Kurzzeitkennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und alles, was Sie wissen müssen

Seit 1998 gibt es in Deutschland das Kurzzeitkennzeichen. Es löste als Überführungskennzeichen weitgehend das noch heute bekannte „Rote Kennzeichen“ ab. Letzteres gibt es nur noch für Händler und zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probe- oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen sind das Mittel der Wahl für Probe- und Überführungsfahrten von nicht angemeldeten Motorrädern. Kurzzeitkennzeichen gelten fünf Tage ab Ausstellung. Das Ablaufdatum ist rechts auf gelbem Grund aufgeprägt.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Autokennzeichen sind an das Fahrzeug gebunden. Es ist üblich, das eigene Kfz vor Verkauf stillzulegen, bevor es dem neuen Eigentümer anvertraut wird. Wer ein Kfz gekauft hat oder einen stillgelegten Wagen von A nach B bewegen muss, benötigt häufig ein Kurzzeitkennzeichen.

Abgrenzung zum roten Kennzeichen

Noch immer herrscht einige Verwirrung darüber, welches Kennzeichen für einfache Überfahrten das richtige ist. Das gelbe Nummernschild gibt es erst seit Ende der 90er. Zuvor waren rote Kennzeichen gebräuchlich. Nun könnte vermutet werden, dass das rote Nummernschild für alle Fahrzeuge geeignet wäre, die nicht angemeldet sind bzw. nicht zugelassen. Allerdings sind die roten Kennzeichen nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Wer sie dennoch nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das rote Kennzeichen ist nur für gewerbliche Autohändler gedacht, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Für die Händler wäre es bei der Vielzahl von Fahrzeugen praktisch kaum realisierbar, für jedes ein Kurzzeitkennzeichen erstellen zu lassen.

Wofür wird das Kurzzeitkennzeichen benutzt?

Es darf für Überführungs- und Probefahrten sowie zur Vorführung beim TÜV oder bei der DEKRA verwendet werden. Als Probefahrt gilt dabei nur eine Fahrt mit konkreter Kaufabsicht für das entsprechende Kfz.

Es ist ausschließlich erlaubt, sie zur Fahrzeugüberführung, für Probefahrten sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra zu verwenden.

Vorteilhaft ist, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht zurück zur Zulassungsstelle gebracht werden muss.

Kurzzeitkennzeichen - wann sind sie gültig?

Die Kurzzeitkennzeichen gelten maximal fünf Tage, weshalb sie umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet werden. Die 5-Tages-Kennzeichen dürfen nach Ablauf des Enddatums, also nach 23:59 Uhr des aufgeprägten Datums, nicht mehr verwendet werden.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.

Nach Ablauf der fünf Tage darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden.

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen, hat aber kein Eurofeld am linken Rand, sondern einen gelben Streifen an der rechten Seite mit einem Datum. Des Weiteren hat es eine blaue Stempelplakette und eine Nummerierung beginnend mit 03 oder 04.

Das Kurzzeitkennzeichen hat die klassischen Maße wie ein Standardkennzeichen von einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand. Weiterhin sind auf dem Kurzzeitkennzeichen die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (Stadtkennung oder Landkreiskennung) wie „B“ für Berlin oder „HH“ für Hamburg aufgeprägt. Diesen folgt eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Aufgeprägt ist nur das Enddatum in drei Zeilen mit je zwei Stellen. Es wird von oben nach unten gelesen und folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr.

Kurzzeitkennzeichen Aussehen: Es gibt kein Eurofeld am linken Rand.

Zwischen der Abkürzung des Zulassungsbezirks und der fünfstelligen Nummer, die immer mit 03 oder 04 beginnt, ist ein blauer Zulassungsstempel angebracht. Am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens ist ein gelbes Feld zu sehen.

Voraussetzungen für die Genehmigung von 5-Tages-Kennzeichen

Für die Bewilligung des Antrags für ein Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben, um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen.

Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben.

Für ein Kurzzeitkennzeichen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gültiger Versicherungsschutz
  2. Gültige Hauptuntersuchung

Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV?

Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein.

Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung […] vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug […] keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Hierzu muss das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Ausnahme: Fahrten hin und zurück zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Fällt das Fahrzeug bei der HU durch, darf von der Prüfstelle zur nächsten Werkstatt gefahren werden, um die Mängel beseitigen zu lassen. Werkstattfahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen sind nicht erlaubt.

Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Wie können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wie bei allen anderen Nummernschildern kann das 5-Tage-Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsbehörde für das Auto beantragt werden. Seit April 2015 ist es aber auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen. Ein Beispiel: Wollte jemand aus Stuttgart einen PKW in Berlin erwerben, musste er nach Autokauf zurück nach Stuttgart, um bei der Zulassungsstelle einen Antrag zu stellen.

Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.

Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.

Um ein Kurzzeitkennzeichen persönlich zu beantragen, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder gehst du zur Zulassungsstelle, die für deinen Wohnort und damit für den Zulassungsbezirk zuständig ist, oder zur Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug derzeit zugelassen ist oder zugelassen war. Die benötigten Dokumente sind dieselben.

Welche Unterlagen sind nötig?

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese können Sie bei einer Versicherung Ihrer Wahl beantragen - wählbar als Haftpflicht oder als Voll- bzw. Teilkasko. Neben dem ausgefüllten Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks sowie der Fahrzeugart müssen für das Kurzzeitkennzeichen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Minderjährige benötigen ebenfalls eine Vollmacht, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Diese muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Personalausweise der Eltern müssen vorliegen. Bei Firmen benötigen natürliche Personen eine Gewerbeanmeldung, juristische Personen die Gewerbeanmeldung sowie einen Handelsregisterauszug.

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung (bieten oft "Schildermacher" in der Nähe der Kfz-Zulassungsstellen an)
  • Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • alte Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Kurzzeitkennzeichen online beantragen

Einige Zulassungsstellen ermöglichen es, das 5-Tages-Kennzeichen auch online zu bestellen. Mittlerweile bieten auch diverse private Anbieter diesen Service an. Dadurch können Sie sich den Behördenweg sparen und bequem von der Couch aus das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Insgesamt sparen Sie viel Zeit, weil Ihnen weder Wartezeiten noch entsprechende Lauf- bzw.

Per Online-Formular können Sie sich für eine Versicherung entscheiden und eine eVB-Nummer beantragen. Im nächsten Schritt tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und laden die entsprechenden Dokumente hoch. Danach wird das Kurzzeitkennzeichen geprägt und per Post, meist Expresslieferung, verschickt. Häufig ist ein solcher Dienst aber teurer, als wenn Sie selbst die Beantragung durchführen.

Kurzzeitkennzeichen für Samstag?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen auch an einem Samstag zu beantragen. Es ist allerdings viel aufwändiger und meist auch teurer. Nicht alle Versicherungen bieten einen Service rund um die Uhr an. Einige arbeiten aber auch samstags. Weiterhin benötigen Sie eine Zulassungsstelle, die samstags geöffnet hat. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie dann meist in der Umgebung der Zulassungsstelle bei einer Prägestelle prägen lassen.

eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen

Die Beantragung einer eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel unkompliziert. Mittlerweile bieten die meisten Versicherer ihre Dienste auch online an. In wenigen Minuten sind die Bestellformulare ausgefüllt. Üblich ist eine Haftpflichtversicherung. Möglich ist aber auch die Versicherung des Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen per Teil- oder Vollkasko. Letztere bietet sich insbesondere bei Neuwagen an. Häufig müssen Sie, wenn Sie eine Vollkasko für Ihr Kfz beantragen, mit Ihrer Versicherung gesondert sprechen. Sollten Sie eine Überfahrt aus dem europäischen Ausland bzw. in ein europäisches Ausland planen, wäre es sinnvoll, eine Versicherung mit Grüner Karte zu beantragen. Die Grüne Versicherungskarte bzw.

Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst Du eine Elek­tro­ni­sche Versi­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer). Diese erhältst Du von Deiner Kfz-Versicherung oder dem Versicherer, bei dem Du das neue Fahrzeug versichern möchtest. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass Du eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast, und ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs. Denn die eVB bezieht sich nicht nur auf Dich als Versicherungsnehmer, sondern auch auf ein bestimmtes Fahrzeug, für das Du das Nummernschild brauchst. Sobald Du ein weiteres 5-Tages-Kennzeichen beantragen möchtest, benötigst Du eine neue eVB-Nummer.

Für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich, die als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Die eVB-Nummer erhältst Du von Deiner aktuellen Kfz-Versicherung oder von der Versicherung, bei der Du Dein Fahrzeug versichern möchtest.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Gebühren für die Anmeldung sind bundeseinheitlich geregelt, so fallen bei der Zulassungsstelle für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen insgesamt Kosten in Höhe von 13,10 Euro an. Die eVB-Nummer für die Tageszulassung verursacht ebenfalls Kosten. Je nach Versicherung und gewählten Tarif für das Kurzzeitkennzeichen kann der Preis stark variieren. Es ist auch entscheidend, ob Sie sich die Kosten später erstatten lassen können, sofern Sie Ihr Fahrzeug regulär bei der gleichen Versicherungsgesellschaft anmelden. Preisentscheidend ist auch, ob Sie eine Grüne Karte benötigen oder nicht. Für die Versicherung müssen Sie in der Regel mit rund 30 Euro rechnen. Es gibt allerdings auch Angebote unter 20 Euro. Bei Versicherung mit Grüner Karte wird oftmals ein Ausschlag von ca. 50 Euro erhoben. Wie bei jedem anderen Nummernschild, entstehen beim Kurzzeitkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Auch hier variieren die Preise je nach Anbieter. In der Regel betragen die Kosten für das Prägen vom 5-Tages-Kennzeichen 20 bis 30 Euro. Online gibt es aber auch Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten.

Demnach müssen Sie für das Tageskennzeichen Kosten in der Höhe von ungefähr 60-110 Euro einplanen.

Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Verwaltungsgebühr: ca. 13 Euro
  • Schilderpaar: ca. 25 Euro
  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Versicherungskosten: Bei Kurzzeitkennzeichen ist die reine Kfz-Haftpflicht üblich, die von 30 Euro bis 130 Euro kostet.

Kostenübersicht Kurzzeitkennzeichen

Kostenpunkt Minimal Maximal
Versicherungskosten 30 Euro 130 Euro
Verwaltungskosten 10 Euro 15 Euro
Schilderkosten 15 Euro 20 Euro
Gesamtkosten 55 Euro 165 Euro

Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Grundsätzlich gelten für die gelben Kennzeichen dieselben Regeln wie für jedes andere Nummernschild auch. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen gut lesbar am Fahrzeug angebracht werden. Fehlen die Kennzeichen sind gemäß Bußgeldtabelle 60 Euro zu zahlen. Auch Punkte sind möglich, wenn das Fahrzeug ohne Typengenehmigung bzw. Einzelgenehmigung in Betrieb gesetzt wird. Wer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Fahrzeugen anbringt, verstößt ebenfalls gegen das Recht. Auch ein Kurzurlaub mit gelben Kennzeichen ist nicht zulässig. Mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zu fahren oder dem Kennzeichen des Nachbarn, bedeutet einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Häufig wird gegen das Pflichtversicherungsgesetz gehandelt, was eine Straftat darstellt.

Die Kennzeichen sind nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar.

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Grundsätzlich dürfen mit Kurzzeitkennzeichen ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

Was gilt im Ausland?

Einige Länder außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeitkennzeichen. Die begrenzte Zulassung eines Fahrzeuges mit gelbem Nummernschild ist ein nationaler Verwaltungsakt. Um eine verbotene Fernzulassung zu vermeiden, sollte es nicht im Ausland verwendet werden. Es ist nicht zwingend gegeben, dass das Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugschein als offizielles Dokument akzeptiert wird. Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings eine Anerkennungspflicht des deutschen 5-Tages-Kennzeichen. Demnach ist die Verwendung innerhalb der EU zulässig. Obwohl die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens im europäischen Ausland gegeben ist, kommt es laut verschiedener Berichte immer noch zu Problemen.

Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.

Um eine verbotene Fernzulassung zu vermeiden, sollte es nicht im Ausland verwendet werden.

Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.

Es besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien, Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Wer ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen will, muss wissen: Deutschland hat nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere.

Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt.

In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

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