Das fragwürdige Fahrverbot in Tirol für Motorräder über 95 dB(A) Standgeräusch bleibt bestehen.
Auf 6 Streckenabschnitten dürfen vom 15. April bis 31. Oktober keine Motorräder mehr fahren, die mehr als 95 dB(A) Standgeräusch eingetragen haben.
Seit 2019 erfasste die Test-Crew die Standgeräusch-Werte von 414 aktuellen Modellen. 321 davon sind von den Fahrverboten in Tirol ausgenommen.
Darunter bekannt laute Motorräder in Fahrt wie die italienischen V4-Modelle von Aprilia, Tuono und RSV4, sowie die Ducati Multistrada.
Interessant: Das genaue Gegenteil ist bei zahlreichen in der Praxis unauffälligen Motorrädern zu erkennen, die laut Standgeräusch nur ganz knapp dem Fahrverbot unterliegen, auf der Straße allerdings als flüsterleise gelten.
Unterschiede zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch
Die echten Fahrgeräusche einiger dieser Modelle werden mit einer sehr hohen Lautheit - einer psycho-akustischen Größe - empfunden.
Die Lautstärke ist messbar, die Lautheit nehmen wir individuell wahr.
Die Chance, mit einem lauten Motorrad in Tirol legal zu fahren ist größer, als mit einem leisen Motorrad, dessen irrelevantes Standgeräusch - teils aus Altersgründen - über einer rechtlich nicht erhebbaren Grenze liegt.
Tiroler Argumentation und Messverfahren
Hintergrund der Fahrverbote in Tirol anhand des irrelevanten Standgeräuschwerts ist die angeblich leichtere Prüfung vor Ort.
Und dafür wird immer die Nahfeldmessung genutzt.
Allerdings ist das Instrument gedacht, um verschlissene, manipulierte oder illegale Auspuffanlagen zu identifizieren.
Das Messverfahren ist insbesondere dazu geeignet, Auspuffknallen zu identifizieren, das Endtöpfe je nach Zustand oder Herkunft entwickeln können.
Die Einfahrt auf die Straßen wird nicht durch die Messung gestattet, sondern über den eingetragenen Wert, der laut Regierung einfach einsehbar ist, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder auf der Plakette am Fahrzeug.
So gesehen satteln die Regierung in Tirol und im schlechtesten Falle in Holzminden das Pferd von hinten auf, denn eine Nahfeldmessung wird eigentlich nur durchgeführt, wenn der Verdacht eines illegal zu lauten Motorrads besteht.
Und in den Ohren der Anwohner ist das bereits zu spät.
Rechtliche Bedenken und Kritik
Aus den Standgeräuschen der Fahrzeuge lassen sich allerdings nicht die Betriebsgeräusche belastbar ableiten.
So können durchaus Motorräder mit niedrigen Standgeräuschen überproportional laute Fahrgeräusche erzeugen und auch umgekehrt.
Damit ist schon die Basis dieses Modells rechtsunsicher und kann daher keine Grundlage für Modellversuche in Deutschland sein.
Ablauf der Standgeräuschmessung
Bei einer Schalldruckpegelmessung im Nahfeld, der sogenannten Standgeräuschmessung nach UN-ECE R 41.04, werden mehrere Messungen seitlich hinter der Endtopfmündung genommen.
Bei halber Nenndrehzahl muss die Drehzahl mindestens 1 Sekunde gehalten und dann abrupt der Gasgriff geschlossen werden.
Aus mindestens drei Messungen, die nacheinander nicht weiter als 2 dB(A) voneinander abweichen dürfen, errechnet man den Mittelwert, der mathematisch gerundet das Ergebnis ergibt.
Nach UN-ECE R 41.04 ist zwar keine Toleranz vorgesehen, in der Praxis ist das regional wohl möglich.
Die Rolle von Euro 5 und Lärmblitzern
Die teils hitzige Debatte um Lautstärke und Lärm von und durch Motorräder nimmt schnell den Weg hin zu: Motorräder müssen leiser werden.
Regionale Regierungen oder Vereine stecken völlig falsche Rahmen ab und nehmen unreglementierte Werte zur Hand, um Fahrverbote zu verhängen.
Der Verband europäischer Motorradhersteller ist sich dieser Diskussion bewusst und veröffentlichte bereits im Herbst 2021 ein Positionspapier zu dem Thema.
Dessen Kernaussagen waren und sind: originale Motorräder sind mit Euro 4 und Euro 5 leise genug, antisoziales Verhalten von Motorradfahrern darf nicht zur Sippenhaft führen, Lärmblitzer können helfen und: Wenn dann müssen lärmbelastete Region von allen Verkehrsteilnehmern entlastet werden.
Mit Einführung der UNECE R.41.04 2016, parallel und im Rahmen zur Euro 4, durften neue Motorräder seit 2017 maximal noch 77 db(A) kombiniertes Fahrgeräusch emittieren.
Seit 2019 ist die ASEP (Additional Sound Emission Provisions) vorgeschrieben, die vier weitere Messungen in unterschiedlichen Gängen verlangt, um das Geräuschverhalten in unterschiedlichen Fahrzuständen einzugrenzen.
Für 2024 im Zuge der Euro 5+ passt die EU die Bedingungen der ASEP weiter an und das reale Fahrgeräusch wird in neuen Modellen sinken.
Neben dem weiteren Unterstützen von Kampagnen zum Aufklären vor Ort, sind die sich verbreitenden Initiativen mit sogenannten Lärmblitzern ein den Herstellern willkommenes Mittel, um Lärm-Hot-Spots zu befrieden.
Kritik an der 95-Dezibel-Verordnung
Die 95 Dezibel Verordnung ist nun schon in der zweiten Saison, sorgt aber immer noch für Diskussionen.
Auf einigen Strecken Tirols dürfen seither von einspurigen Fahrzeugen mit einem im Zulassungsschein eingetragenen Standgeräusch von über 95 dB nicht befahren werden.
Zuletzt hat Landeshauptmann (LH) Stellvertreterin Ingrid Felipe zum Thema Streckensperrungen in einer Aussendung die Behauptung aufgestellt, dass je lauter das Standgeräusch, desto lauter auch das Fahrgeräusch sei.
Die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Zweiradindustrie und Zweiradimporteuren, gemeinsam mit der Wirtschaftskammervertretung des 2Radhandels, halten fest, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht.
Zeigen sie doch ganz eindeutig, dass das Standgeräusch keinen Rückschluss auf das Fahrgeräusch, das ja letztendlich das Kriterium der Lärmbelastung für Anrainer darstellt, zulässt.
Es ist daher absolut nicht geeignet, laute von leisen Motorrädern zu unterscheiden!, so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad.
Ferdinand O. Fischer, Sprecher des 2Radhandels, ergänzt: Das Standgeräusch hat nur einen Zweck: es ermöglicht der Polizei durch eine vor Ort Messung festzustellen, ob ein Auspuff manipuliert wurde oder nicht.
Eine Verordnung, die Motorrädern lediglich aufgrund einer Nachschau im Zulassungsschein das Befahren verbietet, ohne zu messen, geht am Sinn und Zweck des Standortgeräusches, nämlich manipulierte Auspuffe aus dem Verkehr ziehen zu können vorbei und ist daher alleine schon aus diesem Grund vollkommen widersinnig.
Unabhängig von der Themenverfehlung der Standgeräuschverordnung von Frau Felipe, ist das Verbot der Nutzung von offiziell zugelassenen motorisierten Zweirädern, die auf europäischer Ebene und in Österreich homologiert wurden, für die jede Menge Steuern bezahlt wurden und werden, kategorisch abzulehnen.
Außerdem widerspricht die Verordnung dem Gleichheitsgrundsatz; eine entsprechende Verfassungsgerichtshof-Klage ist anhängig.
Wenn Bikes manipuliert werden, wird das von beiden Organisationen in keinster Weise gutgeheißen, im Gegenteil.
Es gibt aber derzeit schon genug Möglichkeiten, diese Bikes entsprechend zu strafen.
Daher besteht kein Regelungsdefizit, sondern, wenn schon, ein Vollzugsdefizit.
Alternativen und Initiativen
Darüber hinaus sehen sowohl die Arge 2Rad, als auch die Vertretung des 2Radhandels, die Notwendigkeit eines Beitrags der Motorrad-Community zum gedeihlichen Miteinander von Motorradfahrern und Anrainern.
In diesem Zusammenhang hat die Arge 2Rad die Kampagne Fahr ruhig weiter und der Zweiradfachausschuss der WKO die Videokampagne Lieber leiser in die Zukunft, als laut ins Out! ins Leben gerufen.
Praktische Erfahrungen und Messwerte
Einige Motorradfahrer haben eigene Phonemessungen durchgeführt und festgestellt, dass ihre Motorräder, selbst mit modifizierten DB-Eatern, knapp über den zulässigen Werten liegen.
Es wurde auch festgestellt, dass das Problem oft nicht das Standgeräusch ist, sondern das Fahrgeräusch, welches schwerer zu kontrollieren ist.
Die Rolle von Manipulationen und Fahrverhalten
Das Hauptproblem laut ACEM mit Motorradlärm ist nicht das einzelne, regelkonforme und originale Motorrad, sondern deren Häufigkeit an den sogenannten Hotspots, also den Haus- oder Touristrecken in bestimmten Landesgebieten.
Ebenfalls wichtig zu erwähnen ist dem ACEM das Fahrverhalten selbst: Entspanntes Fahren ist leiser als aggressives Fahren oder gar das Fahren mit illegalen Auspuffanlagen.
Im Kontext der Hotspots von Verkehrslärm ist es dem ACEM wichtig, dass antisoziales Verhalten einer Minderheit nicht zu generellen Sanktionen der Rechte aller führen darf.
Zusammenhang zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch
Es wird argumentiert, dass das Standgeräusch nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf das Fahrgeräusch zulässt.
Einige Motorräder mit hohem Standgeräusch können im Fahrbetrieb leise sein, während andere mit niedrigem Standgeräusch laut sein können.
Die Tiroler Behörden beziehen sich jedoch auf die im Fahrzeugbrief eingetragenen Werte, um die lautesten Motorräder zu identifizieren.
Auswirkungen auf Motorradfahrer und Tourismus
Die Fahrverbote in Tirol treffen besonders Motorradfahrer, deren Maschinen ab Werk bereits laut sind.
Dies betrifft auch beliebte Modelle wie die BMW GS-Tourer und verschiedene Ducati-Modelle.
Die Regelung kann zu Strafen von 220 Euro führen, wenn man auf den betroffenen Strecken erwischt wird.
Die Perspektive der Anwohner
Anwohner in lärmbelasteten Gebieten fordern Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms.
Sie argumentieren, dass die realen Geräuschemissionen oft höher sind als die in den Zulassungspapieren angegebenen Werte.
Dies führt zu Forderungen nach strengeren Kontrollen und Fahrverboten.
Die Verantwortung der Industrie
Es wird kritisiert, dass die Motorradindustrie durch Tricksereien mit Klappenauspuffanlagen und anderen Maßnahmen zur Lärmproblematik beiträgt.
Die Politik wird ebenfalls kritisiert, da sie Gesetze zulässt, die diese Praktiken ermöglichen.
Am Ende leiden die Motorradfahrer unter Strecken- und Fahrverboten.
Lösungsansätze und Kompromisse
Es gibt verschiedene Ansätze zur Lösung der Lärmproblematik.
- Technische Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms
- Aufklärungskampagnen für Motorradfahrer
- Striktere Kontrollen und Strafen für manipulierte Auspuffanlagen
- Lärmblitzer zur Überwachung von Lärm-Hotspots
- Dialog zwischen Motorradfahrern, Anwohnern und Behörden
Schallquellen Hitliste
Hier ist eine Hitliste diverser Schallquellen zur Einordnung der Lautstärke von Motorrädern:
| Schallquelle | Dezibel (dB(A)) |
|---|---|
| Rasenmäher | 90-100 |
| Kettensäge | 100-110 |
| Presslufthammer | 110-120 |
| Flugzeugstart | 120-140 |
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