Helmpflicht für E-Bikes bis 45 km/h: Was Sie wissen müssen

Fahrräder erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie sportlich sind, die Umwelt schonen und mobile Unabhängigkeit bieten. Als Pendler kann es jedoch anstrengend sein. Eine Alternative ist das Pedelec, ein Fahrrad mit Motorunterstützung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit. Dabei ist entscheidend, welche Geschwindigkeit das Pedelec erreicht, da davon Verkehrsregeln wie Helmpflicht und Versicherungspflicht abhängen.

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Pedelec vs. E-Bike: Die Unterschiede

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent.

Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Rechtliche Einordnung des Pedelecs

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt - dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt.

S-Pedelecs: Schnell und Helmpflichtig

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad.

Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

E-Bike ohne Tretunterstützung

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Wo darf das Pedelec fahren?

Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw.

Die Helmpflicht im Detail

Helmpflicht für S-Pedelecs

Für S-Pedelecs besteht in Deutschland eine Helmpflicht. Es muss ein speziell zugelassener Helm nach ECE-Norm getragen werden, da diese schnellen E-Bikes unter die Kategorie der Kleinkrafträder fallen.

Keine Helmpflicht für Pedelecs bis 25 km/h

Bei einem klassischen Pedelec ohne Motorunterstützung bis 45 km/h besteht keine Helmpflicht. Verfügt dein E-Bike über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die auch ohne Tretbewegung funktioniert, ändert das nichts an den grundsätzlichen Bestimmungen zur Helmpflicht.

Die Bedeutung des Helms auch ohne Pflicht

Kopfverletzungen zählen zu den häufigsten schweren Unfallfolgen bei E-Bike-Unfällen. Ein hochwertiger Fahrradhelm kann das Verletzungsrisiko bei einem Sturz erheblich minimieren. Bei Unfällen kann das Tragen eines Helms - auch ohne gesetzliche Pflicht - versicherungsrechtliche Vorteile bringen. Deine private Unfallversicherung könnte im Schadensfall die Leistungen kürzen, wenn du keinen Helm getragen hast.

Moderne Helmtechnologien für maximale Sicherheit

  • Intelligente Sturzsensoren: Einige moderne Helme verfügen über eingebaute Sensoren, die einen Sturz erkennen können. Im Ernstfall alarmieren sie automatisch deine Notfallkontakte oder sogar den Rettungsdienst.
  • Integrierte Beleuchtung: Helme mit integrierten LED-Leuchten machen dich im Straßenverkehr besser erkennbar. Einige Modelle reagieren sogar auf deine Bremsmanöver und fungieren als zusätzliches Bremslicht.
  • MIPS-Technologie: MIPS (Multi-directional Impact Protection System) ist eine innovative Schutzschicht im Helm, die bei einem Aufprall die Rotationskräfte reduziert.
  • Aerodynamik und Belüftung: Moderne E-Bike-Helme vereinen optimale Aerodynamik mit effektiver Belüftung.
  • Smarte Connectivity: Einige High-End-Helme bieten Bluetooth-Konnektivität.
  • Anpassbare Passform: Fortschrittliche Verstellsysteme ermöglichen eine präzise Anpassung an deine Kopfform.

Welcher Helm passt zu Ihrem Fahrstil?

Die Auswahl des passenden Helms richtet sich nach deinen persönlichen Bedürfnissen. Ein sportlicher Fahrer braucht andere Eigenschaften als ein gemütlicher Stadtradler.

Alltagshelme für Pedelecs

Die klassischen Fahrradhelme eignen sich perfekt für dein Pedelec. Sie bieten eine ausgewogene Mischung aus Schutz, Belüftung und Komfort. Moderne Modelle verfügen über reflektierende Elemente und sind besonders leicht.

Spezielle S-Pedelec-Helme

Für dein schnelles S-Pedelec brauchst du einen nach ECE-Norm zugelassenen Helm.

Worauf man beim Kauf eines E-Bike-Helms achten sollte

  • Präzise Passgenauigkeit: Sie spielt bei Pedelecs und E-Bikes eine besonders wichtige Rolle, da höhere Geschwindigkeiten erreicht werden.
  • Gute Belüftung: Gerade bei längeren Touren mit dem E-Bike ist eine gute Belüftung sehr wichtig.
  • CE-Siegel und GS-Zeichen: Alle Fahrradhelme, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen, müssen das sogenannte CE-Siegel (DIN-Norm) und das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) tragen.

Unfallstatistik und Helmtragequote

Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik. Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen.

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.

Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten. Bei einem Unfall trägt er oder sie ohne Schutzhelm daher kein Mitverschulden an einer Kopfverletzung. Anders sieht es bei sportlich Ambitionierten aus, bei denen es um Schnelligkeit geht und ein höheres Gefährdungspotenzial besteht.

Wie ein Fahrradhelm schützt

Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.

Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.

Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.

Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Maximale Sicherheit beim E-Bike-Fahren beginnt mit der richtigen Helmwahl. Die Technologie entwickelt sich ständig weiter und bietet dir immer bessere Schutzmöglichkeiten.

Bußgelder für Verstöße

Da S-Pedelecs vor dem Gesetz Krafträder sind, gelten für sie bei der Ahndung von Verkehrsverstößen andere Bedingungen als beim Fahren mit dem Fahrrad. Viele Verstöße gegen die StVO, die mit dem Fahrrad möglich sind, sind auch mit dem S-Pedelec möglich. Dazu gehört etwa das Fahren mit beeinträchtigtem Gehör durch zu laute Kopfhörer.

Alkohol am Lenker beispielsweise wird auf dem S-Pedelec strenger betraft. Wer mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fährt und erwischt wird, zahlt 15 Euro. Besonders gefährlich: Wer sich ohne eine Fahrerlaubnis (Führerschein) auf ein S-Pedelec setzt, riskiert hohe Geld- und eventuell sogar Haftstrafen. Dies ist eine Straftat.

Bußgeldkatalog für S-Pedelecs

Ordnungswidrigkeit Bußgeld / Strafe Bemerkung
Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung besteht) 10 Euro Verwarnung
Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) 40 Euro Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Helm 15 Euro Verwarnung
Fahren unter Alkoholeinfluss 500-1.500 Euro; Straftatbestand möglich. Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze
Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) Straftat Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr

Das Wichtigste in Kürze

All die angeblichen Reglementierungen rund um das S-Pedelec, von denen du bis jetzt gehört hast - sie sind nicht frei erfunden, sondern Realität. Im Detail haben die Eigentümer eines S-Pedelecs sogar mit noch viel mehr Widrigkeiten zu kämpfen als gemeinhin angenommen.

⚖️ Pedelec vs. S-Pedelec: Worin liegen die Unterschiede?

Von all den juristischen Reglementierungen mal abgesehen - das S-Pedelec:

  • kommt rein optisch auf den ersten Blick wie sein „kleiner Bruder daher“
  • benötigt ebenfalls die Muskelkraft des Fahrers, damit eine Unterstützung durch den Motor stattfinden darf und kann
  • bedient sich der gleichen (jedoch erstarkten) Motorentechnik
  • ist in seiner Reichweite noch stärker von der Akkukapazität abhängig
  • ist ebenfalls in seiner Höchstgeschwindigkeit reglementiert (auf 45 km/h statt 25 km/h)

Das geschulte Auge (oder soll man sagen Ohr?) kann ein S-Pedelec jedoch mit etwas Übung sehr wohl von seinem „kleinen Bruder“ unterscheiden:

  • natürlich muss ein Versicherungskennzeichen montiert (und übrigens seit 2015 bei neu zugelassenen S-Pedelecs auch noch beleuchtet) sein.
  • am serienmäßigen Rückspiegel
  • an den gelben Seitenstrahlern, welche meist an der Gabel verbaut sind
  • am meist via Federkraft einklappbaren Seitenständer
  • wer schon mal vom S-Pedelec „angehupt“ wurde - diese ist wie auch ein Bremslicht seit 2018 für neu produzierte S-Pedelecs Pflicht
  • an der Bereifung mit „ECE“ Freigabe (zu erkennen an einem Kreissymbol mit einem „E“ und einer Zahl)
  • an den Bremshebel mit Kugelenden
  • an der festmontierte Lichtanlage (die durch den Akku gespeist werden darf)

S-Pedelec Versicherung & Kennzeichen

So sieht der Gesetzgeber für S-Pedelecs eine Haftplicht Versicherung obligatorisch vor. Ob man diese um eine Kaskoversicherung oder gar eine Vollkaskoversicherung möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Der Vergleich unter den Tarifen kann sich jedoch lohnen. Erste Anlaufstelle ist aber sicherlich der eigene Versicherer, bei dem die Privathaftplicht abgeschlossen wurde. Ohne diese läuft man im Übrigen auch bei Schäden mit dem normalen Fahrrad Gefahr, in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten. Denn laut Gesetz haftet jeder Bundesbürger mit seinem gesamten Vermögen für einen von ihm angerichteten Schaden. Gerade Personenschäden können Hunderttausende von Euro kosten, in manchen Fällen auch Millionen.

S-Pedelec Führerschein

Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein. Seit S-Pedelecs nicht mehr als (Leicht-)Mofas, sondern als Kleinkrafträder L1e eingestuft wurden, gilt auch nicht mehr die Regel, dass man keinen Führerschein braucht, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren wurde.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle ergänzt: Während für das Pedelec dieselben Alkohol-Höchstwerte gelten wie beim normalen Fahrradfahren (1,6 Promille) kommen bei einem S-Pedelec noch strengere Regeln zur Anwendung, was den Konsum von Alkohol anbelangt: Schon ab 0,5 Promille musst du mit Konsequenzen rechnen.

S-Pedelec Umbausatz - Lässt sich ein Fahrrad zum S-Pedelec nachrüsten?

Ganz ehrlich? Finger weg! Selbst gebaute oder nachgerüstete S-Pedelecs verfügen nicht über eine Betriebserlaubnis. Somit dürfen sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, ist die Vorführung und Abnahme des nachgerüsteten S-Pedelecs bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle (zum Beispiel eine spezialisierte TÜV Prüfstelle) notwendig. Das ist jedoch mit einem immensen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Sonstige S-Pedelec „Handicaps“

  • Mal eben Teile tauschen ist nicht: Was beim Fahrrad selbstverständlich ist - mal eben einen anderen Reifentyp aufziehen, zum Beispiel heißt beim S-Pedelec zunächst einen Blick auf die Herstellervorgaben. So muss der Reifen nicht nur mit einer „ECE“ Freigabe versehen sein, in der Regel sind auch Typ und Ausführung vom Hersteller eingeschränkt bzw. vorgeschrieben. Außerdem gilt eine Reifen Mindestprofiltiefe von 1 mm. Achtung: Solche Umbaurestriktionen können auch solche Bauteile wie Lenker, Vorbau, Schaltung, Kettenblatt, Strahler, Spiegel, Frontscheinwerfer, Rücklicht, Sattelstütze, Seitenständer, Felgen/Naben/Laufräder, Nummernschildhalter betreffen.
  • Auch Alles, was die Abmessungen des Rads verändert, ist ohne Eintragung tabu, wie etwa die beliebten Barends!

Wie war das nochmal mit dem Fahren auf dem Radweg?

Nach wie vor keine Entwarnung - ob nun geduldet oder nicht:Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben. Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist. Auch Feld- und Waldwege mit Schild „Durchfahrt verboten“ (roter Kreis auf weißem Grund) sind tabu (auch mit ausgeschaltetem Motor)

Als Kraftfahrzeug ist beim S-Pedelec auch die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein festgeschrieben, was seine Eignung als Familienmobil stark einschränkt. Anders als beim herkömmlichen Pedelec ist es verboten, mit dem S-Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen. Wie Motorräder müssen S-Pedelecs permanent mit Licht fahren.

Mitnahme von S-Pedelecs im Nahverkehr

Leider ist die Mitnahme in Bus und Bahn (ÖPNV) nicht einheitlich geregelt. Positives Beispiel sind die „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.“ Dort heißt es: Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).

Beliebte Hersteller von S-Pedelecs

  • Specialized Men's Turbo Vado 6.0
  • Haibike Xduro Urban S 5.0
  • Kalkhoff Integrale i10 Speed

Plädoyer für das S-Pedelec

Laut Statistik waren im Jahr 2017 ein Prozent aller verkauften „E-Bikes“ S-Pedelecs. Das sind rechnerisch immerhin 7.000 Liebhaber dieser noch recht seltenen Fahrrad Gattung.

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