Voraussetzungen für den Führerschein für Dreiradroller in Deutschland

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein.

Welche Möglichkeiten gibt es, um Roller zu fahren?

  • A1-Führerschein: Mit dem A1-Führerschein genießt du eine vollwertige Führerscheinausbildung, die in ganz Europa anerkannt wird.
  • B-111 Führerscheinerweiterung (AT): Der in Österreich einfachere Weg einen 125er Roller zu fahren, ist die B-Führerscheinerweiterung mit dem Code 111. Besitzt man den B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren, kann man für unter 300 Euro einen Kurs besuchen, der mindestens sechs Stunden dauern muss.
  • B-196 Führerscheinerweiterung (DE): Seit 2020 können auch deutsche Autofahrer ihren B-Führerschein um den Code 196 erweitern. Dazu muss man mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis mindestens fünf Jahre besitzen.
  • Dreirad-Roller mit B-Führerschein: Keine Lust auf Führerscheinerweiterungen? Du willst einfach aufsteigen und losfahren? Dann kannst du auch zu Dreirad-Rollern greifen.

Dreirad-Roller mit B-Führerschein

Denn diese dürfen auch mit dem Autoführerschein bewegt werden, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Spurbreite der Vorderräder muss mindestens 46 cm betragen, dann gelten sie als zweispuriges Fahrzeug.
  • Außerdem müssen sie über eine Fußbremse verfügen, damit sie Autofahrer legal fahren dürfen.

Natürlich muss auch erwähnt sein, dass man mit A1-Führerschein, B-111, beziehungsweise B-196 Erweiterung auch 125er Motorräder fahren darf. Doch gerade Stadtmenschen werden Roller aufgrund ihrer praktischen Natur bevorzugen.

Du hast den B-Führerschein, aber möchtest gerne Roller fahren? Kein Problem!

Führerscheinklassen im Detail

Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.

Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Klasse AM

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde. An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca.

Klasse B196

Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt (technische Details siehe nächstes Kapitel). Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen.

Klasse A2

Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Klasse A

Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Sonderregelungen für Dreirad-Roller

Denn anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden. Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist.

Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.

Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.

Die Geschichte der Dreirad-Roller-Regelung

Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster. Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.

Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten. Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.

Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller. Einschränkung: Wer die Prüfung nach dem 19.

Vor- und Nachteile von Dreiradrollern und B196-Erweiterung

Vorteile der Dreiradroller

  • Kein extra Führerschein oder eine Erweiterung nötig.
  • In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
  • Auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen.
  • Mehr Sicherheit durch zwei Vorderräder, vor allem im Herbst und Winter.

Nachteile der Dreiradroller

  • Zu breit für das Durchschlängeln im Verkehr.
  • Schwerer als zweirädrige Roller.
  • Verhältnismäßig teuer.
  • Geringe Auswahl an Modellen.

Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196

  • Erfordert eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren, 9 Doppelstunden Fahrschule (4 Theorie, 5 Praxis).
  • Beschränkt auf Leichtkrafträder der 125er-Klasse (bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung).

Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196

  • Ermöglicht das Fahren von Krafträdern, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten und einfaches Handling umfasst.
  • Leichtere Parkplatzsuche.
  • Große Auswahl an Fahrzeugen.

Überblick Dreirad-Roller in Deutschland

In Deutschland erhältliche Dreiradroller (Preise können abweichen):

Modell Hubraum Leistung Geschwindigkeit Gewicht Preis (ca.)
Peugeot Metropolis 399 Kubik 26,2 kW/35,6 PS 135 km/h 280 kg ab 9.355 Euro
Piaggio MP3 300/Sport 278 Kubik 19 kW/25,8 PS 120 km/h 225 kg 7.290/7.490 Euro
Piaggio MP3 400/Sport 399 Kubik 26 kW/35 PS 135 km/h 257 kg 9.590/9.590 Euro
Piaggio MP3 500 Sport Advanced 493 Kubik 32 kW/44 PS 145 km/h 282 kg 11.590 Euro
Yamaha Tricity 300 292 Kubik 20,6 kW/28 PS k. A. 239 kg ab 8.699 Euro

Rechtliche Grundlagen für Elektro Senioren Mobile (Elektro Trikes)

Wenn es um rechtliche Grundlagen für unsere Elektro Trikes geht, dann muss zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung getroffen werden. Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen. Für diese gelten zum Teil andere Regelungen als für ein Freizeitmobil, das sich jemand kauft, um Fahrspaß und emissionsfreie Elektromobilität zu genießen. Hier sollen nun zunächst die Krankenfahrstühle behandelt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs als Krankenfahrstuhl

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrzeug gelten kann, das gehbehinderte, erkrankte oder behinderte Personen fahren dürfen:

  • Das Fahrzeug muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet sein
  • darf nicht mehr als einen Sitz haben
  • kann überdacht sein
  • darf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegen
  • darf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg haben
  • darf maximal 110 cm breit sein
  • darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren

Unsere offenen, elektrischen Dreiradroller fallen unter diese Grenzen, sofern sie auf 15 km/h Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Elektro Senioren Mobil mit 25km/h ist zu schnell. Die Kabinenroller sind zu breit, zu schwer und ebenfalls zu schnell. Sie können nicht als Krankenfahrstühle zugelassen werden, wobei sie natürlich trotzdem für viele ältere, kranke oder behinderte Menschen eine große Hilfe zur selbstbestimmten Mobilität sind.

Weitere Unterkategorien bei den Krankenfahrstühlen

Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind. Es ist nicht einmal erforderlich diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen anzumelden. Wir raten allerdings dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung auch für diese Fahrzeuge abzuschließen.

Über 6 km/h besteht Versicherungspflicht, aber die Fahrzeuge dürfen bis 10 km/h immer noch als reine Krankenfahrstühle von Jedermann, der dazu in der Lage ist, geführt werden, ohne dass ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung vorliegt.

Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h bauartbedingter Geschwindigkeit

Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung. Gleiches gilt für unser Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch dieses kann mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein. Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.

Der bis zu 45 km/h schnelle Econelo Kabinenroller 1500

Das einzige Fahrzeug im Econelo Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller 1500. Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben. Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt. Selbstverständlich können Sie den Kabinenroller auch mit den “übergeordneten” Führerscheinen A, A1 und A2 sowie einem PKW- oder LKW-Führerschein fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren ein wetterfestes Fahrzeug mit Heizung fahren dürfen, sofern sie den Führerschein AM erwerben.

Sonderfälle aus dem Bereich der Elektro Senioren Mobile bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit

Die Bestimmungen zum Fahren mit Krankenfahrstühlen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht. Das gleiche gilt für Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiter führen, wenn Sie es vor dem 30. 06. 1999 erstmals in Verkehr genommen haben. Diese Regelungen gelten aber nur für Altfahrzeuge. Wenn der betroffene Personenkreis heute eines unserer Elektro Senioren Mobile mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erwirbt, dann muss auch eine aktuelle Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden. Für die Kabinenroller bis 45 km/h ist mindestens eine Fahrerlaubnis AM vorzulegen.

Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes

Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen. Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen.

Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen.

Definition: Was ist ein Trike?

Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.

Welchen Führerschein braucht man?

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:

  • Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
  • Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.

Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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