem Geldbeutel des Fahrers. Kohlenmonoxid entsteht bei der Verbrennung des Kraftstoffs im Motor.
Ist er zu hoch, sprechen die Fachleute von einem „zu fetten Gemisch“. Einstellung kommen oder von einem nicht korrekten Schwimmerstand. Funktioniert die Warmlaufeinrichtung des Motorrads nicht korrekt, kann dies ebenfalls den CO-Wert hochtreiben. Gelangt Kraftstoff ins Motoröl, lässt das ebenfalls den Kohlenmonoxid-Ausstoß im Abgas ansteigen. Im Extremfall kann „verdünntes Motoröl“ zu Motor- und Lagerschäden führen.
Ist der Vergaser verschmutzt, läuft die Gemischaufbereitung womöglich unkontrolliert ab. Ein dauerhaft zu hoher CO-Wert im Abgas kann zu einem kapitalen Motorschaden führen. Durch zu hohen Spritverbrauch leidet der Geldbeutel des Fahrers und durch ruppigen Lauf der Maschine auch der Fahrkomfort.
Tipps zur Vorbereitung auf die AUK
Um die Angst vor dem AUK-Ergebnis zu mildern oder auch um das Standgasgemisch zu kontrollieren ist es naheliegend, eine Messung des CO-Gehaltes selbst durchzuführen. Hier stößt man schnell auf ein physikalisches Problem, das Erkennen und Bestimmen des CO-Gehaltes ist alles andere als trivial und dementsprechend gibt es keine einfachen und günstigen Messgeräte.
Es ist noch hinzuzufügen, dass der gemessene CO2 Wert nur den Leerlauf betrifft. Man könnte meinen, die Messung dient nur dazu, Dir zusätzliche Gebühren beim TÜV abzunehmen.
Sollte dennoch der Wert zu hoch gemessen werden, kann in der Regel den CO-Anteil durch Verstellen der Gemischeinstellschraube oder Leerlauflufteinstellschraube (siehe Vergaser abstimmen) direkt verändern, indem man das Gemisch im Standgas damit etwas magerer einstellt.
Kosten der AUK
Kostete die bisher 33 Euro, macht das Ganze nun 18 Euro mehr (Preise: TÜV Süd).
Für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung müssen Sie je nach Fahrzeug zwischen 69 und 120 Euro einplanen.
Bußgelder bei Versäumnis
Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit liegt bei 15 bis 60 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen.
Versäumen Fahranfänger in der Probezeit die Abgasuntersuchung für mehr als 8 Monate, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen vor. Denn in diesem Fall liegt zusätzlich ein B-Verstoß vor. Sammelt ein Führerscheinneuling zwei B-Verstöße, sind diese wie ein A-Verstoß zu werten und führen dazu, dass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.
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