Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Aspekt für jeden Motorradbesitzer in Deutschland. Im Vergleich zu Autos fallen die Steuern für Motorräder jedoch deutlich geringer aus. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Berechnung, Ausnahmen und Sonderregelungen der Kfz-Steuer für Motorräder.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Die Motorradsteuer wird in Deutschland durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.
Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an. Dieser Steuersatz ist bereits seit 1955 relevant.
Formel zur Berechnung:
Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer
Beispiel:
Für ein Motorrad mit 750 ccm Hubraum beträgt die Steuer:
750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Ausnahmen und Steuerbefreiungen
Nicht für jedes Motorrad muss Steuer bezahlt werden. Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden.
Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt.
Kleinkrafträder:
- Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- Maximaler Hubraum von 50 ccm.
Leichtkrafträder:
- Nennleistung bis zu 11 kW.
- Im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit.
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.
Sonderregelung für 125ccm-Motorräder
Eine Sonderregelung gilt bei Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit genau 125 ccm Hubraum. Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.
Saisonkennzeichen
Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September. Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.
Berechnung der Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen:
- Jährlichen Steuersatz durch 12 teilen.
- Ergebnis mit den zugelassenen Monaten multiplizieren.
Beispiel:
Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Oldtimer-Regelung
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden.
Zuständigkeit und Zahlung der Kfz-Steuer
Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motorrad anmelden, übermittelt die Zulassungsbehörde der Zollverwaltung alle Daten, die für die Besteuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grundlage erstellt der Zoll einen Steuerbescheid, in dem Höhe und Fälligkeit der Motorradsteuer festgesetzt sind. Wichtig: Die Steuerfestsetzung ist unbefristet. Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zollverwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bankkonto ab. Bei der Fahrzeugzulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termingerechte Zahlung der Motorradsteuer nicht versäumen.
Motorradsteuer vs. Pkw-Steuer
Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Eine Änderung ist im Gespräch - zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden.
Kfz-Steuer für Leichtfahrzeuge
Zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge wie Quads, Buggys, Trikes und ähnliche Fahrzeuge werden steuerrechtlich als Pkw behandelt. Die Höhe der Kfz-Steuer variiert je nach Schadstoffausstoß und ist zudem abhängig vom Hubraum und der Antriebsart. Je angefangene 100 cm³ Hubraum oder einem Teil davon kann sie bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor 21,07 Euro oder 25,36 Euro, bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro betragen.
Versicherungskosten für Motorräder
Die Versicherung des Motorrads hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Fahrzeugklasse oder das Alter des Fahrers spielen eine Rolle. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus. Ein Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.
Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.
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