Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es ist ein Ausdruck von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Die lebendige Bastler- und Tuning-Szene sowie die Liebhaber von Oldtimern tragen dazu bei, die Fahrzeuge individuell anzupassen und zu gestalten.
Doch was ist in Sachen Beleuchtung erlaubt? Welche Vorschriften müssen eingehalten werden? Dieser Artikel behandelt die Pflichten bezüglich der Katzenaugen (Reflektoren) an Motorrädern in Deutschland.
Allgemeine Beleuchtungsvorschriften für Motorräder
Damit ein Motorrad auf deutschen Straßen zugelassen ist, muss es verkehrssicher sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die Beleuchtung sind die §§ 49a bis 54 StVZO sowie die europäische Richtlinie 93/92 EWG.
Grundsätzlich gilt: Weißes Licht nach vorn, rotes Licht nach hinten und gelbes Licht zur Seite. Es dürfen nur Leuchten mit EG- bzw. ECE-Prüfnummer verwendet werden. Nur die im Gesetz genannten Leuchten sind zulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn sie die Verkehrssicherheit erhöhen.
Welche Leuchten gibt es am Motorrad?
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- Schlussleuchten
- Begrenzungsleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Seitliche Rückstrahler
- Nebelscheinwerfer
- Nebelschlussleuchte
Rückstrahler: Aktive und passive Sicherheit
Neben der aktiven Beleuchtung spielt auch die passive Beleuchtung durch Reflektoren eine wichtige Rolle. Ein Motorrad muss über einen roten Rückstrahler verfügen, bei einem Motorrad mit Beiwagen sind zwei erforderlich. Dreieckige Reflektoren sind nicht zulässig, da diese Anhängern vorbehalten sind.
Seitliche Rückstrahler: Pflicht seit Euro 4?
Bei Neuzulassung von Motorrädern nach der EURO 4 Norm sind seitliche, gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist ein einzelner oder ein Paar, jedoch nicht in dreieckiger Form. Die Reflektoren müssen mindestens 25 cm und maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Es scheint im Internet zwei Meinungen zu geben:
- Für EURO 4 Motorräder sind die Reflektoren Pflicht, und das Entfernen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
- Für Motorräder, die vor der Euro 4 Norm zugelassen wurden, gilt Bestandsschutz, also keine Pflicht.
Ein Motorrad, das nach "Euro 4" homologiert ist, muss sich daran halten, der Zulassungstag ist irrelevant. Auch ist kein Euro 3 Zubehör erlaubt, wenn das Motorrad vor 2017 zugelassen wurde.
Anbringung und Positionierung der Reflektoren
Für alle Lichtsignaleinrichtungen gilt, dass die Bezugsachse nach Anbau der Leuchte am Fahrzeug parallel zur Standfläche des Fahrzeugs auf der Fahrbahn verlaufen muss. Bei seitlichen Rückstrahlern muss diese Achse senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen.
Die Anordnung der seitlichen Rückstrahler ist wie folgt geregelt:
- An der Seite des Fahrzeugs.
- In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
- In Längsrichtung: so, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein.
Konsequenzen bei fehlenden oder unvorschriftsmäßigen Reflektoren
Das Fahren ohne die vorgeschriebenen Reflektoren kann bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld führen. Wahrscheinlich beträgt das Bußgeld 10 Euro.
Tipps und Hinweise
- Vor der Anbringung eines Reflektors sollte der Bereich sauber und trocken sein.
- Es gibt Reflektorfolien mit E-Prüfnummer, aber diese sind möglicherweise nur für Schwerlastfahrzeuge zugelassen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften ist entscheidend für die Sicherheit und Zulassung Ihres Motorrads. Informieren Sie sich gründlich über die geltenden Bestimmungen und achten Sie darauf, dass alle Reflektoren vorschriftsmäßig angebracht sind.
Gesetzliche Grundlagen
- In Deutschland: Umsetzung über die StVZO i. V.m. UNECE-R 53 (und weiteren einschlägigen ECE Regelungen).
- In der EU: Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (Rahmenverordnung), zusammen mit den delegierten Verordnungen.
Anforderungen an seitliche Rückstrahler (gemäß BVMI 6.12)
- Anzahl: Je Seite einer oder zwei.
- Anbau: Keine besondere Vorschrift.
- Anordnung: Seitlich am Fahrzeug, Höhe zwischen 300 mm und 900 mm über dem Boden, nicht durch Kleidung verdeckt.
- Geometrische Sichtbarkeit: Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten, Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen (ggf. reduziert auf 5° unterhalb der Horizontalen bei geringer Anbauhöhe).
- Ausrichtung: Bezugsachse senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs, nach außen ausgerichtet.
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