Kurzzeitkennzeichen für Motorrad: Voraussetzungen und Kosten

Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen - also dem Transport von einem Ort zum anderen - ein Überführungskennzeichen.

Ausnahme: Das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Ist dies der Fall, muss es vom Käufer unverzüglich nach dem Verkauf umgemeldet werden - in der Regel innerhalb einer Woche. Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte das Fahrzeug unbedingt abgemeldet sein.

Ist es nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal sechs Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Deswegen heißt es auch 5-Tages-Kennzeichen.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfansberechtigte Person mit Wohnsitz in Deutschland nennen können.

Was ist das Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem du ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage zulassen kannst. Das ist in §16a der Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich geregelt. Wegen seiner Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, weil das Nummernschild rechts einen gelben Rand hat.

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht übertragbar. Du darfst es immer nur für ein Fahrzeug verwenden. Außerdem sind damit nur Probefahrten oder Überführungsfahrten erlaubt. Gemeint sind Testfahrten und Fahrten, um das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen zählt damit zu den sogenannten Überführungskennzeichen.

Im Gegensatz zu roten Kennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen nutzen. Ein rotes Kennzeichen können dagegen nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.

Wofür wird das Kurzzeitkennzeichen benutzt?

Es darf für Überführungs- und Probefahrten sowie zur Vorführung beim TÜV oder bei der DEKRA verwendet werden. Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Du darfst das gelbe Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands für folgende Fahrten nutzen: Test- und Probefahrten (zum Beispiel beim Autokauf), Prüfungsfahrten (zum Beispiel zum TÜV oder Gutachter) und Überführungsfahrten (zum Beispiel vom Kauf- zum Wohnort).

Als Probefahrt gilt dabei nur eine Fahrt mit konkreter Kaufabsicht für das entsprechende Kfz.

Voraussetzungen für die Beantragung

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das du überführen möchtest.
  • Dir liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
  • Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).

Für die Bewilligung des Antrags für ein Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit 1. Für die Erteilung müssen folgende Dokumente bzw. Ggf. Für Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Das Fahrzeug muss zudem mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein.

Das Fahrzeug, das das Kurzzeitkennzeichen erhalten soll, muss zudem mindestens einen Tag vor der Anmeldung abgemeldet worden sein. Möchten Sie das Fahrzeug auf ein Unternehmen zulassen, benötigen Sie zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug.

Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein.

Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung? Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Mangel bei HU festgestellt: Was tun? Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Kann ich Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU beantragen?

Hast du für dein Fahrzeug keine gültige HU, bekommst du das Kurzzeitkennzeichen trotzdem. Aber: Der Geltungsbereich wird eingeschränkt. Du darfst mit dem Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks fahren. Zum Beispiel, um die HU nachzuholen oder das Auto reparieren zu lassen. Die fehlende Hauptuntersuchung und die eingeschränkte Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens werden im Fahrzeugschein vermerkt.

Hat das Fahrzeug keine gültige HU oder Sicherheitsprüfung, darf nur zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder in einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Bei bestandener HU ist eine Fahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.

Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.

Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung […] vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug […] keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Es ist nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durchzuführen. Zulässig sind allerdings dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle. Auch Fahrten zur Haupt- bzw. Sicherheitsuntersuchung sind möglich.

Wie und wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen darf dir jede Zulassungsstelle in Deutschland ausstellen. Du kannst das gelbe Kennzeichen also in der Kfz-Behörde…

  • an deinem Hauptwohnsitz,
  • am letzten Ort der Zulassung des Fahrzeugs,
  • am Ort des Fahrzeugkaufs oder
  • am aktuellen Standort des Fahrzeugs beantragen.

Zum Beispiel: Wohnst du in München, willst aber ein Auto aus Köln überführen, kannst du das gelbe Kennzeichen in Köln beantragen.

Seit April 2015 ist es aber auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen.

Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Bis zum Jahr 2015 durfte nur die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen für Sie ausstellen. Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen.

Wenn deine zuständige Zulassungsstelle diesen Service anbietet, kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen.

Mittlerweile bieten auch diverse private Anbieter diesen Service an. Dadurch können Sie sich den Behördenweg sparen und bequem von der Couch aus das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Insgesamt sparen Sie viel Zeit, weil Ihnen weder Wartezeiten noch entsprechende Lauf- bzw. Häufig werden Komplettpakete angeboten.

Per Online-Formular können Sie sich für eine Versicherung entscheiden und eine eVB-Nummer beantragen. Im nächsten Schritt tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und laden die entsprechenden Dokumente hoch. Danach wird das Kurzzeitkennzeichen geprägt und per Post, meist Expresslieferung, verschickt. Häufig ist ein solcher Dienst aber teurer, als wenn Sie selbst die Beantragung durchführen.

Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem. Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie zudem die Unterlagen für die Zulassung zunächst im Original an den Anbieter schicken, sodass noch mehr Zeit verloren geht.

Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, bringst du folgende Dokumente zur Kfz-Zulassungsstelle mit:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung), ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn du das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragst (Vertretung)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung

Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier (Kopien meist ausreichend)
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Neben dem ausgefüllten Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks sowie der Fahrzeugart müssen für das Kurzzeitkennzeichen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Minderjährige benötigen ebenfalls eine Vollmacht, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Diese muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Personalausweise der Eltern müssen vorliegen. Bei Firmen benötigen natürliche Personen eine Gewerbeanmeldung, juristische Personen die Gewerbeanmeldung sowie einen Handelsregisterauszug.

Tipp: Informiere dich vorab bei deiner Zulassungsstelle, welche Dokumente du für das Kurzzeitkennzeichen tatsächlich vorlegen musst. Meist findest du alle wichtigen Informationen auf der Internetseite der Behörde. Ein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere beantragen kannst du nicht.

Bitte klären Sie vorab mit der jeweiligen Zulassungsstelle, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Wie schnell bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen?

Erfüllst du alle Voraussetzungen und bringst alle notwendigen Dokumente zur Kfz-Behörde mit, erhältst du das gelbe Kennzeichen sofort. Eine Terminvereinbarung lohnt sich, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Bei vielen Zulassungsstellen kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen und dir per Post zuschicken lassen. Dann wartest du normalerweise ein bis zwei Tage auf deine gelben Kennzeichen.

Mit der Zulassung können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei einem entsprechenden Betrieb prägen lassen.

Wie lange und wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Zuteilung maximal fünf Tage. Du darfst das 5-Tages-Kennzeichen nur bis Ablauf des Enddatums verwenden, also nur bis 23:59:59 Uhr des aufgedruckten Datums. Anschließend musst du die gelben Kennzeichen nicht zurückbringen, sondern kannst sie einfach entsorgen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zulassung genau fünf Tage gültig. Der Ablauftag steht auf der rechten Seite (gelber Rand) des Nummernschilds. Du darfst das Fahrzeug nur innerhalb dieser fünftägigen Frist nutzen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen kommen Kosten ab 60 Euro auf dich zu. Die Gebühren setzen sich aus diesen Punkten zusammen:

  • Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro
  • Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder: circa 20 bis 30 Euro
  • Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis: circa 30 Euro
  • Falls erforderlich: Ausnahmegenehmigung für Umweltzone: circa 50 Euro

Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Verwaltungsgebühr: ca. 13 Euro
  • Schilderpaar: ca. 25 Euro
  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Die Kosten für die fünftägige Kfz-Versicherung sind abhängig von Anbieter und Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko). Die Mindestkosten für die eVB-Nummer liegen bei ungefähr 30 Euro. Bei höherem Leistungsumfang können es auch um 100 Euro sein. Viele Kfz-Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn du das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen versicherst.

Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen. Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag. Dies gilt auch für die HUK-COBURG.

Achtung: Nicht alle Autoversicherungen bieten den fünftägigen Versicherungsschutz an. Informiere dich vorab beim Anbieter deiner Wahl, ob er dir eine eVB-Nummer für das 5-Tage-Kennzeichen ausstellen kann. Allianz Direct bietet diesen Service aktuell nicht an (Stand: Februar 2023).

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Gebühren für die Anmeldung sind bundeseinheitlich geregelt, so fallen bei der Zulassungsstelle für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen insgesamt Kosten in Höhe von 13,10 Euro an.

Die eVB-Nummer für die Tageszulassung verursacht ebenfalls Kosten. Je nach Versicherung und gewählten Tarif für das Kurzzeitkennzeichen kann der Preis stark variieren. Es ist auch entscheidend, ob Sie sich die Kosten später erstatten lassen können, sofern Sie Ihr Fahrzeug regulär bei der gleichen Versicherungsgesellschaft anmelden. Preisentscheidend ist auch, ob Sie eine Grüne Karte benötigen oder nicht. Für die Versicherung müssen Sie in der Regel mit rund 30 Euro rechnen. Es gibt allerdings auch Angebote unter 20 Euro. Bei Versicherung mit Grüner Karte wird oftmals ein Ausschlag von ca. 50 Euro erhoben.

Wie bei jedem anderen Nummernschild, entstehen beim Kurzzeitkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Auch hier variieren die Preise je nach Anbieter. In der Regel betragen die Kosten für das Prägen vom 5-Tages-Kennzeichen 20 bis 30 Euro. Online gibt es aber auch Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten.

Demnach müssen Sie für das Tageskennzeichen Kosten in der Höhe von ungefähr 60-110 Euro einplanen.

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem normalen Kfz-Kennzeichen. Es hat aber keinen blauen Euro-Balken am linken Rand, sondern einen gelben Streifen mit Datum. Der Grund: Das Fünf-Tages-Nummernschild ist nicht für Fahrten in der EU, sondern nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht.

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen, hat aber kein Eurofeld am linken Rand, sondern einen gelben Streifen an der rechten Seite mit einem Datum. Des Weiteren hat es eine blaue Stempelplakette und eine Nummerierung beginnend mit 03 oder 04.

Das Kurzzeitkennzeichen hat die klassischen Maße wie ein Standardkennzeichen von einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand.

Weiterhin sind auf dem Kurzzeitkennzeichen die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (Stadtkennung oder Landkreiskennung) wie „B“ für Berlin oder „HH“ für Hamburg aufgeprägt. Diesen folgt eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Aufgeprägt ist nur das Enddatum in drei Zeilen mit je zwei Stellen. Es wird von oben nach unten gelesen und folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr.

So sieht das Kurzzeitkennzeichen aus:

  • Zum Beispiel „B“ für Berlin oder „CUX“ für Cuxhaven.
  • Stempelplakette: Der Zulassungsstempel des Kurzzeitkennzeichens hat einen blauen Untergrund. Die Plakette bekommst du, sobald dein Auto zugelassen ist und du mit geprägten Nummernschildern zurück zur Kfz-Behörde kommst.
  • Erkennungsnummer: An dritter Stelle folgt die Erkennungsnummer, die beim Kurzzeitkennzeichen nur aus Zahlen besteht. Die Kombination beginnt beim 5-Tages-Kennzeichen immer mit den Ziffern 03 oder 04.
  • Gelbes Feld mit Ablaufdatum: Der gelbe Balken am rechten Rand zeigt das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen. Das Kurzzeitkennzeichen in unserem Beispiel war also bis zum 1. Oktober 2016 gültig.

Kurzzeitkennzeichen für Samstag?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen auch an einem Samstag zu beantragen. Es ist allerdings viel aufwändiger und meist auch teurer. Nicht alle Versicherungen bieten einen Service rund um die Uhr an. Einige arbeiten aber auch samstags.

Weiterhin benötigen Sie eine Zulassungsstelle, die samstags geöffnet hat. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie dann meist in der Umgebung der Zulassungsstelle bei einer Prägestelle prägen lassen. Die Beantragung einer eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel unkompliziert.

Was passiert, wenn ich ein ungültiges Kurzzeitkennzeichen verwende?

Wenn du das Kennzeichen länger als fünf Tage nutzt, riskierst du ein Bußgeld von 50 Euro. Dasselbe gilt, wenn du das gelbe Kurzzeitkennzeichen im Wechsel an mehreren Fahrzeugen oder für nicht erlaubte Fahrten verwendest. Die Nummernschilder zu verleihen oder von jemand anderem auszuleihen, ist auch verboten.

Für das Kurzzeitkennzeichen gelten im Grunde dieselben Bußgeldbestimmungen wie für das Standardkennzeichen. Kurz gesagt: Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen gut lesbar am Fahrzeug angebracht werden. Fehlen die Kennzeichen sind gemäß Bußgeldtabelle 60 Euro zu zahlen. Auch Punkte sind möglich, wenn das Fahrzeug ohne Typengenehmigung bzw. Einzelgenehmigung in Betrieb gesetzt wird.

Wer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Fahrzeugen anbringt, verstößt ebenfalls gegen das Recht. Auch ein Kurzurlaub mit gelben Kennzeichen ist nicht zulässig. Mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zu fahren oder dem Kennzeichen des Nachbarn, bedeutet einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Häufig wird gegen das Pflichtversicherungsgesetz gehandelt, was eine Straftat darstellt.

Wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Als nationales Kennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland gültig. Aber: Die Bundesrepublik hat mit einigen europäischen Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen. Zum Beispiel mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Grundsätzlich dürfen Sie nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Kurzzeitkennzeichen fahren.

Dabei müssen Sie folgendes beachten:

  • Sie haben eine gültige Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug, dann dürfen Sie bis zum Ablauf der Kurzzeitkennzeichen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland fahren.
  • Haben Sie keine gültige Hauptuntersuchung, dürfen Sie nur zur Erlangung der Hauptuntersuchung zu der Prüforganisation fahren, die in dem Zulassungsbezirk oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt, in dem Ihr Fahrzeug steht. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt im gesamten Bundesgebiet Deutschlands möglich.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

In einigen weiteren Nachbarländern werden das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.

Hinweis der ADAC Juristen Es besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien, Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Einige Länder außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeitkennzeichen. Die begrenzte Zulassung eines Fahrzeuges mit gelbem Nummernschild ist ein nationaler Verwaltungsakt. Um eine verbotene Fernzulassung zu vermeiden, sollte es nicht im Ausland verwendet werden. Es ist nicht zwingend gegeben, dass das Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugschein als offizielles Dokument akzeptiert wird.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings eine Anerkennungspflicht des deutschen 5-Tages-Kennzeichen. Demnach ist die Verwendung innerhalb der EU zulässig. Obwohl die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens im europäischen Ausland gegeben ist, kommt es laut verschiedener Berichte immer noch zu Problemen.

Achtung: Unzulässige Fernzulassung In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Tabelle: Kostenübersicht Kurzzeitkennzeichen

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle 13,10 Euro
Servicegebühr Nummernschilder 20 - 30 Euro
eVB-Nummer (Versicherungsnachweis) 30 Euro (aufwärts)
Ausnahmegenehmigung Umweltzone (falls nötig) 50 Euro

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0