Geldwerter Vorteil Fahrrad Berechnung: Alles, was Sie wissen müssen

Das Leasing eines Dienstrades erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten ein Firmenfahrrad als Jobrad an, was besonders die jüngere Generation schätzt.

Sie sparen sich die Anschaffung eines eigenen, in der Regel teuren E-Bikes, Touren- oder Lastenrads. Statt mit dem Auto pendeln sie mit dem Firmenfahrrad zur Arbeit und radeln damit auch nach Feierabend.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug, Naturallohn oder eine Einnahme, die nicht in Geld besteht. Sie wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gewährt. Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Dienstwagen, der auch für die private Nutzung überlassen wird.

Bei der Gehaltsumwandlung fällt für das Dienstrad ein geldwerter Vorteil an. Ein Dienstrad darfst du auch privat nutzen - damit gilt es als Sachleistung, die du von deinem Unternehmen bekommst.

Wie wird der geldwerte Vorteil beim Fahrradleasing berechnet?

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrrad oder Pedelec, muss dieser den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung zieht, versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mitarbeiter sich an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligt.

Beziehst du dein Dienstrad von JobRad® per Gehaltsumwandlung, gilt die 0,25%-Regel. Vereinfacht gesagt müssen 0,25% der UVP (bei Versandkosten inkl. Versand) für das Rad versteuert werden*.

Ganz konkret lautet die Rechnung der Finanzbehörden so: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100€ abgerundet.

Beispielrechnung für den geldwerten Vorteil

Das unverbindliche Preisangebot (UVP) für das Fahrrad liegt bei 3.500 €. Somit wird dieser Preis mit dem 0,25 Prozentsatz multipliziert. Achtung: Dieser Wert wird aber auf die volle 100 abgerundet. Der monatliche geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmenden liegt letztendlich bei 8 Euro.

Wann greift die 0,25%-Regel?

Die Anwendung der sogenannten 0,25-Regel greift allerdings bloß bei Diensträdern, welche im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2019 bis 31.12.2030 privat genutzt werden.

Im aktuellen Beispiel würde der geldwerte Vorteil von acht Euro auf 17 Euro ansteigen. Auf Grund der aktuellen steuerlichen Vorteile macht es durchaus Sinn, sich über das Leasing eines Dienstrades Gedanken zu machen.

Die steuerliche Behandlung der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern als Dienstrad

Vom 23. Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung, gilt für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes:

Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.

Gehört die Nutzungsüberlassung von Fahrrädern zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte (z. B. Fahrradverleihfirmen), ist der geldwerte Vorteil nach § 8 Absatz 3 EStG zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht nach § 40 EStG pauschal erhoben wird. Bei Personalrabatten ist der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro zu berücksichtigen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (u. a. keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht) sind.

Ist ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z. B. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), ist für die Bewertung des geldwerten Vorteils § 8 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG anzuwenden.

Steuerfreiheit für Dienstfahrräder bei Finanzierung durch den Arbeitgeber

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, bleiben lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht für die in der Praxis verbreiteten Modelle der Fahrradüberlassung im Wege der Gehaltsumwandlung, insbesondere beim sogenannten E-Bike-Leasing.

Vorteile des Dienstrad-Leasings

Mit dem Fahrrad-Leasing können Sie Ihr Dienstrad zu attraktiven Konditionen fahren und dabei von vielen Vorteilen profitieren:

  • Freie Auswahl von Marke und Modell
  • Günstige Nutzungsraten über 36 Monate
  • Raten werden bequem vom Bruttolohn einbehalten
  • bis zu 40 % Ersparnis im Vergleich zum Direktkauf
  • Reduzierung von Steuern und Sozialabgaben
  • Effektiver Eigenanteil deutlich niedriger als Leasingrate

Doch ein Dienstrad bietet Ihnen noch viel mehr als finanzielle Vorteile:

  • Förderung Ihrer Gesundheit und Fitness
  • Aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
  • Volle Flexibilität durch tägliche Nutzung, auch privat und am Wochenende
  • Optimaler Versicherungsschutz durch unsere Versicherungspakete

Wie funktioniert der Fahrrad-Leasing Rechner?

So funktioniert der Fahrrad-Leasing Rechner:

  • Expertenrechner wählen
  • Kästchen im linken Bereich ausfüllen/auswählen
  • Jetzt berechnen klicken

Das Dienstrad-Leasing für Arbeitgeber

Nicht nur Arbeitnehmende profitieren von dem Leasing. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit einem zusätzlichen Corporate Benefit auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt zu werben.

Fahrrad-Leasing Rechner von mein-dienstrad.de

Der Fahrrad-Leasing-Rechner von mein-dienstrad.de ist der einfachste Weg, um die monatliche Nutzungsrate für Ihr Traumrad zu ermitteln. Einen schnellen Überblick verschaffen Sie sich mit unserem Basisrechner.

Sie wollen es ganz genau wissen? Dann wechseln Sie zu unserem Expertenrechner. Durch die Eingabe weiterer Informationen liefert er noch detailliertere Ergebnisse und eine Aufschlüsselung der zu erwartenden Aufwände, die viele Arbeitgeber übrigens bezuschussen. Der Fahrrad-Leasing-Rechner von mein-dienstrad.de gibt Ihnen die Möglichkeit, Zuschüsse des Arbeitgebers für die Leasingrate, die Versicherung oder die Wartungspakete direkt in die Berechnung einzubeziehen.

Bei mein-dienstrad.de wählen Sie vollkommen marken- und herstellerunabhängig. Und auch das Leasing der beliebten Pedelecs ist möglich. Geben Sie einfach den Preis des E-Bikes in den Leasing-Rechner ein und überzeugen Sie sich selbst.

Mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner lässt sich schnell ermitteln, dass das Leasing Ihres Wunschrads über den Arbeitgeber bis zu 40 % unter dem regulären Kaufpreis liegen kann.

JobRad® Leasing-Rechner

Welche Ersparnis bringt JobRad®? Unser Leasing-Rechner vermittelt dir eine gute Vorstellung, was dich das Wunschrad mit Fahrrad- oder E‑Bike-Leasing kosten wird. Um deine ungefähre Leasingrate zu berechnen, benötigst du lediglich den Preis deines Rads und dein aktuelles Gehalt.

Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für dich wie auch für deine:n Arbeitgeber:in.

Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert - nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das JobRad®-Leasing zahlst.

Leasingrate für E-Bike & Fahrrad berechnen

Sie möchten ein E-Bike leasen, ein Fahrrad über Leasing finanzieren oder sich einfach einen Überblick über Ihre monatliche Leasingrate verschaffen? Unser Leasingrechner für Fahrräder und E-Bikes hilft Ihnen dabei!

Geben Sie einfach den Preis Ihres Wunschrads sowie Ihr aktuelles Bruttogehalt ein - der BusinessBike Leasing-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel Sie monatlich für Ihr Dienstrad-Leasing zahlen.

Profitieren Sie vom steuerlichen Vorteil durch die 0,25%- oder 1%-Regelung beim E-Bike-Leasing und sparen Sie bares Geld.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrrad-Leasing

Wie viel Sie letztendlich monatlich für Ihr Wunschrad zahlen, hängt vor allem von Ihrem Bruttolohn und dem Wert des Fahrrads ab.

Dank der Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer beim Fahrrad-Leasing bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf sparen.

Fahrrad-Leasing ist besonders für Arbeitnehmer sinnvoll, die ihr Wunschrad günstiger erhalten und Steuern sparen möchten.

Auch für Arbeitgeber ist das Leasing von Diensträdern attraktiv, da es die Mitarbeitermotivation und -gesundheit fördert sowie Umweltbewusstsein demonstriert.

Neben den Vorteilen für Gesundheit und Umwelt lassen sich durch das Leasing nebenbei sogar noch Steuern sparen, da die monatliche Leasingrate, Instandhaltung und Versicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Zusammenfassung

Das Dienstrad-Leasing bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Durch die Nutzung von Steuervorteilen und Gehaltsumwandlung können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Nutzen Sie die verfügbaren Rechner, um Ihre individuelle Leasingrate und Ersparnis zu ermitteln und von den vielen Vorteilen des Dienstrad-Leasings zu profitieren.

Tabelle: Vergleich Direktkauf und Leasing (Beispiel)

Aspekt Direktkauf (€) Leasing (€)
(E-)Bike 2.500 -
Versicherung Optional Inklusive
Wartungspaket Optional Inklusive
Gesamtkosten nach 36 Monaten 2.500 + Variable
Optionaler Kauf des Rades - Ja
Relative Ersparnis gegenüber Direktkauf* - Bis zu 40%

* Bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Die Leasinglaufzeit beginnt mit dem Ersten des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Steuerrechnung in Zusammenarbeit mit Steuerfachanwalt Disque.

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