Durchfahrt verboten für Auto und Motorrad – Welche Ausnahmen gibt es?

Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

"Durchfahrt verboten"-Schilder: Ein Überblick

Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt.

Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorrad (oben) und einem Auto (unten) in der Mitte. Beide sind durch einen Strich getrennt. Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder.

Zeichen 260 wird in der StVO auch “Verbot für Kraftfahrzeuge” genannt. Dieses Verkehrszeichen begegnet dir häufig auf außerörtlichen Wirtschaftswegen. Hin und Wieder ist es aber auch im Zuge von Anliegerstraßen, selbstständigen Geh- und Radwegen oder Baustellen anzutreffen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird Zeichen 260 unter anderem im Zuge von Wirtschaftswegen aufgestellt.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

Das Durchfahrtsverbot kann durch Zusatzzeichen weiter eingeschränkt bzw. für einzelne Verkehrsteilnehmer gelockert werden. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren. Häufig findet sich unter dem Zeichen “Durchfahrt verboten” das Zusatzschild “Anlieger frei”.

Das gilt bei "Anlieger frei"

Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Verschiedene Arten von Durchfahrtsverboten

Neben dem Durchfahrtsverbotsschild für Fahrzeuge aller Art gibt es entsprechende Verbotsschilder auch für einzelne Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Das Durchfahrtsverbot kann per Schild auch auf einzelne Fahrzeugmaße beschränkt werden. Über die jeweils angegebenen tatsächlichen Maße hinausgehende Kfz dürfen die jeweils gekennzeichnete Spur bzw. Strecke dann nicht befahren.

Im Folgenden eine Übersicht zu den einzelnen Schildern, durch die die Durchfahrt entsprechend verboten werden kann:

  • Verkehrszeichen 250 bestimmt ein Verbot für Fahrzeuge aller Art.
  • Verbot der Durchfahrt für Krafträder inkl. Mofas, Krafträder mit Beiwagen und Kleinkrafträder (z. B.
  • Durchfahrt verboten für den Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (z. B.

Unterschied zwischen "Durchfahrt verboten" und "Einfahrt verboten"

Neben der Durchfahrt kann durch ein anderes Schild auch die Einfahrt verboten werden (Verkehrszeichen 267). Dieses runde, rote Verkehrszeichen mit weißem Balken findet sich in aller Regel am anderen Ende von Einbahnstraßen. Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” soll sicherstellen, dass es in Einbahnstraßen nicht zu unerwünschtem Gegenverkehr kommt.

In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung.

Das „Einfahrt verboten“-Schild zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Strich, der mittig platziert ist. Du kannst es also gut von der Optik unterscheiden. Das Verbot der Einfahrt bedeutet für dich, dass die Einfahrt in eine bestimmte Fahrbahn und für eine Fahrtrichtung untersagt ist. Das kommt vor allem bei Einbahnstraßen und Autobahnauffahrten vor. Fahre auf keinen Fall weiter. Ansonsten befindest du dich in der falschen Fahrtrichtung. Von der anderen Seite ist das Befahren üblicherweise möglich. Auch beim Zeichen „Verbot der Einfahrt“ musst du auf Zusatzschilder achten.

Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.

Was ist der Unterschied zwischen den Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” und “Durchfahrt verboten”?
Das Verkehrsschild “Einfahrt verboten” findet sich in der Regel bei Einbahnstraßen. Es soll verhindern, dass Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung in eine solche einfahren. Das Schild “Durchfahrt verboten” verweist in der Regel darauf, dass auf den betroffenen Strecken in beiden Richtungen das Befahren untersagt ist.

Bußgelder bei Verstößen

Wer eine Straße mit dem Verkehrszeichen 260 verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld. Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp. Die Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen ein Einfahrts- oder Durchfahrtsverbot drohen, liegen je nach Verstoß bei 20 bis 500 Euro.

Wenn du das Schild „Durchfahrt verboten“ missachtest, droht dir eine Strafe. Wie hoch die Strafe ausfällt, variiert. Durchfährst du das Verbot mit deinem PKW, rechne mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Bist du mit einem Anhänger oder Kleinbus unterwegs, erhöht sich die Strafe auf 55 Euro. Ist dein Fahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen, wird es teurer.

Übergehst du als Radfahrerin oder Radfahrer das Verbot der Einfahrt, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Übrigens: In dem Bereich, in dem die Einfahrt verboten ist, darfst du auch nicht parken. Ansonsten droht bei den Zeichen 262, 263, 264,265 und 266 ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Die Bußgelder für Radfahrer beginnen bei 20 Euro, die für Kraftfahrzeuge bei 40 Euro. Sanktionen drohen dabei nicht nur beim widerrechtlichen Befahren. Wenn Sie in einem für Sie gesperrten Bereich parken, kann ein Bußgeld ab 55 Euro auf Sie zukommen.

Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten

Verstoß Bußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50
… mit einem Kfz mit Anhänger 55
… mit einem Bus 55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet 25
... mit Behinderung 30
... mit Gefährdung 35
... mit Unfallfolge 40
Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. ...

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