Wie laut darf mein Motorrad sein? Wo finde ich diese Angabe? Und gibt es überhaupt einen Grenzwert fürs Standgeräusch? Dieser Artikel gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert die geltenden Regelungen zur Lautstärke von Motorrädern in Deutschland.
Wie laut ist mein Motorrad?
Den Standgeräuschwert findet man in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1, das Fahrgeräusch unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach. Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet.
Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Grenzwerte für Stand- und Fahrgeräusch
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB(A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Euro 5/Euro 5+-Norm und Lautstärke
Die Euro-Normen sind vor allem Abgasnormen, weshalb das Thema Lautstärke dort nicht wirklich behandelt wird. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor.
Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Was bedeutet ASEP?
ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Lautstärke-Bestimmungen einhalten.
Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Wie funktioniert das mit der Auspuffklappe?
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser.
Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen?
Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Das ergab eine Studie, die wir euch im Artikel "Alles zum Thema Motorradlärm" erläutern. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun.
Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.
7 Fakten über Schall
- In der Luft ist Schall 343 m/s oder 1243,8 km/h schnell.
- Der Schalldruck verhält sich zur Entfernung von der Schallquelle umgekehrt proportional - bei doppelter Entfernung wird er viermal schwächer.
- Schalldruck ist eine physikalische Größe, gemessen in Dezibel (dB).
- Die Bewertungskurve A bei dB(A) bezieht sich auf die Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs.
- Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke empfunden.
- 10 dB(A) beträgt auch der Störpegel.
- Die Maßeinheit Phon ist eine psychoakustische Größe, die außer dem Schalldruck auch die Frequenz der Töne und deren Eigenschaften berücksichtigt.
Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt.
Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.
Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Neue Vorgaben seit 2016
Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE.
Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt. In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben.
In diesem Fall war es die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX Nummer 32013R0168, die am 21.02.2014 verkündet wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.
Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet.
Mit den neuen Prüfverfahren werden bisherige Gesetzeslücken geschlossen, die es den Herstellern erlaubten, die Lärmregelungen nicht unbedingt zu umgehen, aber eben nur für den vorgegebenen Testbereich einzuhalten.
In der neuen Verordnung besteht der Zusatz: Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t müssen diesen Grenzwert (78 dB) einhalten. Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig.
Zubehör-Auspuffanlagen
Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft.
Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten.
Untersuchung des Verkehrsministeriums zu Motorradlärm
Eine neue und bislang einmalige Untersuchung des Verkehrsministeriums bringt wichtige Erkenntnisse zu besonders von Motorradlärm belasteten Strecken. Motorräder sind verstärkt bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen unterwegs. Auf manchen Strecken sind es zeitweise sogar mehr Motorräder als Autos.
Und etwa jedes dritte Motorrad ist bei der Vorbeifahrt lauter als 90 dB(A), bei den Pkw sind es lediglich vier Prozent. Dagegen sind nur 13 Prozent der Motorräder leiser als 80 dB (A), bei den Pkw sind dies 32 Prozent.
Die Auswertung der Pegel von Vorbeifahrenden an den 100 untersuchten Strecken zeigt, dass etwa jedes dritte Motorrad lauter ist als 90 dB(A), bei den Pkw waren es lediglich 4 Prozent. Die Untersuchungen zeigen, dass an Samstagen und Sonntagen gegenüber einem Wochentag durchschnittlich doppelt so viele Motorräder unterwegs sind.
Der höchste Anteil der Motorräder gemessen an den Vorbeifahrten der Pkw, Motorräder und Lkw war an der K5363 im Ortenaukreis zwischen Sasbachwalden und Seebach. Der Motorradanteil lag an dieser Strecke bei 36 Prozent. Das höchste Motorradaufkommen mit 4.740 Motorrädern in eine Fahrtrichtung über den Zählzeitraum von 13 Tagen wurde im Ortenaukreis an der Schwarzwaldhochstraße B 500 im nordwestlichen Schwarzwald zwischen Unterstmatt und Mummelsee erfasst. Die Schwarzwaldhochstraße in diesem Bereich ist damit einer der beliebtesten Motorradstrecken des Landes.
Erfasst wurden die Fahrzeugart, die gefahrene Geschwindigkeit und der maximale Lärmpegel bei der Vorbeifahrt an rund 100 Strecken für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen von Juni bis Oktober 2020 und von Mai bis September 2021.
Probleme bei Polizeikontrollen
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen.
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um.
Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen.
Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand".
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Eigenkontrolle der Lautstärke
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an.
Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen.
Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Laute Motorräder - oft ein Ärgernis
Für die einen ist es faszinierender Motorensound, für die anderen nur unerträglicher Krach: Motorradlärm polarisiert. Immer öfter klagen Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen über Lärm, gründen Bürgerinitiativen, fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Doch zu dieser Eskalation muss es nicht kommen.
Denn auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden.
Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.
In Österreich kann das Standgeräusch für bestimmte Straßenabschnitte, auf denen die Behörden die Zahl lauter Motorräder reduzieren wollen, relevant werden. Denn das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen Maschinen, die laut Zulassung ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.
Fahrgeräusch: Es gibt drei Klassen
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR).
Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme, in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten "künstlich" reduziert werden.
Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.
Einfache Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Werden Motorräder ab 2025 durch neue EU-Normen leiser sein?
Die EU-Kommission setzt der Lärmemission von Motorrädern dabei schon seit Jahren durch ihre UNESCO-Regularien Grenzen. Nun verschärft die EU ihre Norm zur Emission von Motorgeräuschen noch einmal.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren.
Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten.
Die neue UNECE-Regelung R41.05 decke nun weitere Szenarien ab - allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen. Heißt: Neu zugelassene Motorräder müssen künftig auch beim Fahren auf Landstraßen nachweislich festgelegte Lärm-Grenzwerte überwiegend einhalten.
Die Zahl der Messpunkte bei der Überprüfung von Lärmwerten erhöhe sich durch R41.05 um das Drei- bis Vierfache.
Motorrad-Fahrverbote über 90 dB(A) Standgeräusch?
Da ab 2024 in Deutschland, im Landkreis Holzminden, Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 90 Dezibel Standgeräusch drohten, haben wir die MOTORRAD-Test-Datenbank durchforstet und zeigen aktuelle Motorräder bis 90 dB(A).
Inzwischen sind die im niedersächsischen Landkreis Holzminden ab April 2024 geplanten Motorrad-Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch vom Tisch. Doch für den Fall, dass diese Zahl doch irgendwann wieder auf den Tisch kommt, sollte man schon mal unter U.1 in den Fahrzeugpapieren nachschauen.
Für die nach wie vor an einigen beliebten Strecken in Tirol verhängten Motorrad-Fahrverbote gelten 95 Dezibel Standgeräusch als Grenzwert. Das betrifft glücklicherweise nicht mehr allzu viele aktuelle Motorrad-Modelle, bis auf wenige Ausnahmen sind das größtenteils betont sportliche oder gar exotische.
Die Situation in Tirol
Zu viel Motorrad-Lärm: Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 Prozent der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühle. Besonders das hochtourige Fahren, also Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen sei störend.
Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen.
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden.
Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren.
Widerstand gegen Fahrverbote
Lokale Motorrad-Hasser und die "Deutsche Umwelthilfe" wollen ab 2024 Streckensperrungen für Motorradfahrer einführen. Das ärgert nicht nur die deutschen Biker, sondern bedroht auch die Existenz des bekannten Villa Löwenherz Motorrad-Hotels.
Mit der im Vergleich zu den Tiroler Fahrverboten noch niedrigeren Grenze von 90 dB wären laut unserer Datenbank 60 % aller neuen Motorradmodelle betroffen und auch viele Bikes mit älteren Baujahren liegen über diesem Schwellenwert.
Ein Großteil der Motorradfahrer dürfte also nicht mehr auf den betroffenen Strecken unterwegs sein, darunter auch die L550 und B241.
Solch eine effektive Vernichtung von Tradition, Arbeitsplätzen und Tourismus regt natürlich auch in Lauenförde Widerstand.
Auch rechtliche Schritte werden bereits vom lokalen Widerstand in Lauenförde geprüft und in die Wege geleitet. Fahrverbote auf Basis des Standgeräuschs auf kleiner, kommunaler Ebene sind nämlich laut deutschem Recht kaum durchsetzbar und müssten auf wesentlich höherer Ebene beschlossen werden.
Zusätzlich zu den rechtlichen Schritten gegen das Projekt engagiert sich inzwischen auch die Motorrad-Community, wie zum Beispiel mit dieser vom Biker Thomas Sabath ins Leben gerufenen Online-Petition.
Überblick über Fahrgeräuschklassen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fahrgeräuschklassen gemäß UNECE-R 41:
| Klasse | Leistung-Masse-Verhältnis (PMR) | Grenzwert |
|---|---|---|
| I | Maximal 25 | 73 dB(A) |
| II | Zwischen 25 und 50 | 74 dB(A) |
| III | Über 50 | 77 dB(A) |
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