Dürfen Fahrradfahrer rechts überholen laut StVO?

Von rechts überholen kann zu schweren Unfällen führen und ist damit aus gutem Grund verboten. Standardmäßig wird das Überholen in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrspur durchgeführt, um den Verkehrsfluss zu erleichtern und mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Warum ist Rechtsüberholen gefährlich?

Rechtsüberholen birgt eine Vielzahl von Gefahren. Für andere Verkehrsteilnehmer kommt es in der Regel unerwartet und führt dann zu plötzlichen Ausweichmanövern. Unfälle sind somit vorprogrammiert, besonders dann, wenn sich Fahrzeuge im toten Winkel befinden und übersehen werden. Vor allem innerorts kann es beim Rechtsüberholen zu Kollisionen mit Fahrzeugen kommen, die nach rechts abbiegen wollen oder aus Parklücken rausfahren.

Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?

In Deutschland ist das Rechtsüberholen grundsätzlich verboten und nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt, die in § 5 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind.

Rechtsüberholen auf der Autobahn

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer auch auf der Autobahn von links überholt werden. Wenn die Fahrzeuge auf der Spur links von Ihnen sich nur sehr langsam (maximal 60 km/h) oder gar nicht fortbewegen, dürfen Sie rechts überholen. Fahren Sie dabei nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht. Steht der Verkehr auf der linken Spur, dürfen Sie mit maximal 20 km/h überholen.

In Deutschland gilt außerdem das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, auf mehrspurigen Straßen muss die rechte Fahrspur verwendet werden. Die mittlere oder linke Fahrspur dient lediglich dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer.

Rechtsüberholen innerorts

Ja, auch in der Stadt ist rechts überholen grundsätzlich verboten, da es generell als riskant angesehen wird.

  • Mehrere markierte Spuren: Gibt es innerhalb von geschlossenen Ortschaften mehrere Fahrstreifen für dieselbe Fahrtrichtung, dürfen Sie rechts überholen (gilt nur für Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht).
  • Linksabbieger: An Fahrzeugen, die links abbiegen wollen, dürfen Sie ebenfalls rechts vorbeifahren.
  • Schienenfahrzeuge: Straßenbahnen und andere Schienenfahrzeuge müssen grundsätzlich immer von rechts überholt werden.
  • Ampeln: Auch an Kreuzungen können Sie rechts überholen, wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur noch stehen oder langsamer fahren.
  • Zweiradfahrer: Wenn Sie Mofa- oder Fahrradfahrer sind, dürfen Sie immer rechts überholen, solange genügend Platz vorhanden ist.

Rechtsüberholen auf dem Einfädelungsstreifen

Auch auf dem Beschleunigungsstreifen gibt es eine Ausnahme vom Rechtsüberholverbot. Er gilt als eigenständige Fahrbahn, weshalb rechts überholen hier erlaubt ist.

Überholen auf dem Standstreifen

Das Überholen über den Seitenstreifen ist grundsätzlich verboten. Dieser darf nur im Falle einer Panne verwendet werden. Wenn Sie bei einem Stau rechts über den Standstreifen überholen, drohen Ihnen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Rechtsüberholen durch Fahrradfahrer

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Radfahrern wartende Fahrzeuge rechts zu überholen, solange sie dies mit mäßiger Geschwindigkeit und mit Vorsicht tun - und solange ausreichend Raum vorhanden ist. „Ausreichender Raum meint etwa einen Meter Abstand“, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC). In einem Infoblatt des Vereins heißt es weiter: „Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, ...“ Das Hindurchschlängeln zwischen einzelnen Fahrzeugen ist indes verboten.

Laut der Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 8) dürfen Radfahrer rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn sie dabei einen ausreichenden Abstand von etwa einem Meter einhalten. Allerdings gilt das nur für den Fall, dass sich rechts neben der Autokolonne der Bordstein befindet. Denn zwischen zwei wartenden Autoreihen ist es auch Fahrradfahrern untersagt, rechts zu überholen. Wichtig ist ebenfalls, dass das Fahrzeug durch den Überholvorgang nicht behindert werden darf und die Verkehrssituation klar eingesehen werden kann.

Auch interessant: Nach Paragraf 7 Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung muss die Fahrzeugschlange nicht völlig stillstehen, damit Fahrradfahrer das Rechtsüberholen ausführen dürfen.

Es ist kein Geheimnis, dass Autofahrer und Radfahrer nicht gerade die besten Freunde sind. Schließlich kommt es immer wieder in verschiedenen Verkehrssituationen zu unnötigen Unfällen, die zu Spannungen zwischen beiden Parteien führen können.

Strafen für unerlaubtes Rechtsüberholen

Wer rechts überholt, muss mit einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Entscheidend für das Ausmaß der Strafe ist die Beschleunigung beim Überholvorgang.

Bußgelder für unerlaubtes Rechtsüberholen:
Tatbestand Strafe
Unerlaubtes Rechtsüberholen innerorts 30 €
Unerlaubtes Rechtsüberholen innerorts mit Unfall 35 €
Unerlaubtes Rechtsüberholen außerorts 100 €
Unerlaubtes Rechtsüberholen außerorts mit Gefährdung 120 €

Irrtümer über Rechte von Radfahrern im Verkehr

  1. „Radfahrer dürfen Autos rechts nicht überholen“
  2. „Radfahrer gehören nicht auf die Fahrbahn“
  3. „Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren“
  4. „Radfahrer müssen in der Fußgängerzone grundsätzlich schieben“
  5. „Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot“
  6. „Radfahrer dürfen einen Zebrastreifen benutzen“
  7. „Tiere dürfen auf dem Rad nicht mitgenommen werden“
  8. „Man darf alkoholisiert Fahrradfahren“
  9. „Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren“
  10. „Radfahrer dürfen während der Fahrt das Smartphone nutzen“
  11. „Jemanden auf dem Gepäckträger mitnehmen ist okay“

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