Zum Fahren eines motorisierten Zweirads wird der Motorradführerschein benötigt. Dieser ist mit einigen Kosten und natürlich mit der Prüfung verbunden. Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule sollte sich der Anwärter bewusst sein, welche Motorrad-Klassen gefahren werden möchten. Nicht jeder Führerschein berechtigt zum Fahren jedes Motorrads.
Genau wie der aktuelle PKW-Führerschein hat der Motorradführerschein, also die Klasse A ein Ablaufdatum. Nach 15 Jahren wird ein neuer „Lappen“ fällig. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müsse künftig in den neuen EU-Führerschein eingewechselt werden.
Der letzte Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2033, jedoch muss der Tausch einiger Scheine je nach Geburts- und Ausstellungsjahr bereits früher erfolgen. Die genannten Fristen entsprechen analog den Fristen des PKW-Führerscheins. Dadurch endete die erste Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 und einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.1998 schon am 19. Januar 2022! Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro. Hierfür wird zudem ein biometrischen Passfoto benötigt. Bei vor dem 01.01.1999 ausgestellten Dokumenten wird zusätzlich eine Karteiabschrift der Führerscheinstelle benötigt.
Der A2-Führerschein kann seit dem 1. November 2020 auf einer 250 ccm Maschine abgelegt werden, zuvor mussten es mindestens 395 ccm sein und das Fahrschulmotorrad musste zwischen 27 und 48 PS haben. Diese aktuelle EU-Regelung macht das Motorradfahren attraktiver. Fahrschulen müssen sich jedoch hierfür neue Maschinen kaufen.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Zu den Kosten der Fahrschule kommen der Erste-Hilfe-Kurs, ein Sehtest sowie die Gebühren für die theoretische Prüfung. Ist die Theorie erfolgreich absolviert geht es mit der Praxis weiter. Übungs- und Sonderfahrten, sowie die praktische Prüfung verursachen weitere Kosten. Nicht zu vergessen sind die Gebühren der Behörde für das Ausstellen des Führerscheins.
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca. Übungsfahrten (z. B. Theorieprüfung (z. B. Gesamt: ca. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP)
Die OPFEP (optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung) gilt ab dem 01. Januar 2021. Durch diese soll bei Fahranfängern das Unfallrisiko reduziert werden. Fahrschüler und Fahrschülerinnen bekommen die Aufgaben verständlicher als vorher erklärt. Die Bewertung des Prüfers erfolgt digital per Punktevergabe und Ampelsystem. Unabhängig vom Ausgang der Prüfung erfolgt ein Feedbackgespräch, indem die Prüflinge ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt bekommen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung nimmt durchschnittlich 20 bis 30 Fahrstunden in Anspruch. Diese beginnt mit den Übungsfahrten. Die Fahrschüler*innen macht sich hier mit den Fahreigenschaften und Funktionen des Motorrads vertraut. Typische Ausbildungsinhalte sind hier Slalomfahren, Fahren im Kreis und in Schrittgeschwindigkeit, Ausweichen, Bremsen, Beschleunigen oder die berühmte Anfahrt an einer Steigung. Meist beginnt die Ausbildung auf einem Übungsplatz.
Die Theorie setzt sich aus zwölf Stunden und vier Stunden Zusatzstoff zusammen. Die Fahrschüler*innen kann mit seinem Lehrer auf speziellen Prüfungsfahrten vor der praktischen Prüfung gezielt an seinen Schwächen arbeiten. Die meisten Fahrschulen gehen flexibel auf die individuellen Lernfortschritte und Zeitkontingente ihrer Fahrschüler*innen ein. Der Absolvent hat also einen großen Einfluss auf die Dauer der Ausbildung. Es ist also durchaus möglich, den Motorradführerschein nach sechs Wochen in der Hand zu halten.
Motorradführerscheinklassen
Für die großen Maschinen wird die Klasse A benötigt. Die Klasse A berechtig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW bzw. 48 PS. Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf höchstens 0,2 kW pro kg betragen. Die Führerscheinklasse für Leichtkrafträder wird als Klasse A1 bezeichnet. Mopeds, Roller und Mokicks mit maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen in die Klasse AM, also die 50er-Klasse.
Ab 16 Jahren dürfen die Klasse AM und A1 sowie 125er-Maschinen gefahren werden. Bei nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten A1-Führerscheinen ist die Beschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren weggefallen. Die Führerscheinklasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden.
Viele Führerscheinabsolventen wollen von Anfang an ihre Traum-Maschine fahren. Der Gesetzgeber erlaubt nach zwei Jahren A2 den Aufstieg in die Klasse A. Hierfür ist allerdings eine weitere praktische Prüfung erforderlich. Wer sofort die großen Maschinen fahren möchte, muss das Mindestalter von 24 Jahren haben.
Ist bereits ein PKW-Führerschein vorhanden, kann dies beim Erwerb des Motorradführerscheins nützlich sein. Alle Autofahrer dürfen die sogenannte 50er-Klasse, also Kleinkrafträder bis zu 50 ccm auch ohne gesonderte Prüfung fahren.
Inhaber eines PKW-Führerscheins können seit dem 01. Januar 2020 den Führerschein B196 machen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz des Führerscheins seit fünf Jahren und es müssen wenigstens vier Theorie- sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert wurden sein. Bares Geld kann gespart werden, wenn der Motorrad- und Autoführerschein gleichzeitig gemacht werden.
Führerschein Klasse 3
Die alte Führerscheinklasse 3 gilt gemeinhin als „universelle“ Fahrerlaubnis und ist in der neuen EU Führerscheinklasse B aufgegangen. Fahrzeuge, die Sie bereits in Klasse 3 fahren durften, erhalten ein sogenanntes Besitzstandsrecht in Klasse B. Wir zeigen Ihnen, welche Fahrzeuge Sie mit Führerscheinklasse 3 bzw. der neuen Klasse B fahren dürfen und welche besser nicht.
Liegt das Ausstellungsdatum Ihres 3er-Führerscheins vor dem 01.01.1999, darf der Anhänger auch bis zu 3,5 Tonnen wiegen. Quads mit einer maximalen Nennleistung von 15 kW bzw.
Wurde der PKW-Führerschein Klasse 3 vor dem 01. April 1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1.
Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren? Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.
Ist der Führerschein unbegrenzt gültig? Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben“.
Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt? In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Hier eine Übersicht über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die damit erlaubten Kraftfahrzeuge:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Führerschein Umtausch
Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Was Sie fahren dürfen und was beim Umtausch gilt, erklären ADAC Juristinnen und Juristen.Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werdenDie Klasse 3 beinhaltet mehrere neue KlassenIm Umtauschformular gibt es einiges zu beachtenDie Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte.
Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.Umtausch: Rosa & grauer Führerschein?Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.
Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Hat man Nachteile durch den Umtausch? Nein. Es sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab - nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst. Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.
Klasse 3: Was darf man fahren? Für große Gespanne von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen (Züge bis 17,5 Tonnen mit Einachsanhänger bzw. 18,75 Tonnen mit Anhänger mit Tandemachse) zulässigem Gesamtgewicht müssen Sie ab Ihrem 50. Lebensjahr jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen beachten (siehe unten). Zum Vergleich: Wer heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwirbt, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren.
Welche Klassen im Kartenführerschein? Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen Führerschein der Klasse A1 umtauschen, dürfen Sie Motorräder bis zu 35 kW und höchstens 48 PS fahren. Für die Erweiterung Ihres Führerscheins auf die Klasse A2 gibt es noch weitere Voraussetzungen. Sie reichen von 79, über 79.03, bis 79.06. und gehen bis 171, 174 und 175. Ab dem 23. Mai 2021 wird die Schlüsselnummer „95“ nicht mehr auf den Führerscheinen aufgedruckt, um die Berufskraftfahrerqualifikation anzuzeigen.
Um den „alten Lappen“ in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen, müssen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen.
Entsprechung alter und neuer Führerscheinklassen
Die folgende Tabelle zeigt die Entsprechung der alten Führerscheinklassen 3 zu den neuen Klassen im EU-Führerschein, inklusive relevanter Schlüsselzahlen:
| Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|---|
| 3 | vor dem 1.4.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.12.1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.
Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79. Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).
Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht.Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.
Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.
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