Fahrradleasing: So berechnen Sie Ihre Leasingrate und profitieren

Das Leasen eines Dienstrades erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, da es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktive Vorteile bietet. Mit einem Dienstrad können Mitarbeiter nicht nur umweltfreundlich zur Arbeit pendeln, sondern auch in ihrer Freizeit aktiv sein. Unternehmen profitieren von motivierten und gesunden Mitarbeitern sowie einem positiven Image.

Wie funktioniert Fahrrad-Leasing?

Beim Fahrrad-Leasing überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike zur privaten und beruflichen Nutzung. Die Kosten für das Leasing werden in der Regel über eine Gehaltsumwandlung finanziert, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers reduziert. Dies führt zu einer Steuerersparnis, die das Leasing besonders attraktiv macht.

Gehaltsumwandlung: Der Schlüssel zur Ersparnis

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Beschäftigte auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der stattdessen für die Leasingrate des Fahrrads verwendet wird. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu Einsparungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führt. Der Vorteil des Dienstradleasings ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend.

Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert - nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das JobRad®-Leasing zahlst.

Die 0,25%-Regelung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu.

Erfolgt die Überlassung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und wird das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 zur privaten Nutzung überlassen, wird der monatliche Durchschnittswert der privaten Nutzung

  • für das Kalenderjahr 2019 mit 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten Listenpreises und
  • ab 1.1.2020 mit 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels des Listenpreises angesetzt.

Die Finanzverwaltung legte zunächst fest, dass als geldwerter Vorteil beim betrieblichen Fahrrad, dem Jobrad, ein Prozent des Bruttopreises anzusetzen ist. Es galten ähnliche Regeln wie beim Firmenwagen.

Als geldwerter Vorteil für das Fahrad als Jobrad ist nur ein Viertel des Bruttopreises anzusetzen. Dafür dürfen Beschäftigte es uneingschränkt privat nutzen. Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen profitieren: Auf den Umwandlungsbetrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

0,25 Prozent des Bruttopreises rechnet der Betrieb als geldwerter Vorteil für das Jobrad dem steuerpflichtigen Monatsgehalt hinzu.

Finanzieren Beschäftigte das Firmenfahrrad per Entgeltumwandlung, bleibt ein geldwerter Vorteil für das Fahrrad nicht mehr steuerfrei.

Immerhin greift eine Steuervergünstigung, wenn Angestellte auf einen Teil ihres Bruttolohns verzichten, um dafür ein modernes E-Bike oder Tourenrad zu bekommen.

Beispielrechnung

Das unverbindliche Preisangebot (UVP) für das Fahrrad liegt bei 3.500 €. Somit wird dieser Preis mit dem 0,25 Prozentsatz multipliziert.

Achtung: Dieser Wert wird aber auf die volle 100 abgerundet. Der monatliche geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmenden liegt letztendlich bei 8 Euro.

Die Anwendung der sogenannten 0,25-Regel greift allerdings bloß bei Diensträdern, welche im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2019 bis 31.12.2030 privat genutzt werden.

Steuerliche Aspekte

Ein geldwerter Vorteil für das betriebliche Fahrrad oder geleaste Jobrad bleibt steuerfrei, wenn Firmen es zusätzlich zum Lohn spendieren.

Die meisten jungen, gut ausgebildeten Fachkräfte erwarten neben einem angemessenen Gehalt auch diverse steuerfreie Extras sowie eine Betriebsrente.

Analog zum Dienstwagen gilt auch für das Fahrrad: Die Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil - wer mit Firmenfahrrad oder Jobrad nach Feierabend unterwegs ist, muss also Steuern und Sozialabgaben entrichten.

Die Abwicklung übernimmt die Firma, denn sie muss Eigentümerin oder Leasingnehmerin sein, damit die Steuervergünstigung greift.

Fahrrad-Leasing Rechner: Ermitteln Sie Ihre monatliche Rate

Um die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate zu berechnen, können Sie einen Leasingrechner verwenden. Viele Anbieter von Fahrrad-Leasing, wie JobRad® und BusinessBike, stellen solche Rechner online zur Verfügung. Diese Rechner berücksichtigen verschiedene Faktoren wie den Preis des Fahrrads, Ihr Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse, um Ihnen eine genaue Schätzung der monatlichen Leasingrate und der potenziellen Ersparnis zu geben.

Mit dem BusinessBike Dienstrad Leasing-Rechner können Sie ganz einfach vergleichen, ob sich das Leasen eines Fahrrads oder E-Bikes für Ihre persönliche Situation lohnt.

Sie erhalten sofort eine transparente Übersicht über Ihre individuellen Leasingkosten und Ihre mögliche Ersparnis beim Fahrradleasing.

Auch die private Nutzung des geleasten E-Bikes ist möglich - das erhöht den Mehrwert zusätzlich.

Dank unseres Online-Rechners entfällt eine komplizierte Kalkulation - Sie sehen direkt, wie günstig E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer wirklich ist.

Ihr:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann registriere dich im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens und nutze den Rechner im Login-Bereich.

Prüfen Sie den Leasingspreis mit bei uns vorgeschlagenen Fahrradtyp oder wählen Sie selber einen.

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits Dienstrad-Leasing anbieten, wählen Sie bitte den Bikeleasing-Rechner im Online-Portal.

Dieser ist bereits auf Ihr Unternehmen abgestimmt mit allen Parametern wie z.B. die Wartungspakete, Versicherung, Zuschüsse etc.

Wie hoch ist die monatliche Leasingrate?

Mit unserem Fahrrad-Leasing-Rechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Sie schnell eine unverbindliche Preisgestaltung für Ihr Dienstrad.

Einfach im Basisrechner den Kaufpreis sowie Ihr Bruttogehalt eingeben und schon wird Ihre Ersparnis berechnet.

Im Expertenrechner können Sie Ihre Angaben konkretisieren.

Vorteile des Fahrrad-Leasings

Das Fahrrad-Leasing bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

  • Steuerersparnis: Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
  • Günstige Konditionen: Leasingraten sind oft günstiger als ein Direktkauf.
  • Freie Wahl: Sie können Ihr Wunschrad frei wählen.
  • Gesundheit und Umwelt: Fördert die Gesundheit und schont die Umwelt.
  • Attraktiver Arbeitgeber: Unternehmen können sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Weitere Vorteile

Mit dem Fahrrad-Leasing können Sie Ihr Dienstrad zu attraktiven Konditionen fahren und dabei von vielen Vorteilen profitieren:

  • Freie Auswahl von Marke und Modell
  • Günstige Nutzungsraten über 36 Monate
  • Raten werden bequem vom Bruttolohn einbehalten
  • bis zu 40 % Ersparnis im Vergleich zum Direktkauf
  • Reduzierung von Steuern und Sozialabgaben
  • Effektiver Eigenanteil deutlich niedriger als Leasingrate.

Doch ein Dienstrad bietet Ihnen noch viel mehr als finanzielle Vorteile:

  • Förderung Ihrer Gesundheit und Fitness
  • Aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
  • Volle Flexibilität durch tägliche Nutzung, auch privat und am Wochenende
  • Optimaler Versicherungsschutz durch unsere Versicherungspakete

JobRad: Ein beliebtes Modell

JobRad® ist einer der bekanntesten Anbieter von Dienstrad-Leasing in Deutschland. Das Modell ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr Wunschrad über den Arbeitgeber zu leasen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. JobRad® bietet eine große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes verschiedener Hersteller und Modelle.

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Wichtige Aspekte beim Leasingvertrag

Bevor Sie einen Leasingvertrag abschließen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  • Laufzeit: Die meisten Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten.
  • Versicherung: Achten Sie auf eine umfassende Versicherung, die Diebstahl und Schäden abdeckt.
  • Wartung: Klären Sie, wer für die Wartung des Fahrrads verantwortlich ist.
  • Rückgabe: Informieren Sie sich über die Bedingungen für die Rückgabe des Fahrrads am Ende der Leasingzeit.

Der Einzelleasingvertrag bei JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten.

Worauf ist bei der Umsatzsteuer zu achten?

Die Finanzverwaltung hat Anfang 2022 ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Jobrädern veröffentlicht. Dürfen Beschäftigte ein Firmenfahrrad privat nutzen, ist ein geldwerter Vorteil wie beschrieben zu ermitteln.

Abweichend davon müssen Betriebe die Umsatzsteuer aus dieser Fahrradüberlassung aber anders berechnen und an den Fiskus abführen. Statt ein Viertel des Bruttolistenpreises ist zur Ermittlung der Umsatzsteuer immer der volle Händlerpreis für das Fahrrad anzusetzen.

Die Finanzverwaltung begründet dies damit, dass Firmen auch den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung beziehungsweise den Leasingraten geltend machen können.

Unternehmen sollten das komplexe Thema Umsatzsteuer unbedingt mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin besprechen. Wichtig zu wissen: Selbst, wenn ein entstehender geldwerter Vorteil für die Privatnutzung von Fahrrad oder Jobrad für Angestellte lohnsteuerfrei bleibt, fällt Umsatzsteuer an.

Eine Erleichterung gibt es jedoch: Für Fahrräder mit einem Wert unter 500 Euro verzichtet der Fiskus auf die Umsatzbesteuerung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fahrrad-Leasing eine attraktive Möglichkeit ist, umweltfreundlich mobil zu sein und gleichzeitig Steuern zu sparen. Nutzen Sie einen Leasingrechner, um Ihre individuelle Leasingrate zu ermitteln und die Vorteile des Dienstrad-Leasings optimal zu nutzen.

Vorteil Beschreibung
Steuerersparnis Reduzierung des zu versteuernden Einkommens durch Gehaltsumwandlung
Günstige Konditionen Leasingraten oft günstiger als Direktkauf
Freie Wahl Große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes
Gesundheit und Umwelt Förderung von Fitness und umweltfreundlicher Mobilität
Attraktiver Arbeitgeber Positionierung als moderner und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber

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