Kraftfahrzeuge produzieren Schadstoffe, wenn sie im Straßenverkehr betrieben werden. Daher gibt es allerhand Vorgaben, um den Schadstoffausstoß so weit wie möglich einzudämmen. Der Katalysator soll die Abgase, welche ein Verbrennungsmotor erzeugt, nachbehandeln.
Dadurch lässt sich die Schadstoffemission im Abgas deutlich reduzieren. Dieser soll die Schadstoffe chemisch umwandeln und dafür sorgen, dass die Umwelt in einem deutlich geringeren Maße belastet wird.
Gesetzliche Grundlagen und Abgasnormen
Seit Einführung der Abgasnorm EURO III im Jahr 2006 sind Katalysatoren zur Erfüllung der Vorschriften unverzichtbar. Die Kats sind je nach Auspuffanlage jedoch vollkommen unterschiedlich verbaut. Der Verbau und die Funktion werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.
2017 wurde Euro 4 verbindlich, 2021 kam Euro 5. Und ab 1. Januar 2025 kann kein Motorrad unterhalb von Euro 5+ mehr erstmals neu zugelassen werden.
Modelle, die die Euro 5+-Norm bereits erfüllen, sind äußerlich an den 2 Lambdasonden erkennbar - eine vor und eine nach dem Katalysator.
Euro 5+ und Euro 6
Per Onboard-Diagnose-System (OBD) II müssen alle abgasrelevanten Faktoren neuer Motorräder elektronisch überwacht und hinterlegt werden. Modelle, die die Euro 5+-Norm bereits erfüllen, sind unter anderem äußerlich an den 2 Lambdasonden erkennbar - eine vor und eine nach dem Katalysator, da ein defekter Kat vom Diagnosesystem erkannt werden muss.
Realistischere Fahrgeräuschmessung ab Euro 5+Euro 5+ schreibt das per UN-Verordnung bereits 2023 geänderte Prüfverfahren bei der Bestimmung des maximalen Fahrgeräusches vor. Dessen zulassungsrelavantes Limit bleibt zwar 77 dB(A).
Und ab wann und womit kommt Euro 6? Das steht tatsächlich bisher nicht wirklich fest. 2028 könnte es so weit sein. Und zwar mit einer ABS-Pflicht für Leichtkrafträder und einer Absenkung des Fahrgeräuschgrenzwerts neuer Motorräder.
Austausch von Auspuffanlagen
Gerade in der Tuning-Szene kann es vorkommen, dass der Katalysator ausgebaut wird. Dadurch soll die Motorleistung verbessert werden. Allerdings legen die jeweils zuständigen Länderbehörden die Vorschriften unterschiedlich aus: "Es gibt beispielsweise Anlagen aus dem europäischen Ausland auf dem Markt, die nur Ziffer 9 gelabelt und trotzdem für ein Modell zugelassen sind, das eigentlich eine Abgasreinigung haben muss", sagt Höhler.
Wer ein Motorrad umbauen will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Für alle Fälle gilt: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen dB (A)- und Abgas-Werte haben wie zuvor.
Wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt - selbst wenn der Schalldämpfer eine EG-Typgenehmigung hat.
Besitzt der Schalldämpfer tatsächlich keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat zusätzlich verbaut werden. Er muss mit der Ziffer 5 gekennzeichnet sein. Wer ohne Kat umbaut, verliert die Betriebserlaubnis.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage. Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt.
Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt.
Konsequenzen des Fahrens ohne Katalysator
Rein technisch ist das Fahren ohne Kat möglich. Allerdings ist das in Deutschland verboten, sodass keine Werkstatt dieses Teil ausbauen wird. Daher droht Ihnen, wenn Sie ohne Kat fahren, eine Strafe in Form eines Bußgeldes von 90 Euro.
Wichtig: Zwar kann man ohne Katalysator fahren, allerdings ist dieser gesetzlich vorgeschrieben. Zum einen wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Eine Fahrt ohne Katalysator kann allerdings auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Kat ist nämlich ein wichtiges Kriterium, um zu berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug ausfällt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, stimmt auch der Steuersatz nicht mehr. Dadurch kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Für diese Straftat droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Ist kein Kat vorhanden, gelangen die Schadstoffe ungefiltert in die Luft, was wiederum schlecht für die Umwelt ist. Zudem ist es möglich, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Es ist rechtlich umstritten, ob das Fahren ohne Kat eine Steuerhinterziehung darstellt oder nicht.
Zulässigkeit von Austauschschalldämpfern ohne Katalysator
Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EG-Typgenehmigung erhalten sollen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt „Abgasverhalten“ erweitert worden ist.
„Schalldämpferanlagen mit Katalysator und geprüftem Abgasverhalten sind nun durch Ziffern, die der vierstelligen Genehmigungsnummer folgen, erkennbar. Diese Ziffern sind jeweils in einem Kreis angeordnet“, erklärt Roger Eggers, Motorrad-Fachmann bei TÜV NORD Mobilität.
Trotz dieser Möglichkeit, empfiehlt TÜV NORD Mobilität Motorradfahren, deren Motorrad serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet ist, nur noch Austauschschalldämpfer mit Katalysator zu verwenden: „Damit ist man auch künftig auf der sicheren Seite und trägt außerdem zum Schutz der Umwelt bei“, so Eggers.
Krafträder bis zur Abgaseinstufung Euro 2 sind im alten Fahrzeugschein in Ziffer 1, 2. Zeile durch die Schlüsselnummern 00, 09 und 10 gekennzeichnet und im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 14.1 mit 020, 029 und 0210 beschrieben.
Abgasuntersuchung (AUK) bei Motorrädern mit Austauschschalldämpfer ohne Kat
Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:
- Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat: maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %
- Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motorradherstellers)
Fazit
Die Katalysatorpflicht für Motorräder ist ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffemissionen. Es ist ratsam, sich vor Umbauten von Experten beraten zu lassen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten.
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