Kurzzeitkennzeichen für Motorräder: Kosten, Beantragung und Versicherung

Viele Autofahrerinnen sowie Autofahrer in Deutschland sind auf ein Kurzzeitkennzeichen angewiesen, um ein Fahrzeug ohne die vorherige erfolgte Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr von einem Ort zum nächsten Ort zu bewegen. Dementsprechend handelt es sich bei dem Kurzzeitkennzeichen um ein wichtiges sowie auch häufig genutztes Instrument, das in ganz bestimmten Situationen für den Autobesitzer sehr nützlich sein kann.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Autokennzeichen in Deutschland, das für maximal fünf Tage gilt. Umgangssprachlich wird es deshalb auch 5-Tages-Kennzeichen oder Kurzkennzeichen genannt. Ebenfalls geläufig sind die Bezeichnungen Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder Tageszulassung. Wobei letztere irreführend ist, da die tatsächliche Gültigkeit eben fünf Tage beträgt. Es ist maximal fünf Tage gültig. Deswegen heißt es auch 5-Tages-Kennzeichen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist zeitlich begrenzt gültig und ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen. Allerdings hat es auf der rechten Seite auf gelbem Grund ein Ablaufdatum eingeprägt. Das Eurozeichen auf der linken Seite fehlt ganz.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem du ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage zulassen kannst. Das ist in §16a der Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich geregelt. Wegen seiner Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, weil das Nummernschild rechts einen gelben Rand hat.

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem normalen Kfz-Kennzeichen. Es hat aber keinen blauen Euro-Balken am linken Rand, sondern einen gelben Streifen mit Datum. Der Grund: Das Fünf-Tages-Nummernschild ist nicht für Fahrten in der EU, sondern nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht.

Das Kurzzeitkennzeichen hat die klassischen Maße wie ein Standardkennzeichen von einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand. Weiterhin sind auf dem Kurzzeitkennzeichen die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (Stadtkennung oder Landkreiskennung) wie „B“ für Berlin oder „HH“ für Hamburg aufgeprägt. Diesen folgt eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt.

Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Aufgeprägt ist nur das Enddatum in drei Zeilen mit je zwei Stellen. Es wird von oben nach unten gelesen und folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr.

So sieht das Kurzzeitkennzeichen aus. Zum Beispiel „B“ für Berlin oder „CUX“ für Cuxhaven.

  1. Stempelplakette: Der Zulassungsstempel des Kurzzeitkennzeichens hat einen blauen Untergrund. Die Plakette bekommst du, sobald dein Auto zugelassen ist und du mit geprägten Nummernschildern zurück zur Kfz-Behörde kommst.
  2. Erkennungsnummer: An dritter Stelle folgt die Erkennungsnummer, die beim Kurzzeitkennzeichen nur aus Zahlen besteht. Die Kombination beginnt beim 5-Tages-Kennzeichen immer mit den Ziffern 03 oder 04.
  3. Gelbes Feld mit Ablaufdatum: Der gelbe Balken am rechten Rand zeigt das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen.

Das Kurzzeitkennzeichen in unserem Beispiel war also bis zum 1. Oktober 2016 gültig.

Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?

Das Kurzzeitkennzeichen wird beispielsweise für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV) verwendet, wenn das Fahrzeug keine dauerhafte Zulassung hat.

Du darfst das gelbe Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands für folgende Fahrten nutzen: Test- und Probefahrten (zum Beispiel beim Autokauf), Prüfungsfahrten (zum Beispiel zum TÜV oder Gutachter) und Überführungsfahrten (zum Beispiel vom Kauf- zum Wohnort).

  • PKW-Überführung mit Überführungskennzeichen: Wenn Sie beispielsweise einen PKW ohne Zulassung in einer anderen Stadt erworben haben und Sie das Auto nun von einem Ort zum anderen fahren wollen, empfiehlt sich ein Kurzzeitkennzeichen. Ebenso nutzen viele Autohändler Kurzzeitkennzeichen, um Fahrzeuge innerhalb Deutschlands zu transportieren.
  • Probefahrt: Vor allem bei Gebrauchtfahrzeugen nutzen Käufer und Verkäufer häufig ein Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug vor dem Kauf auf Herz und Nieren zu prüfen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit ohne reguläre Zulassung, das Fahrzeug umfassend zu testen. Auch Autohäuser greifen oft auf diese Option zurück, um Probefahrten anzubieten.
  • Vorübergehende Nutzung nicht angemeldeter Fahrzeuge: Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch sinnvoll, wenn Sie ein Fahrzeug nur für eine kurze Zeit nutzen möchten. Dies kann beispielsweise bei der Teilnahme an Oldtimer-Rallyes der Fall sein, wo historische Fahrzeuge nur kurzzeitig auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV): Falls Ihr Fahrzeug keinen gültigen TÜV hat, können Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen die Fahrt zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt antreten. Dies ist besonders wichtig, da ein Fahrzeug ohne TÜV-Prüfung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann. Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Ihnen diese Fahrt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Werkstattfahrten ohne Zulassung: Müssen Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassung zu einer Werkstatt bringen, weil Reparaturen anstehen, können Sie ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen verwenden.

Kurzzeitkennzeichen für Motorrad, Moped und Co.

Für Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum sind dagegen keine Kurzzeitkennzeichen verfügbar. Für Krafträder über 50 bis höchstens 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum bekommen Sie Leichtkraftrad-Kennzeichen.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Deswegen heißt es auch 5-Tages-Kennzeichen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zulassung genau fünf Tage gültig. Der Ablauftag steht auf der rechten Seite (gelber Rand) des Nummernschilds. Du darfst das Fahrzeug nur innerhalb dieser fünftägigen Frist nutzen.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Zuteilung maximal fünf Tage. Du darfst das 5-Tages-Kennzeichen nur bis Ablauf des Enddatums verwenden, also nur bis 23:59:59 Uhr des aufgedruckten Datums.

Wo kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Bis zum Jahr 2015 durfte nur die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen für Sie ausstellen. Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen.

Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem.

Das Kennzeichen können Sie entweder direkt bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.

Kurzzeitkennzeichen beantragst du bei der örtlichen Kfz-Behörde an deinem Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Wenn deine zuständige Zulassungsstelle diesen Service anbietet, kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das du überführen möchtest.
  • Dir liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
  • Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).

Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, bringst du folgende Dokumente zur Kfz-Zulassungsstelle mit:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung), ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn du das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragst (Vertretung)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung

Sie bekommen kein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere. Informiere dich vorab bei deiner Zulassungsstelle, welche Dokumente du für das Kurzzeitkennzeichen tatsächlich vorlegen musst. Meist findest du alle wichtigen Informationen auf der Internetseite der Behörde. Ein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere beantragen kannst du nicht.

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie Ihren Personalausweis, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Fahrzeugpapiere (falls vorhanden) und einen TÜV-Nachweis.

Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU beantragen?

Hast du für dein Fahrzeug keine gültige HU, bekommst du das Kurzzeitkennzeichen trotzdem. Aber: Der Geltungsbereich wird eingeschränkt. Du darfst mit dem Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks fahren. Zum Beispiel, um die HU nachzuholen oder das Auto reparieren zu lassen.

Das Fahrzeug darf dann aber nur auf direktem Weg zur nächstgelegenen TÜV- oder Prüfstelle gefahren werden.

Die fehlende Hauptuntersuchung und die eingeschränkte Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens werden im Fahrzeugschein vermerkt.

Wie schnell bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen?

Erfüllst du alle Voraussetzungen und bringst alle notwendigen Dokumente zur Kfz-Behörde mit, erhältst du das gelbe Kennzeichen sofort. Eine Terminvereinbarung lohnt sich, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Bei vielen Zulassungsstellen kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen und dir per Post zuschicken lassen. Dann wartest du normalerweise ein bis zwei Tage auf deine gelben Kennzeichen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen kommen Kosten ab 60 Euro auf dich zu. Die Gebühren setzen sich aus diesen Punkten zusammen:

  • Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro
  • Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder: circa 20 bis 30 Euro
  • Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis: circa 30 Euro
  • Falls erforderlich: Ausnahmegenehmigung für Umweltzone: circa 50 Euro

Die Kosten belaufen sich auf etwa 50 bis 130 Euro. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für die Schilder, die Verwaltungskosten und die Versicherung zusammen.

Die Kosten für die fünftägige Kfz-Versicherung sind abhängig von Anbieter und Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko). Die Mindestkosten für die eVB-Nummer liegen bei ungefähr 30 Euro. Bei höherem Leistungsumfang können es auch um 100 Euro sein.

Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, sodass der Kurzzeitkennzeichen-Preis zwischen 60 und 145 Euro betragen kann. Dabei setzen sich die Gebühren wie folgt zusammen:

  • Zulassungsgebühr: 10 bis 15 Euro
  • Kosten für die Schilder: etwa 20 bis 30 Euro
  • Versicherung: Für die temporäre Haftpflichtversicherung fallen meist zwischen 30 und 100 Euro an

Versicherung für Kurzzeitkennzeichen

Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie zwingend eine Haftpflichtversicherung. Nachdem Sie diese abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Sie beantragen dann mit der eVB-Nummer das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, um Ihr Fahrzeug für eine begrenzte Zeit zuzulassen.

Eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung deckt ausschließlich den Zeitraum ab, für den das Kennzeichen gültig ist.

Für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die für den Zeitraum der Gültigkeit des Kennzeichens abgeschlossen werden muss. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden aufweisen.

Versicherungsschutz besteht bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich immer nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung, es gibt also keine Kasko. Bei der Zulassung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.

Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen kann für Fahrzeugüberführungen ins nahe gelegene Ausland verwendet werden. Dies gilt aber nur in bestimmten Ländern. Es ist wichtig, sich vorher genau zu informieren, welche Länder das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptieren. Generell gilt es in vielen europäischen Ländern jedoch nicht überall. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft oder den zuständigen Behörden zu erkundigen.

In der Regel wird es für Überführungen in Länder der EU und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genutzt.

Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens möglicherweise nicht in allen Ländern die gleichen Leistungen bietet. Sie sollten sich ebenfalls im Voraus bei Ihrer Versicherung informieren, ob es Beschränkungen oder zusätzliche Anforderungen gibt.

Die Bundesrepublik hat mit einigen europäischen Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen. Zum Beispiel mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Das heißt: Fährst du in einem dieser Länder mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, bekommst du keine Schwierigkeiten mit der örtlichen Polizei.

Einige weitere Nachbarländer, mit denen es kein Anerkennungsabkommen gibt, dulden das Kurzzeitkennzeichen normalerweise. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen: Belgien, Luxemburg und Frankreich beispielsweise verweigerten Autos mit gelben Kennzeichen die Einreise. Daneben können hohe Geldbußen drohen. Im schlimmsten Fall wird dein Auto beschlagnahmt.

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