E9 Prüfzeichen bei Motorradscheinwerfern: Was bedeutet das?

Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es ist ein Lebensgefühl, das Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität verkörpert. Um dieses Gefühl sicher auf der Straße ausleben zu können, ist die richtige Beleuchtung von entscheidender Bedeutung. Doch welche Vorschriften gelten für die Motorradbeleuchtung, und was bedeutet das E9-Prüfzeichen auf Scheinwerfern?

Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Damit ein Fahrzeug in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es zugelassen und verkehrssicher sein. Die Anforderungen hierfür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Für die Beleuchtung am Motorrad sind hauptsächlich zwei Gesetze relevant:

  • Die StVZO (§ 49a bis § 54) auf nationaler Ebene.
  • Die Richtlinie 93/92 EWG auf europäischer Ebene, welche die Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas harmonisieren soll.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei neueren Fahrzeugen (ab Baujahr 1998) meist europäisches Recht Vorrang hat.

Pflichtbeleuchtung am Motorrad

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer (optional)
  • Nebelschlussleuchte (optional)

Das E-Prüfzeichen: Ihre Garantie für Sicherheit

Am Motorrad dürfen nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen. Diese Kennzeichnungen bestätigen, dass die Leuchtmittel für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Was bedeutet das ECE-Prüfzeichen?

Das ECE-Prüfzeichen, offiziell das »ECE-Prüfzeichen«, belegt, dass es sich um ein zugelassenes Produkt handelt, also um ein Bauteil, das einem Genehmigungsverfahren unterzogen wurde und damit per se eine Einbau- und Verwendungsgenehmigung hat. Gleiches gilt für mit EG-Prüfzeichen gekennzeichnete Produkte, die mit einem kleinen »e« am Anfang versehen sind. Das E-Prüfzeichen, auch bekannt als ECE-Prüfzeichen, bestätigt, dass das Bauteil einem Genehmigungsverfahren unterzogen wurde und somit eine Einbau- und Verwendungsgenehmigung besitzt.

Das ECE-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis mit dem Buchstaben „E“ und einer Ziffer, die das ausstellende Land kennzeichnet. Die Ziffer im Kreis (E) bezeichnet, WO das Teil geprüft wurde - und das ist egal. Wichtig ist, WOFÜR das Teil geprüft wurde.

  • E9 steht beispielsweise für Spanien.

Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wo finde ich die relevanten Informationen auf dem Scheinwerfer?

Motorradscheinwerfer müssen auf dem Glas irgendwo ECE-R50 stehen haben. Das reicht dann als Nachweis der Eignung.

Neben der E-Nummer ist eine Prüfnummer erforderlich, um die allgemeine Zulassung des Bauteils zu bestätigen. Ein Beispiel für eine solche Nummer ist: WRC DS 01 E9 12,5 50R 0011458. Diese Nummer bezieht sich spezifisch auf den jeweiligen Scheinwerfer und ist bei den Behörden hinterlegt.

Die Problematik bei fehlendem Standlicht

Einige im Internet erhältliche Scheinwerfer, insbesondere LED-Modelle, verfügen möglicherweise nicht über ein Standlicht. Für eine Straßenzulassung ist ein Standlicht jedoch zwingend erforderlich. Daher ist es wichtig, vor dem Kauf auf dieses Detail zu achten.

Achtung vor Fälschungen

Besonders bei Produkten aus Fernost ist Vorsicht geboten. Oftmals werden E-Prüfzeichen angebracht, die jedoch nicht den europäischen Bestimmungen entsprechen. Der Einbau solcher Bauteile kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zu Problemen mit der Versicherung führen.

Spezifische Beleuchtungseinrichtungen im Detail

Bremsleuchten

Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein.

Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.

Blinker

Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen.

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig.

Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.

Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern.

Kennzeichenbeleuchtung

Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein.

Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken.

Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.

Nebelscheinwerfer

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb.

Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt.

Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein.

Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können.

Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.

Nebelschlussleuchte

Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein.

Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter.

Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen.

Rückstrahler

So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen.

Mit Beiwagen müssen es zwei sein.

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben.

Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt.

Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Suchscheinwerfer

Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer.

Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst.

Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen.

Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.

Warnblinkanlage

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein.

Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können.

Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss.

Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben.

Fazit

Die Beleuchtung am Motorrad ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Achten Sie beim Kauf von Scheinwerfern und anderen Leuchtmitteln stets auf das ECE- oder EG-Prüfzeichen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nur so können Sie sicher und legal unterwegs sein.

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