Umbauten an Autos und Motorrädern liegen voll im Trend. Doch ist die Veränderung auch ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen? Zwar liefern viele Anbieter von Tuningteilen oder Umbaukits gleich ein Prüfzeugnis mit, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Oft jedoch liegt dieses Zeugnis nicht vor - das gilt insbesondere für individuelle Tuningmaßnahmen. Ohne gültiges Prüfzeugnis muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden.
In allen anderen Fällen prüfen wir, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind und unterstützen Sie mit umfassender Expertise. Denn die Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen.
Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV?
Bei einer Einzelabnahme nach § 19(2) bzw. 21 StVZO werden nachträgliche Veränderungen am Auto gutachtlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:
- wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationalen Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten (Anbauabnahme innerhalb der Übergangsfrist bis 20. Juni 2028) vorhanden ist
- Bauteile mit Teilegutachten nach 20. Juni 2028 eingebaut werden
- bei Kombination mehrerer neuer Bauteile
- bei Eigen- und Sonderumbauten
- bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen
Fahrzeugteile mit ABE oder TTG müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden. Bei Fahrzeugteilen mit Teilegutachten ist noch bis 20. Juni 2028 eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO ausreichend.
Wozu benötigt man eine Einzelabnahme?
Eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO benötigen Fahrzeugbesitzer:innen, die bauliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ohne dass entsprechende (Typen-) Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen. Werden die Fahrzeugteile dann nicht per Einzelabnahme in die Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.
Bei einem Unfall kann eine Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern - unabhängig der Schuldfrage. Außerdem können die ungenehmigten Umbauarbeiten zu Bußgeldern und Fahrverbot führen.
Was ist der Unterschied zwischen § 19(2) und § 21 StVZO?
§ 19(2) StVZO
§ 19(2) StVZO regelt die Einzelabnahme von Fahrzeugänderungen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen. Sie ist erforderlich, wenn ein Fahrzeugteil oder eine Änderung nicht von einer gültigen Typgenehmigung (z.B. TTG) gedeckt ist. Hier prüft eine sachverständige Person, ob die Änderung keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
§ 21 StVZO
§ 21 StVZO regelt die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für komplette Fahrzeuge. Erforderlich ist das beispielsweise bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden - ausgenommen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Zudem wird dieses sogenannte Vollgutachten auch bei Fahrzeugen ohne gültige Papiere nötig oder wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Unterlagen wie Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung vorliegen.
Wer führt eine Einzelabnahme durch?
Alle Prüforganisationen dürfen eine Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen. Neben den bundesweiten TÜV-Prüfzentren dürfen das auch Dekra, GTÜ, KÜS und darauf spezialisierte Sachverständige. Auch Kfz-Werkstätten bieten häufig diesen Service an, meist über Sachverständige, welche die Werkstatt an bestimmten Tagen besuchen und vor Ort die Arbeit durchführen.
Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?
Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS prüfen bei der Einzelabnahme das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, wird der Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle bestätigt.
Was wird für die Einzelabnahme benötigt?
Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.
Worauf sollten Autofahrer:innen achten?
Möchte man sein Auto so umbauen, dass eine Einzelabnahme nötig wird, gilt es nicht nur, auf die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu achten. Es ist ratsam, schon vor Beginn der Umbauarbeit mit Sachverständigen zu sprechen, die später die Einzelabnahme durchführen sollen, um etwaige Schwierigkeiten und die professionelle Meinung der Prüfperson vorab berücksichtigen zu können.
Wie lange dauert eine Einzelabnahme?
Je nach Aufwand der Einzelabnahme kann sie von wenigen Minuten bis hin zu ein paar Stunden dauern.
Wie viel kostet eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?
Eine Einzelabnahme kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, etwa bei Fahrzeugimporten.
Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?
Nach erfolgreicher Prüfung muss die Änderung bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
Änderungen ab 2025 im Überblick
Die neuen Regeln sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Qualitätsstandards verbessern. Hintergrund sind viele fehlerhafte Teilegutachten, die bei Kontrollen aufgefallen sind. Künftig darf das KBA Fahrzeugteile mit TTG nachprüfen und Genehmigungen widerrufen, um besser gegen Mängel vorzugehen.
- ABE: Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird seit 20. Juni 2024 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits ausgestellte ABEs behalten ihre Gültigkeit.
- Teilegutachten: Das Teilegutachten wird ab 20. Juni 2025 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit, ab 20. Juni 2028 muss der Einbau allerdings durch eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bestätigt werden.
- TTG: Ab 20. Juni 2025 ersetzt die Nationale Teiletypgenehmigung Teilegutachten und ABE und wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die TTG ist erkennbar durch eine sechsstellige KBA-Nummer.
Zusätzliche Aspekte bei Motorradumbauten
Bei gewissen Umbauten wie etwa Felgen mit Festigkeitsgutachten oder einem Motorradlenker ohne Papiere ist eine Einzelbetriebserlaubnis nicht möglich.
Auspuffanlagen
Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.
Natürlich kann es vorkommen, dass es gar keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt. Zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen. Je nachdem, wie alt das Motorrad ist, müssen dabei bestimmte Geräuschwerte eingehalten werden und ab Baujahr 1989 auch die Abgaswerte.
Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.
Luftfilter
Die Eintragung der Einzelfilter (K&N oder DNA) kann per Einzelabnahme erfolgen. Die Anforderungen hierfür sind von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind in der Regel Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Ab Ez 1989 ist ein Abgasgutachten gefordert.
Reifen
Für Reifenumrüstungen, für die es kein Gutachten gibt, ist die Eintragung per Einzelabnahme erforderlich.
- Die Reifengröße muss zu der Felgengröße passen.
- Die Freigängigkeit der Reifen muss gewährleistet sein.
Es gibt zum Glück viele TÜV Prüfingenieure, die eine große Affinität zu Motorrädern haben und über die entsprechende Kompetenz verfügen solche Umrüstung bewerten zu können und diese abschließen auch zu genehmigen. Es gibt aber auch Prüfer, die diese Verantwortung nicht übernehmen wollen und ohne ein Gutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung keinerlei Eintragungen vornehmen wollen.
Verwandte Beiträge:
- Einzelabnahme Motorrad: So sparen Sie Kosten & bestehen den Ablauf mühelos!
- Einzelabnahme Motorrad: So sparen Sie Kosten und bestehen den TÜV garantiert!
- Einzelabnahme Auspuff Motorrad: Wichtige Voraussetzungen & Experten-Tipps für die Zulassung!
- Die ultimative Übersicht: Laufrad und Fahrrad Kombination für glückliche Kinder
- Ultimative Anleitung: Moped Auspuff dämmen mit den besten Materialien & Techniken!
Kommentar schreiben