Der Traum vom individuellen Custombike scheitert oft an den Hürden des TÜV. Es gibt jedoch viele Prüfer, die Umbauprojekte mit Fachwissen begleiten. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die bei der Einzelabnahme von Auspuffanlagen an Motorrädern zu beachten sind.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen an sicherheitsrelevanten Baugruppen vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.
Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer verfügt, da sie dann bereits geprüft wurde. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Allerdings gilt die Betriebserlaubnis des Motorrads nur, wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation korrekt montiert sind und das Prüfzeugnis im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand gilt. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.
Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Fall muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.
Vorbesprechung vor der Einzelabnahme
Bei größeren Umbauten ist eine Einzelabnahme unvermeidlich. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro).
Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.
Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind, ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
Auspuff und Ansaugtrakt
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.
Einzelabnahme: Ablauf und Kosten
Bei einer Einzelabnahme nach § 19(2) bzw. 21 StVZO werden nachträgliche Veränderungen am Auto gutachtlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:
- wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationalen Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten (Anbauabnahme innerhalb der Übergangsfrist bis 20. Juni 2028) vorhanden ist
- Bauteile mit Teilegutachten nach 20. Juni 2028 eingebaut werden
- bei Kombination mehrerer neuer Bauteile
- bei Eigen- und Sonderumbauten
- bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen
Fahrzeugteile mit ABE oder TTG müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden. Bei Fahrzeugteilen mit Teilegutachten ist noch bis 20. Juni 2028 eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO ausreichend.
Kosten einer Einzelabnahme
Eine Einzelabnahme kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, etwa bei Fahrzeugimporten.
Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.
Wichtige Hinweise für Motorradfahrer
- Auspuffanlagen mit ABE oder E-Prüfzeichen: Diese müssen in der Regel nicht eingetragen werden, solange keine Veränderungen daran vorgenommen wurden.
- Auspuffanlagen ohne ABE oder E-Prüfzeichen: Hier ist eine Einzelabnahme erforderlich.
- Änderungen am Auspuff: Jegliche Veränderungen, auch an zugelassenen Anlagen, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
- Lärmschutz: Die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte ist entscheidend.
- Abgasuntersuchung: Ab Baujahr 1989 ist eine Abgasuntersuchung erforderlich.
Tuning und Manipulationen
Wer eine Auspuffanlage manipuliert, begeht nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.
Einzelabnahme vs. Teilegutachten
Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.
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