Jagd auf Radfahrer: Definition und Prävention

Das Radfahren kann eine schöne Art sein, zur Arbeit zu fahren, eine Stadt neu zu erkunden oder eine Fahrradtour zu zweit zu machen. Damit es sicher und vergnüglich bleibt, gibt es nützliche Informationen rund ums Rad.

Rechtliche Aspekte und Vorschriften

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn manche Vorschrift für Radler etwas lockerer ausgelegt ist. Damit Sie nun nicht erst das Gesetzeswerk studieren müssen, ehe Sie sich aufs Rad schwingen, haben wir Ihnen die relevanten Vorschriften zusammengestellt.

Wichtige Regelungen für Radfahrer (StVO Novelle 2021):

  • Sicherheitsabstand beim Überholen: Autofahrer müssen im Ort 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten - auch gegenüber Fußgängern und E-Scootern.
  • Nebeneinander fahren: Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren, solange genug Platz da ist.
  • Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen: Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Radfahrer-Grünpfeil: Die bestehende Grünpfeilregelung gilt nun auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Radfahrer müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe sie bei Rot abbiegen dürfen.
  • Mitfahrer im Lastenrad: Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren.
  • Haltverbot auf Schutzstreifen: Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Bisher durften Autos dort bis zu drei Minuten halten.
  • Fahrradzonen: Analog zu den Tempo 30-Zonen können so genannte Fahrradzonen eingerichtet werden. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Neues Schild: Überholverbot bei Radfahrern: Hier dürfen Radler nicht überholt werden.

Fahrräder und Pedelecs müssen den Radweg benutzen - und zwar nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden. Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können.

Rechts fahren schützt vor einem Bußgeld. Radler haben auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang - aber nur, wenn sie ihr Rad schieben. Den Grünpfeil an roter Ampel gibt es jetzt auch für Radfahrer, wenn sie aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Radler und Fußgänger haben eine eigene Spur.

Eine Straße speziell für Radler oder Inline-Skater. Autos dürfen nur fahren, wenn dies ausnahmsweise durch ein Zusatzschild erlaubt ist - aber maximal Tempo 30 und mit Rücksicht auf die Radler und Skater. Eltern dürfen ihre Rad fahrenden Kinder vor dem achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Laut Gesetz darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson mit auf dem Gehweg fahren.

Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus. Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren! Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal.

Wie am auch Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten. Werden Sie mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen. Auch das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer auf dem Fahrrad ist problematisch. Und denken Sie nicht, Sie wären als Radfahrer vor Eintragungen in Flensburg sicher.

Auf dem Radweg sollten Sie besser in Fahrtrichtung radeln. Wer als Geisterfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein - auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied das Landgericht Köln.

Fälle von агрессивным Verhalten gegenüber Radfahrern

Im Siegerland in NRW hat ein SUV-Fahrer - man kann es kaum anders beschreiben - regelrecht Jagd auf zwei Radfahrer gemacht und ist dabei von einem der Sportler gefilmt worden. Mit Konsequenzen für den Autofahrer: Der Führerschein des 56-jährigen Beschuldigten sei am Freitag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Siegen beschlagnahmt worden, schreibt die "Siegener Zeitung", die zuerst über den Fall berichtete. Die Beschlagnahmung der Fahrerlaubnis sei "die zwangsläufige Folge der schweren Vorwürfe" gegen den Mann, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich lässt einen die Aufnahme des Vorfalls vom vergangenen Montag fassungslos zurück. Obwohl dem SUV-Fahrer auf der Landstraße im Raum Netphen kein Fahrzeug entgegenkommt, überholt er die beiden Sportler bei hohem Tempo mit deutlich zu geringem Abstand. Eine Situation, die viele Radfahrer kennen dürften. Einen der beiden drängt der Fahrer im weiteren Verlauf sogar in den Straßengraben ab - wohlgemerkt dem der Gegenfahrbahn, die er zuvor einfach kreuzte.

Dass der Mann seinen Führerschein nun vorerst los ist, liegt laut "Siegener Zeitung" auch an der Vorgeschichte des 56-Jährigen. So sei bereits im Juni diesen Jahres in einem anderen Fall gegen den Mann ermittelt worden. Damals soll er mit seinem Fahrzeug so nah auf eine Frau zugefahren sein, dass sich diese nur mit einem Sprung zur Seite habe retten können. Laut Polizei sei es im Anschluss zudem zu Beleidigungen gekommen.

Der Fall landete dem Bericht zufolge sogar bei der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren sei jedoch mit dem Verweis auf den möglichen Privatklageweg eingestellt worden, heißt es. Demnach reichte der Hergang des Vorfalls nicht aus, um dem Vorwurf der Nötigung weiter nachzugehen.

Laut "Siegener Zeitung" wird gegen den 56-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Marcus Mockenhaupt, einer der beiden Radfahrer, steckte der Schreck im Interview mit RTL am Freitag noch in den Knochen. Er hatte den Vorfall mit einer am Lenker befestigten Kamera aufgezeichnet. "Ich hatte Angst um das Leben meines Freundes", so Mockenhaupt, der nicht nachvollziehen konnte, dass der SUV-Fahrer noch mit ihnen habe diskutieren wollen.

Der 56-jährige Bad Berleburger, der im November vergangenen Jahres mit seinem Auto zwei Radfahrer bei Netphen gefährlich bedrängt und beinahe zu Fall gebracht hatte, ist am Freitag wegen dreifachen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Rolle der Polizei und Verkehrskontrollen

Als Anic von der Kall versucht, den schwarzen Audi an der Münchner Ludwigstraße anzuhalten, fährt dieser einfach weiter. Die Polizeiobermeisterin radelt mit dem E-Bike dicht an die rechte Seite der Limousine heran, klopft an die Fensterscheibe - erst dann bemerkt der Fahrer sie und lässt die Scheibe herunter.

"Das Handy bitte weglegen, auch in dem zähfließenden Verkehr", ruft Anic von der Kall ins Auto. "Sie haben es jetzt nicht benutzt, sondern nur in der Hand gehalten. Aber rein theoretisch macht das 100 Euro und einen Punkt." Situationen wie diese erleben die Beamten der Münchner Fahrradstreife täglich. Trotz neongelber Helme und Westen mit der Aufschrift "Polizei", überrascht ihr Auftreten immer wieder Auto- und auch Radfahrer.

Pilotprojekt "ganzjährige Fahrradstreife": Testphase in München und Nürnberg. Bislang war die Fahrradstaffel nur im Sommer unterwegs, in diesem Jahr aber testet die Polizei in Bayern den ganzjährigen Einsatz. In München gibt es derzeit neun ganzjährige Radler der Polizei, in Nürnberg sind es sechs. Ihr Schwerpunkt liegt in der Verkehrsüberwachung.

Mit E-Pedelecs sind die Polizisten oftmals flexibler und schneller unterwegs als mit Autos. Die Fahrräder kosten jeweils zwischen 3.500 und 4.000 Euro und sind mit einem Blaulicht ausgestattet - ansonsten "ganz normale Pedelecs", wie Kommissar Pötsch sagt. Je nach Effizienz und Erfolgsquote könnten 2024 auch in anderen bayerischen Städten ganzjährig Fahrradstreifen eingeführt werden.

Täglich sind Anic von der Kall und Matthias Pötsch auf der Suche nach Verkehrssündern. Unter ihnen sind auch zahlreiche Fahrradfahrer. Auf einem Radweg halten die beiden Beamten fast im Minutentakt Geisterfahrer an. Sie erklären, belehren, weisen auf Verkehrsschilder hin und bitten um Einsicht. "60 Euro und einen Punkt macht das Ganze", erklärt Polizeiobermeisterin Anic von der Kall. Kurz darauf erwischen die beiden Polizisten einen Falschparker auf einem Gehweg, auch er muss ein Verwarngeld zahlen: 55 Euro. Für die beiden Beamten ist das Alltag.

Die Münchner Fahrradstreife ist vor allem in der Innenstadt unterwegs - dort, wo es besonders häufig zu Fahrradunfällen kommt. Allein in München gab es im vergangenen Jahr laut Verkehrsbericht 3.110 Fahrradunfälle, in ganz Bayern waren es 19.646 - so viele wie nie zuvor. 84 Unfälle im Freistaat endeten tödlich. In München starben im vergangenen Jahr neun Radfahrer.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub fordert deshalb schärfere Kontrollen für Rad- und Autofahrer. "Da sind die berühmten Geisterradler, die man rausfischen kann. Autos parken und stellen sich auf Radwege, was zu gefährlichen Ausweichmanövern führt. Da passiert gefühlt gar nichts und oft genug steht die Polizei selbst auf Rad- oder Gehwegen", kritisiert Michael Brandtner vom ADFC München.

Laut Polizeistatistik sind an Fahrradunfällen oftmals auch die Radfahrer selbst schuld - durch Fahrfehler, Vorfahrtsverstöße oder zu schnelles Fahren. "Natürlich werden auch die Radfahrer diszipliniert, wenn Polizeistreifen unterwegs sind", sagt Brandtner.

Für die beiden Polizisten ist das ein gutes Zeichen. Denn wenn die Polizei deutlich sichtbar sei, so hielten sich auch mehr Verkehrsteilnehmer an die Regeln. "Weil sich dann vielleicht der ein oder andere denkt: Da ist jetzt die Polizei, die kontrolliert, vielleicht sollte ich an der nächsten Kreuzung auch ein bisschen gucken", sagt Pötsch. "Es ist ja auch so, dass man, wenn man vielleicht einen Strafzettel bekommen hat, sich in der Folgezeit korrekter verhält."

Betretungsrecht und Naturschutz

Im Naturpark Augsburg - Westliche Wälder wurde 1988 das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dazu gehören alle größeren Waldgebiete im Naturpark. Schutzzweck der Verordnung ist u. a. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, dauerhaft zu verbessern und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten. Insbesondere sind der Wald und die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume zu schützen.

Andererseits soll allen Bürgern auch ermöglicht werden, diese Natur zu erkunden, zu entdecken und zu genießen. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder Bürger zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers unentgeltlich betreten. Dieses sogenannte fußläufige Betretungsrecht gilt nur im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen.

Das Radfahren/Mountainbiken ist dem Betreten zu Fuß nur insoweit gleichgestellt, als dies auf geeigneten Wegen geschehen muss. Zum Radeln gehört auch das Fahren mit langsamen Pedelecs. Dies sind Fahrräder mit Motorunterstützung bis max. 25 km/h. Auf Feld- und Forststraßen darf grundsätzlich jeder Bürger radfahren. Auf Feld- und Waldwegen kommt es auf deren Eignung an.

Ein Weg ist für Radfahrer geeignet, wenn das Befahren nicht zur Zerstörung der Oberfläche durch tiefe Spuren, Verschlammung und Erosion führt. Ungeeignet ist er, wenn die Vegetation beeinträchtigt wird, z. B. Daneben sind auch die Rechte anderer zu beachten. Auch die Rechte des Eigentümers und Nutzungsberechtigten (z. B.

Schilder oder andere Sperren, die das Befahren von ungeeigneten Wegen unterbinden, sind keine Einschränkung des Betretungsrechts. Gerade in der Nähe von Ballungsräumen, z.B. in der Nähe von Augsburg, wollen viele Bürger die Natur genießen, gemütlich spazieren gehen oder sich sportlich auspowern. Da allen Bürgern dieses Recht zusteht, müssen wir zwangsläufig auf andere Menschen und die Natur Rücksicht nehmen.

Fahren sie nicht querfeldein, dies schadet der Natur und ist verboten. Daher müssen Sie auch mit einem Bußgeld rechnen. „Downhill-Fahren“ und „Freeriding“ machen Spass, haben ihren Platz aber nur im dafür ausgewiesenen Gelände. Durch ständiges Befahren in der freien Natur bilden sich Trails, welche immer breiter werden!

Diese Trails schädigen die Natur und die Rechte des Eigentümers und verstoßen auch gegen den Schutzzweck der Schutzgebietsverordnung „Augsburg - Westliche Wälder“. Kündigen Sie ihre Vorbeifahrt frühzeitig an, um keine anderen Wegenutzer zu erschrecken. Vermindern Sie Ihre Geschwindigkeit beim Passieren von Fußgängern, insbesondere von älteren Menschen.

Wegesperrungen (Schilder und psychologische Sperren wie Schranken, Wälle, Baumstämme, Zäune) sind zu beachten! Wir alle müssen Tier- und Pflanzenarten im Wald sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume schützen! Das Betretungsrecht nach den Naturschutzgesetzen beschränkt das Betreten des Waldes nicht auf die Tagzeit.

Um die heimische Tierwelt und ihre Lebensgemeinschaften während der Nahrungsaufnahme und Ruhezeiten nicht unnötig zu stören, vermeiden Sie bitte, sich bei Tagesanbruch und nach der Dämmerung im Wald zu radeln. Fahren Sie vorausschauend und bremsen sie nicht mit blockierenden Rädern, dies begünstigt die Bodenerosion.

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