Radeln erfreut sich zunehmender Beliebtheit, besonders in Zeiten, in denen viele Menschen die Natur genießen möchten. Unternehmen haben diesen Trend erkannt und bieten ihren Mitarbeitern immer häufiger ein Firmenfahrrad als Jobrad an - ein geldwerter Vorteil, der besonders bei jüngeren Arbeitnehmern geschätzt wird. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, ein eigenes, oft teures E-Bike, Touren- oder Lastenrad zu kaufen.
Firmenfahrrad als attraktiver Benefit
Unternehmen in Großstädten setzen schon länger auf moderne Zweiräder und bieten im Gehaltsgespräch ein Firmenfahrrad an. Für Unternehmen, die auf ihr grünes Image achten, gehört ein geldwerter Vorteil wie das Fahrrad als Jobrad zum Gehaltspaket dazu. Häufig weisen sie schon im Bewerbungsgespräch auf dieses Gehaltsextra hin. Ein attraktiver geldwerter Vorteil ist das Fahrrad oder Jobrad allemal, besonders wenn Beschäftigte das Extra steuerfrei bekommen.
Besonders im Stadtverkehr ist ein Firmenfahrrad die bessere Wahl - als geldwerter Vorteil kommt ein Fahrrad oder Jobrad daher gut an. Klimaschonend zur Arbeit zu radeln, motiviert und liegt im Trend. Schätzungen zufolge sind bereits 500.000 Beschäftigte mit einem Firmenfahrrad unterwegs.
Steuerliche Aspekte des geldwerten Vorteils
Der Gesetzgeber fördert nämlich neben E-Autos und betrieblichen E-Ladestationen auch Firmenfahrräder als umweltfreundliche Alternative zum Firmenwagen. Finanziell rechnet sich der Umstieg auf das Firmenfahrrad: Ein geldwerter Vorteil für das Jobrad zählt nämlich nicht mehr zum steuerpflichtigen Lohn, sobald Unternehmen die Kosten oder Leasingraten tragen. Auch die Sozialversicherungsbeiträge entfallen.
Die Finanzverwaltung hat klare Regeln aufgestellt. Analog zum Dienstwagen gilt auch für das Fahrrad: Die Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil - wer mit Firmenfahrrad oder Jobrad nach Feierabend unterwegs ist, muss also Steuern und Sozialabgaben entrichten. Bis vor kurzem errechnete sich ein geldwerter Vorteil für das jeweilige Firmenfahrrad auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung nach der 1-Prozent-Methode.
Ein geldwerter Vorteil für das betriebliche Fahrrad oder geleaste Jobrad bleibt steuerfrei, wenn Firmen es zusätzlich zum Lohn spendieren. Finanzieren Beschäftigte das Firmenfahrrad per Entgeltumwandlung, bleibt ein geldwerter Vorteil für das Fahrrad nicht mehr steuerfrei. Immerhin greift eine Steuervergünstigung, wenn Angestellte auf einen Teil ihres Bruttolohns verzichten, um dafür ein modernes E-Bike oder Tourenrad zu bekommen.
Als geldwerter Vorteil für das Fahrad als Jobrad ist nur ein Viertel des Bruttopreises anzusetzen. Dafür dürfen Beschäftigte es uneingschränkt privat nutzen. Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen profitieren: Auf den Umwandlungsbetrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Abwicklung übernimmt die Firma, denn sie muss Eigentümerin oder Leasingnehmerin sein, damit die Steuervergünstigung greift. 0,25 Prozent des Bruttopreises rechnet der Betrieb als geldwerter Vorteil für das Jobrad dem steuerpflichtigen Monatsgehalt hinzu.
Wichtige Details für Unternehmen
Vertragliche sowie steuerliche Details sollten Unternehmen jedoch vorab mit der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei besprechen. Dies gilt besonders, wenn Beschäftigte nach Leasingende ihr Firmenfahrrad kaufen wollen - als geldwerter Vorteil lässt sich das Fahrrad beziehungsweise Jobrad dann nämlich nicht mehr abrechnen.
Vor Abschluss eines Leasingvertrags sollten Unternehmer und Unternehmerinnen jedoch steuerliche Fragen klären. Denn ein Firmenfahrrad muss verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten, damit ein entstehender geldwerter Vorteil für das Jobrad steuerfrei bleiben kann. Wer ein schnelleres Firmenfahrrad mit Motorpower fährt, muss allerdings versteuern, dass ein geldwerter Vorteil durch das Jobrad entsteht. Sogenannte Speed-Pedelecs zählen nämlich verkehrsrechtlich zu den Kraftfahrzeugen.
Geldwerter Vorteil: Umsatzsteuerliche Behandlung von Jobrädern
Anfang 2022 hat die Finanzverwaltung ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Jobrädern veröffentlicht. Dürfen Beschäftigte ein Firmenfahrrad privat nutzen, ist ein geldwerter Vorteil wie beschrieben zu ermitteln. Abweichend davon müssen Betriebe die Umsatzsteuer aus dieser Fahrradüberlassung aber anders berechnen und an den Fiskus abführen. Statt ein Viertel des Bruttolistenpreises ist zur Ermittlung der Umsatzsteuer immer der volle Händlerpreis für das Fahrrad anzusetzen.
Unternehmen sollten das komplexe Thema Umsatzsteuer unbedingt mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin besprechen. Wichtig zu wissen: Selbst, wenn ein entstehender geldwerter Vorteil für die Privatnutzung von Fahrrad oder Jobrad für Angestellte lohnsteuerfrei bleibt, fällt Umsatzsteuer an. Für Fahrräder mit einem Wert unter 500 Euro verzichtet der Fiskus auf die Umsatzbesteuerung.
Berechnungsbeispiele und Ersparnisse
Um die voraussichtliche Höhe der persönlichen Umwandlungsrate zu berechnen, gibt es verschiedene Online-Rechner. Diese Rechner berücksichtigen Faktoren wie Bruttogehalt, Steuerklasse und den Preis des Fahrrads. Die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf kann bis zu 40 % betragen. Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung kannst du gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen.
| Faktor | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttogehalt | Grundlage für die Berechnung der Gehaltsumwandlung |
| Steuerklasse | Beeinflusst die Höhe der Steuerersparnis |
| Fahrradpreis | Bestimmt die monatliche Leasingrate und den geldwerten Vorteil |
Dienstrad-Leasing für Selbstständige
Nicht nur Beschäftigte, sondern auch Gewerbetreibende und Selbstständige können vom Firmenfahrrad profitieren - denn ein geldwerter Vorteil für Fahrrad oder Jobrad bleibt häufig steuerfrei. Laufen die Kosten über den Betrieb, müssen Selbstständige für die Privatnutzung keine Privatentnahme versteuern. Sie sparen so Einkommen- und Umsatzsteuer.
Gilt ein Elektrofahrrad allerdings als Kraftfahrzeug, gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie beim E-Firmenwagen. Ein geldwerter Vorteil für das Jobrad, das steuerrechtlich kein Fahrrad ist, berechnet sich nach der Formel: 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Vorteile des Dienstrad-Leasings
- Steuerliche Vorteile: Reduzierung der Steuerlast und Sozialabgaben durch Gehaltsumwandlung.
- Gesundheitliche Vorteile: Förderung der Gesundheit und Fitness der Mitarbeiter.
- Umweltfreundlichkeit: Aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
- Flexibilität: Nutzung des Fahrrads für Arbeitswege, Freizeit und private Zwecke.
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