Einzelabnahme Motorrad: Kosten, Ablauf und Notwendigkeit

Umbauten an Motorrädern sind beliebt, doch nicht jede Veränderung ist automatisch für den Straßenverkehr zugelassen. Oftmals liegt für Tuningteile oder Umbaukits kein Prüfzeugnis vor, insbesondere bei individuellen Anpassungen. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Was ist eine Einzelabnahme?

Die Einzelabnahme ist ein gesondertes Verfahren, das in der Regel dann erforderlich wird, wenn ein Fahrzeug nicht den allgemeinen Vorschriften entspricht oder eine bauliche Veränderung an einem Fahrzeug vorgenommen worden ist.

Es gibt verschiedene Arten der Einzelabnahme:

  • § 21 StVZO: Die 21er Einzelabnahme bezieht sich auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, die bereits im Verkehr waren, einschließlich importierter Gebrauchtfahrzeuge.
  • § 19.2 StVZO: Diese Art der Einzelabnahme fokussiert sich auf die Detailbegutachtung umgerüsteter Baugruppen. Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn an einem Fahrzeug umfangreiche Modifikationen vorgenommen wurden, wie etwa der Einbau eines neuen Motors oder mehrere Baugruppen gleichzeitig geändert worden sind, wie z.B. eine geänderte Rad-Reifenkombination und das Fahrwerk wurden geändert.
  • Artikel 45 der Richtlinie (RiLi) 2018/858 EG: Diese Regelung betrifft die nationale Einzelgenehmigung für ein Neufahrzeug, insbesondere für die Fahrzeugklassen M (Personenkraftwagen), N (Nutzfahrzeuge), und O (Anhänger). Wenn ein Fahrzeug nicht unter die allgemeinen Typgenehmigungen fällt, wie es oft bei speziell angefertigten oder importierten Neufahrzeugen der Fall ist, ist eine Einzelgenehmigung nach dieser Richtlinie erforderlich.

Am Ende des Einzelabnahmeprozesses wird ein umfassendes Gutachten erstellt, das der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss, um die offizielle Betriebserlaubnis zu erhalten. Ohne diese Erlaubnis darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Wann ist eine Einzelabnahme erforderlich?

Eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO benötigen Fahrzeugbesitzer:innen, die bauliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ohne dass entsprechende (Typen-) Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen.

Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:

  • wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationalen Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten vorhanden ist
  • bei Kombination mehrerer neuer Bauteile
  • bei Eigen- und Sonderumbauten
  • bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen

Werden die Fahrzeugteile dann nicht per Einzelabnahme in die Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann eine Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern - unabhängig der Schuldfrage. Außerdem können die ungenehmigten Umbauarbeiten zu Bußgeldern und Fahrverbot führen.

Wer führt eine Einzelabnahme durch?

Einzelabnahmen dürfen von Prüfingenieuren durchgeführt werden, die eine Aus- und Fortbildung zum Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes abgeschlossen haben. Alle Prüforganisationen dürfen eine Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen. Neben den bundesweiten TÜV-Prüfzentren dürfen das auch Dekra, GTÜ, KÜS und darauf spezialisierte Sachverständige. Auch Kfz-Werkstätten bieten häufig diesen Service an, meist über Sachverständige, welche die Werkstatt an bestimmten Tagen besuchen und vor Ort die Arbeit durchführen.

Ablauf der Einzelabnahme

Bei der Einzelabnahme prüfen Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, wird der Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle bestätigt.

Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.

Nach erfolgreicher Prüfung muss die Änderung bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?

  • Allgemeiner Fahrzeugzustand: Hier ist wichtig, dass die Angaben in den Fahrzeugdokumenten zutreffen. Beispielsweise dürfen technische Veränderungen das vordefinierte zulässige Gesamtgewicht nicht beeinträchtigen.
  • Bremsen: Weisen die einzelnen Bauteile Mängel auf? Das könnten beispielsweise Rost oder zu wenig Bremsflüssigkeit sein.

Kosten einer Einzelabnahme

Die Kosten für eine Einzelabnahme können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Preisspanne beginnt ab ca. 150 € und richtet sich nach tatsächlichem Aufwand und Umfang. Die Kosten für eine Einzelabnahme hängen vom Umfang der Begutachtung ab.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen:

  • Art der Einzelabnahme (§ 19.2 oder § 21 StVZO)
  • Umfang der Umbauten
  • Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen
  • Vorhandene Gutachten oder Dokumentationen
  • Dauer der Prüfung

Eine längere Prüfzeit kann die Kosten erhöhen, insbesondere wenn zusätzliche Prüfungen oder Nachbesserungen erforderlich sind. Sollte Ihr Fahrzeug die Einzelabnahme nicht bestehen, erhalten Sie einen Bericht, der aufzeigt, welche Mängel behoben werden müssen. Nach der Behebung dieser Mängel können Sie eine erneute Prüfung beantragen.

Hinweis: Die Kosten für die Einzelabnahme sind unabhängig von den allgemeinen TÜV-Kosten.

Vorbereitung auf die Einzelabnahme

Ja, eine gute Vorbereitung kann helfen, Kosten zu sparen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Gutachten zur Verfügung haben und lassen Sie sich im Vorfeld von einem Experten beraten.

Es ist ratsam, schon vor Beginn der Umbauarbeit mit Sachverständigen zu sprechen, die später die Einzelabnahme durchführen sollen, um etwaige Schwierigkeiten und die professionelle Meinung der Prüfperson vorab berücksichtigen zu können.

Unterschied zwischen § 19(2) und § 21 StVZO

  • § 19(2) StVZO: regelt die Einzelabnahme von Fahrzeugänderungen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen. Sie ist erforderlich, wenn ein Fahrzeugteil oder eine Änderung nicht von einer gültigen Typgenehmigung (z.B. TTG) gedeckt ist. Hier prüft eine sachverständige Person, ob die Änderung keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
  • § 21 StVZO: regelt die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für komplette Fahrzeuge. Erforderlich ist das beispielsweise bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden - ausgenommen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Zudem wird dieses sogenannte Vollgutachten auch bei Fahrzeugen ohne gültige Papiere nötig oder wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Unterlagen wie Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung vorliegen.

Änderungen 2025

ABE: Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird seit 20. Juni 2024 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits ausgestellte ABEs behalten ihre Gültigkeit.

Teilegutachten: Das Teilegutachten wird ab 20. Juni 2025 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit, ab 20. Juni 2028 muss der Einbau allerdings durch eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bestätigt werden.

TTG: Ab 20. Juni 2025 ersetzt die Nationale Teiletypgenehmigung Teilegutachten und ABE und wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die TTG ist erkennbar durch eine sechsstellige KBA-Nummer.

Die neuen Regeln sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Qualitätsstandards verbessern. Hintergrund sind viele fehlerhafte Teilegutachten, die bei Kontrollen aufgefallen sind. Künftig darf das KBA Fahrzeugteile mit TTG nachprüfen und Genehmigungen widerrufen, um besser gegen Mängel vorzugehen.

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