Was tun bei einem Arbeitgeberwechsel mit einem geleasten Bike?

Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber ist sehr praktisch. Doch was passiert, wenn man sich dazu entscheidet, das Unternehmen zu verlassen und den Arbeitgeber zu wechseln? Dieser Beitrag gibt Tipps und Hinweise rund um die Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei laufenden Dienstrad-Leasingverträgen.

Bike-Leasing als Mitarbeiterbenefit

Sie möchten als Arbeitgeber*in Bike-Leasing als Mitarbeiterbenefit anbieten? Kein Problem! Mit Lease a Bike können sich Ihre Mitarbeitenden schnell und einfach ihr Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie beispielsweise durch eine stärkere Mitarbeiterbindung und gesündere Mitarbeiter*innen. Außerdem leisten Sie so einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Informieren sie sich jetzt zu den Vorteilen des E-Bike und Fahrrad Leasing.

Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Das Dienstradleasing erhöht die Produktivität, fördert die Gesundheit und reduziert nachweislich die Krankheitstage der Angestellten. Als Arbeitgeber*in können Sie das Angebot dabei kosten- und risikofrei implementieren. Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen interessant und steigert dabei das Image des Unternehmens.

Das Fahrradleasing ist mittlerweile das beliebteste Benefit für Angestellte. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und den positiven Beitrag zum ökologischen Fußabdruck des Unternehmens. Bei Lease a Bike profitieren Sie außerdem von der Extraportion Kundenservice. Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und bei allen Fragen rund um das Thema Fahrradleasing mit unserem erstklassigen Kundenservice zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort. Jetzt weitere Informationen zu den Vorteilen von E-Bike und Fahrrad Leasing für Ihr Unternehmen erhalten.

Ablauf des Fahrradleasing für Arbeitgeber*innen

Und so registrieren Sie sich als Arbeitgeber*in für das Bike-Leasing mit Lease a Bike:

Registrierung

Füllen Sie in nur 5 Minuten das Anmeldeformular für unser Bike-Leasing Konzept aus. Anschließend führen wir eine Bonitätsprüfung Ihrer Firma durch. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Portal.

Portal-Einrichtung

Sie legen die Unternehmensrichtlinien im Online-Portal fest. Wie hoch darf der Kaufpreis des Rades sein? Wie viele Räder dürfen pro Mitarbeiter geleast werden? Ihren individuellen Registrierungslink teilen Sie dann mit Ihren Mitarbeiter*innen. Die Registrierung für das Bike-Leasing Ihrer Firma erfolgt komplett digital.

Freigabe

Jede Mitarbeiter*innen-Registrierung wird von Ihnen geprüft und für das Fahrradleasing freigegeben. Dies geschieht mit nur einem Klick und Ihr*e Mitarbeiter*in erhält automatisch einen individuellen Bestellcode für die Dienstrad-Bestellung bei der Fahrrad-Fachhandlung vor Ort. Der Rest wird automatisch über das digitale Portal erledigt.

Verwaltung des Bike-Leasings

Ein Echtzeit-Export von unserem digitalen Portal bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für die interne Abwicklung des Fahrradleasing Ihrer Firma und für Ihre Gehaltsabrechnung benötigen. Starten Sie Fahrradleasing als Arbeitgeber*in dank unseres digitalen Portals mit nur vier Schritten!

Auch im Anschluss an Ihre Registrierung ist minimaler Aufwand garantiert: Zur Freischaltung der Fahrradbestellung des Mitarbeitenden im Lease a Bike Portal ist lediglich ein Klick notwendig. Auch die Hinterlegung der Daten für die Gehaltsumwandlung ist nur einmalig zum Vertragsbeginn notwendig. Die relevanten Daten dazu werden über das Lease a Bike Portal zur Verfügung gestellt. Zudem können Störfälle wie Langzeiterkrankung oder Elternzeit ebenfalls mit nur wenigen Klicks über das Lease a Bike Portal gemeldet werden.

Tritt ein Diebstahl- oder Schadensfall auf, haben Sie als Arbeitgeber*in keinen Aufwand, da die Mitarbeitenden den Sachverhalt vollständig selbst mit unseren Fachhandelspartner*innen und Lease a Bike klären. Außerdem haben Sie auch bei regulärem Vertragsende keinen Aufwand, da Lease a Bike das weitere Vorgehen ausschließlich mit den Mitarbeitenden abstimmt. Wer ein Dienstrad leasen darf, wird jedoch durch Sie als Arbeitgeber*in festgelegt und kann demnach auf bestimmte Beschäftigungsverhältnisse begrenzt werden. Fahrradleasing im Minijob ist beispielsweise meist nicht möglich.

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Kosten und Zuschüsse

Die Implementierung des Fahrradleasing ist kostenneutral. Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie als Arbeitgeber*in von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, allerdings nur sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung - bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in.

Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.

Sie können als Arbeitgeber*in die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag. Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung. Sie können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann tragen Sie die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung. Weitere Informationen haben wir Ihnen im ausführlichen FAQ zum Thema Kosten und Aufwand zusammengestellt.

Rundum den Leasingvertrag

Die Kooperationsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Lease a Bike und Ihnen als Arbeitgeber*in (Leasingnehmer*in) für das Dienstradleasingkonzept. Sie regelt alle Punkte der Zusammenarbeit, wie z. B. unsere wichtigen Services wie die Nutzung des Portals, die Rücknahmegarantie, den Ratenausfallschutz, aber auch die Rückgabe des Leasingobjekts.

Nachdem Sie als Arbeitgeber*in mit Lease a Bike die Kooperationsvereinbarung und mit der Leasinggesellschaft einen Einzelleasingvertrag abgeschlossen haben, schließen Sie als Unternehmen mit dem*der Beschäftigten den Überlassungsvertrag oder auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Fahrradleasing ab. Bei dem von uns zur Verfügung gestellten Überlassungsvertrag handelt es sich um ein Muster, welches individuell von Ihnen als Unternehmen angepasst werden kann. Dieser regelt die wesentlichen Punkte der Überlassung des Dienstrads zwischen Ihnen als Arbeitgeber*in und Ihren Beschäftigten, wie z. B. Außerdem prüfen wir rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages, ob es möglich ist, Ihren Angestellten ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. 1 mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.

Angestellte können den Kaufpreis per Lastschrift, Klarna Pay Now, Sofort Überweisung, Kreditkarte und PayPal bezahlen. Nach Ende des Leasingvertrags geht das Eigentum des Rades an sie über. Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1. Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung - bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist.

Diese können sein:

  • Nutzer*innen-Wechsel: Sie bieten das Dienstrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • Vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstrades durch den*die Mitarbeiter*in. Optional steht dem*der Mitarbeiter*in hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.

Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird dem*der Mitarbeiter*in für die Restlaufzeit weiterhin überlassen. Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.

Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  • Vertragsumschreibung des Dienstrades auf eine*n neue*n Mitarbeiter*in: Sie können das verbleibende Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Leasing-Laufzeit anbieten. Sie als Arbeitgeber*in nehmen alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgen für die Registrierung von dem*der neuen Nutzer*in im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
  • Vorzeitige Vertragsauflösung des Leasingvertrages: Der*die Mitarbeiter*in oder Sie als Arbeitgeber*in haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Das Leasingobjekt geht nach Kauf in das Eigentum über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  • Vertragsumschreibung des Leasingvertrages auf das neue Unternehmen: Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf das neue Unternehmen vertraglich überschrieben. Der*die neue Arbeitgeber*in hat nun die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem*der Mitarbeiter*in das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens und die Registrierung bei Lease a Bike. Die Umschreibung ist kostenlos.

Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.

Was passiert mit dem Dienstrad bei Kündigung?

Kündigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters: Was wird aus dem Dienstrad-Leasing? Manchmal ist das Timing einfach nicht gut. Der Dienstrad-Leasingvertrag läuft noch, doch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter reicht die Kündigung ein.

Leasingverträge stellen selbstverständlich keinen Grund dar, nicht zu kündigen. Doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was wird nun aus dem Dienstrad-Leasing?

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, den der Arbeitgeber dem Angestellten gewährt. Dabei wird die Leasingrate für das gewünschte Fahrrad monatlich vom Bruttoentgelt bezahlt, wodurch sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter steuerliche Vorteile ergeben. Der Vertrag besteht zwischen dem Unternehmen und dem Leasinganbieter.

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Kündigung einreicht, gibt es diese zwei Optionen:

  • Option 1: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer übernimmt das Dienstrad.
  • Option 2: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer lässt das Dienstrad auf den neuen Arbeitgeber umschreiben.

Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit diesen beiden Varianten nicht zufrieden ist, kann er sich eine dritte Option zunutze machen:

Option 3: Das Dienstrad wird an den Dienstleister zurückgegeben. Eine solche Rückgabe ist auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat oder wenn ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde. Selbst dann, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Elternzeit länger ausfällt, kann man das Dienstrad bei seinem Anbieter zurückgeben.

Wie funktioniert die Rückgabe des Dienstrads bei Kündigung?

Wer sich für die dritte Lösung entscheidet und das Firmenrad-Leasing weder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen möchte noch das Dienstrad selber übernehmen will, der kann das Fahrrad in folgenden Schritten an den Leasinganbieter zurückgeben:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall: Der Arbeitgeber meldet beim Leasinganbieter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schickt ihm die nötigen Unterlagen. Meist reicht die Kündigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Es gilt eine Frist von 14 Tagen.
  2. Rücknahmebestätigung: Der Leasinganbieter bestätigt die Rücknahme des Dienstfahrrads. Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Partnerhändler erhält die schriftliche Bestätigung. Der Arbeitgeber wird darüber informiert.
  3. Terminvereinbarung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss einen Termin vereinbaren, um sein Jobrad zurückzugeben.
  4. Rückgabe des Dienstrads: Zum festgelegten Termin hat die Arbeitnehmerin ihr Fahrrad oder der Arbeitnehmer sein Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand abzugeben. Das bedeutet, dass eventuell mitgeleastes Zubehör ebenfalls abgegeben wird.
  5. Bestätigung durch den Leasinggeber: Der Partnerhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung an den Leasinganbieter.
  6. Regulierung durch den Versicherer: Der Leasinggeber veranlasst die Regulierung durch den Versicherer. Der Arbeitgeber erhält die Information nach erfolgter Regulierung, und das Leasingverhältnis ist offiziell beendet.

Wichtige Hinweise zur Kündigung während eines Dienstrad-Leasings

Wer während der Leasingzeit bei seinem Arbeitgeber kündigt, der muss sich entscheiden, wie fortgefahren werden soll. Damit eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses möglich ist, muss diese Option durch den Leasinggeber überhaupt erst eingeräumt werden. Es ist daher wichtig, sich bereits bei Vertragsschluss über die Konditionen zu informieren.

Erfahrene Anbieter wie Company Bike machen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern bei einer eventuellen Kündigung leicht. Der Prozess ist einfach gestaltet, und die Wahlmöglichkeiten sind umfangreich. Ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Dienstrad behalten möchte oder nicht, entscheidet er oder sie selbst.

Nur weil das Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber endet, bedeutet das nicht zwangsläufig das Leasingende. Oftmals gibt es die Option, den Leasingvertrag selbst zu übernehmen. Dann ist nicht mehr das Unternehmen, sondern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin.

Manche Arbeitgeber erklären sich zudem dazu bereit, bestehende Leasingverträge neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Angestellte sein Jobrad weiterhin wie gewohnt nutzen.

Gehaltsumwandlung beim Bike-Leasing

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?

Bruttomonatsgehalt + Versteuerung des geldwerten Vorteils - Leasingrate - Rundumschutz Kosten = neues Bruttomonatsgehalt - Abgaben - Steuern - Versteuerung des geldwerten Vorteils = Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.

Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen:

  • Umwandlungsrate: Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
  • Versteuerung des geldwerten Vorteils: Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung.

Rundum-Schutz beim Bike-Leasing

Das Rundum-Schutz-Paket setzt sich aus jeweils einer Option für Diebstahl- und Schadenschutz, einer Inspektionsoption und einer Verschleißbudgetoption zusammen. Die Nutzer*innen wählen die Optionen jeweils nach ihren individuellen Anforderungen aus und können dabei die verschiedenen Varianten miteinander kombinieren, um sich ihr individuelles Rundum-Schutz-Paket zu konfigurieren. Verfügbar sind standardmäßig folgende Optionen:

  • Diebstahl- und Schadenschutz: Premium oder All-inclusive
  • Inspektion: Basis, Premium oder All-inclusive
  • Verschleiß: Basis, Premium oder All-inclusive

Beispiel: Wählt der*der Nutzer*in die All-inclusive-Option für Diebstahl- und Schadenschutz aus, muss er*sie nicht zwangsläufig immer die All-inclusive-Option nehmen, sondern kann auch beispielsweise die Inspektionsoption Basis mit der Verschleißoption Premium kombinieren.

Hinweis: Die aufgeführten Informationen zum Rundum-Schutz gelten für Neuverträge ab dem 13. März 2025. Alle Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, sind davon nicht berührt.

Der*die Nutzer*in wählt jeweils eine Option für Diebstahl- & Schadenschutz (inkl. kostenloser europaweiter Mobilitätsgarantie), Inspektion und Verschleiß und konfiguriert sich so das Rundum-Schutz-Paket nach seinen*ihr...

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0