Umweltzonen sind in vielen Ländern keine Seltenheit mehr. Diese werden meist eingerichtet, um der Luftverschmutzung durch bestimmte Antriebsarten entgegenzutreten. Seit 2016 werden in Frankreich Umweltzonen eingerichtet, genauso lange müssen Autofahrer einen Aufkleber an der Frontscheibe vorweisen, wenn sie in diese Zone fahren wollen. Informieren sich Reisende im Vorfeld nicht über bestehende Umweltzonen und darüber, welche Bedingungen zum Befahren dieser zu beachten sind, müssen sie mit Bußgeldern rechnen.
Bei unseren französischen Nachbarn können verschiedene Arten von Umweltzonen existieren. So gibt es Bereiche, für deren Befahrung immer eine Umweltplakette notwendig ist. Frankreich kennt jedoch auch Zonen, die je nach Bedarf und Umweltlage temporär eingerichtet werden.
Arten von Umweltzonen in Frankreich
Die sogenannten „Zones à Circulation Restreinte“ (ZCR) („Zonen mit begrenztem Verkehr“) sind das, was Deutsche im Allgemeinen unter einer Umweltzone verstehen. Sie werden in der Regel in den Innenstädten eingerichtet, wenn dort die Luftverschmutzung bzw. die Feinstaubwerte reduziert werden sollen.
Etwas anders angelegt sind hingegen die „Zones de Protection de l’Air“ (ZPA) (etwa: Zonen für Luftschutz) oder die „Zones de Protection de l’Air départementale“ (ZPAd) (etwa: Zonen für Luftschutz im Department). Diese werden in der Regel nur dann eingerichtet, wenn Witterungsbedingungen oder der Verschmutzungsgrad es verlangen. Zudem sind sie zeitlich begrenzt. Werden diese temporären Zonen ausgerufen, teilen die Behörden in der Regel auch mit, welche Fahrzeuge in diese einfahren dürfen und welche Umweltplakette gilt.
Das „Certificat qualité de l’air“ (Zertifikat über die Luftqualität) wird meist auch „Crit’Air“ genannt und stellt die Umweltplakette in Frankreich dar. Je nachdem, welcher Schadstoffklasse Fahrzeuge zugeordnet sind und welches Baujahr sie haben, erhalten sie unterschiedliche Plaketten. Die Umweltplakette ist in Frankreich in sechs Kategorien von 0 bis 5 aufgeteilt.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Crit'Air-Vignette?
Wie bereits erwähnt, müssen alle Fahrzeuge, die in Umweltzonen unterwegs sein wollen, eine Umweltplakette aufweisen. Das gilt für PKW, Busse, LKW und Motorräder ebenso wie für Quads und Trikes. Haben sie keine, dürfen sie die Zonen nicht befahren. Das gilt auch für Fahrzeuge, die keine Schadstoffe ausstoßen. Sind sie nicht durch eine grüne Umweltplakette in Frankreich als Fahrzeuge der Kategorie 0 gekennzeichnet, wird ihnen die Zufahrt verwehrt.
So sind beispielsweise Motorräder ohne Euro-Norm oder PKW nur mit Euro-Norm 1 in der Regel nicht berechtigt, eine Umweltplakette in Frankreich zu erhalten. Fahrzeuge der Rettungsdienste sowie der Polizei unterliegen der Plakettenpflicht allerdings nicht. Und unter bestimmten Voraussetzungen sowie auf Antrag können sich Privatpersonen von dieser befreien lassen - dabei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung der zuständigen französischen Behörden.
Wie und wo beantragt man die Umweltplakette?
Die Umweltplakette ist in Frankreich nicht vor Ort zu kaufen, sondern muss vor der Reise online beantragt werden. Ein postalischer oder telefonischer Antrag ist ebenfalls nicht möglich. Auf der Webseite der französischen Regierung befindet sich für die Umweltplakette von Frankreich ein Formular, welches auszufüllen ist. Die Beantragung ist unter dem Link www.certificat-air.gouv.fr/de/ auf Deutsch möglich, sodass Urlauber hier keine Schwierigkeiten haben sollten.
Die Plakette wird per Post versandt, mitunter kann eine Bearbeitungs- und Versandzeit von 15 Tagen anfallen. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher sehr ratsam. Eine Bestellung der Umweltplakette für Frankreich hat bei anderen Anbietern in der Regel höhere Kosten zur Folge, da hier weitere Gebühren anfallen. Derzeit berechnet die französische Regierung Kosten von 3,11 Euro, zu denen dann noch die Versandkosten hinzukommen.
Für die Umweltplakette aus Frankreich ist die Gültigkeit in der Dauer nicht begrenzt, allerdings beschränkt sich der Gültigkeitsbereich nur auf das französische Territorium. Die Plakette berechtigt in anderen Ländern nicht zum Befahren einer Umweltzone.
Wo am Motorrad die Umweltplakette anbringen?
Angebracht werden muss die Plakette gut sichtbar von innen an der Frontscheibe. Ist eine solche nicht vorhanden, dann ist die Plakette dort anzubringen, wo ein mit dem Fahrzeug fest verbundenes Teil vorhanden und die Sichtbarkeit ebenfalls gegeben ist.
Bei Motorrädern, Trikes und Quads, die keine Windschutzscheibe haben, sollte die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden. Daher landen die Plaketten meist vorne auf dem Gabelholm.
Übersicht der Crit'Air-Plaketten für Motorräder
Die Umweltplakette selbst ist in sechs Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Farben kenntlich gemacht sind. Die Plaketten für Motorräder im Einzelnen:
- Nr. 1, lila = Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017
- Nr. 2, gelb = Euro 3, Zulassung 01.01.2007 - 31.12.2016
- Nr. 3, orange = Euro 2, Zulassung 01.07.2004 - 31.12.2006
- Nr. 4, dunkelrot = Zulassung 01.06.2000 - 30.06.2004
- Grün = Elektromotorräder
Für Motorräder, die vor dem 1.6.2000 zugelassen wurden, wird keine Plakette erteilt. Das deutsche H-Kennzeichen wird in Frankreich anerkannt. Für historische Fahrzeuge gelten die genannten Vorgeben zur Umweltplakette nicht.
Wo gibt es Umweltzonen in Frankreich?
Feste Umweltzonen (ZFE), in denen die Crit’Air das ganze Jahr über Pflicht ist, gibt es bisher in folgenden Städten und Metropolen (Stand 02.2025):
- Metropole Aix-Marseille (Fahrverbot für Crit’Air 4 und 5)
- Angers (in manchen Gemeindegebieten nur mit Plakette, Farbe egal)
- Annecy (nur mit Plakette, Farbe egal)
- Annemasse (nur mit Plakette, Farbe egal)
- Bordeaux (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Brest (geplant ab 1.4.2025 für Fahrzeuge ohne Plakette)
- Caen (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Metropole Clermont Auvergne (Fahrverbot für Lkw und Nutzfahrzeuge)
- Metropole Grenoble (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5 für das gesamte Stadtgebiet und umliegende Gemeinden)
- Le Havre (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Metropole Européenne de Lille (Verbot für nicht-klassifizierte Fahrzeuge)
- Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Metz (geplant ab Sommer 2025)
- Mulhouse (geplant ab 1.5.2025 für LKWs und Nutzfahrzeige ohne Plakette)
- Nantes (im Zentrum nur mit Plakette, Farbe egal)
- Nîmes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Nizza, Côte d’Azur (Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen, Busse und Reisebusse mit Crit’Air 4 und 5 sowie für Pkw mit für Crit’Air 5)
- Pau (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr nur mit Plakette, Farbe egal)
- Paris und Großraum Paris (Fahrverbot für Crit’Air 3, 4 und 5)
- Pays-Basque (u.a. Hendaye, Biarritz, Bayonne) (ab 1.4.2025 Fahrverbot für Crit’Air 5 und ohne Plakette)
- Reims (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Rennes (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
- Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Saint-Etienne (Fahrverbot für LKWs mit Crit’Air 4 + 5)
- Metropole Savoie (ab 1.4.2025 nur mit Plakette)
- Eurometropole Straßburg (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5, ab 1.1.2027 auch für Crit’Air 3)
- Toulouse (Fahrverbot für Crit’Air 4 + 5)
- Tours (in einigen Teilen des Zentrums nur mit Plakette, Farbe egal)
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es zudem offiziell in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen. Dort dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air -Umweltplakette fahren.
Welche Strafen drohen?
Wer ohne Vignette mit dem Motorrad in betroffene Städte oder temporäre Umweltzonen einfährt, dem droht ein Bußgeld von 68 Euro. Wer dann 45 Tage verstreichen lässt ohne zu bezahlen, darf sogar 180 Euro überweisen.
Wer kontrolliert die CritAir-Plakette?
Kontrollen können von der französischen Polizei und Ordnungskräften durchgeführt werden. Eine automatische Kontrolle über festinstallierte Kameras gibt es in Frankreich bisher nicht.
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