Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Doch was genau beinhaltet dieser Führerschein, und was musst du beachten, um ihn zu erwerben? Hier findest du alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Was ist ein Mofa?
Das Mofa ist, wie sein Name sagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Braucht man einen Führerschein für ein Mofa?
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Mindestalter und Voraussetzungen
Ab welchem Alter darf ich Mofa fahren?
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen.
Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest?
Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.
Die Ausbildung
Was beinhaltet die Ausbildung?
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung.
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Mofa-Kurs in der Schule
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.
Kosten des Mofa-Führerscheins
Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?
Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.
Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.
Am günstigsten ist man mit einem Mofa-Führerschein dran: Dieser kostet zwischen 100 und 150 Euro - ganz ohne praktische Prüfung.
Die Prüfung
Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.
Versicherung und Helmpflicht
Braucht man eine Versicherung?
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Muss man einen Helm tragen?
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Moped und Roller: Die Klasse AM
Das Moped ist quasi "der große Bruder" des Mofas, fährt aber bis zu 45 km/h schnell. Für Motorroller bis 45 km/h ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, diese bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Für Roller und Kleinkrafträder mit höherem Hubraum ist die Klasse A1 Pflicht. Mehr Infos gibt’s unter AM Führerschein: Roller & Moped ab 15 fahren.
Darf man zu zweit Mofa fahren?
Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.
Führerscheinklassen im Überblick
Für die unterschiedlichen Fahrzeuge gibt es verschiedene Führerscheinklassen mit jeweils eigenen Bestimmungen:
- Mofa: Prüfbescheinigung erforderlich, Mindestalter 15 Jahre, max. 25 km/h.
- Klasse AM: Kleinkrafträder bis 50 ccm, max. 45 km/h, Mindestalter 15 Jahre (in Deutschland).
- Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW, Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse A2: Motorräder bis 35 kW, Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A: Alle Krafträder, Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit A2-Vorbesitz).
- Klasse B: PKW bis 3.500 kg, Mindestalter 18 Jahre (oder 17 Jahre mit begleitetem Fahren).
Theorieprüfung: Tipps und Tricks
Beim Theorie-Teil der Führerscheinprüfung ist die Durchfallquote hoch. Hinterm Steuer und auf der Straße sicher zu sein, ist die eine Sache. Aber wer den Führerschein erlangen will, muss sich auch der Theorieprüfung stellen. 1,72 Millionen theoretische Führerscheinprüfungen gab es 2021 in Deutschland, rund jeder Dritte bestand dabei nicht.
Wie lerne ich am besten für die Theorieprüfung?
- Systematisches Lernen: Versuchen Sie, die Pflichtstunden (z.B. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B) möglichst schnell hintereinander zu absolvieren.
- Kleine Lerneinheiten: Teilen Sie sich den Lernstoff in kleinere, gut zu bewältigende Häppchen auf.
- Abwechslung: Variieren Sie Ihre Lernmethoden. Nutzen Sie Bücher, Fragebögen, Computerprogramme oder lassen Sie sich von Freunden abfragen.
- Apps nutzen: Nutzen Sie Apps für das Smartphone, die alle relevanten Theorie-Fragen enthalten.
- Merkhilfen: Schreiben Sie sich schwer zu merkende Dinge auf Zettel und hängen Sie diese gut sichtbar auf.
Weitere Führerscheinklassen
Neben dem Mofa-Führerschein gibt es noch zahlreiche weitere Führerscheinklassen, die zum Führen unterschiedlicher Fahrzeuge berechtigen:
- PKW Klasse B: Der Führerschein der Klasse B gilt für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm sowie mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, den Fahrzeugführersitz ausgenommen. Nur in Deutschland ist er auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge gültig. Mit dem Klasse-B-Führerschein darf ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtmasse mitgeführt werden.
- PKW Klasse B (BF17): In Deutschland darf allerdings bereits mit 17 Jahren der Führerschein Klasse B gemacht werden. Bis zum 18.
- Kraftrad Klasse A: Mit einem Führerschein der Klasse A sind alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge miteingeschlossen. Der Direkteinstieg in den Führerschein der großen Motorräder darf erst mit 24 Jahren gemacht werden. Doch wer zuvor bereits einen A2-Führerschein für kleine Motorräder hatte, darf sich schon mit 20 Jahren an den A-Führerschein wagen.
- Kraftrad Klasse A1: Die Fahrerlaubnis gilt für alle Motorräder von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt dürfen damit gefahren werden. Der Führerschein darf ab 16 Jahren gemacht werden.
- LKW Klasse C: Zum Fahren eines LKW ist die Führerscheinklasse B bereits eine Voraussetzung. LKW der Klasse C dürfen nicht mehr als 40.000 Kilogramm wiegen, nicht mehr als acht Sitzplätze haben und nicht zur Personenbeförderung ausgelegt sein.
- Bus Klasse D: Zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen benötigt man einen entsprechenden Führerschein der Klasse D.
- Zugfahrzeug Klasse L: Diese Zugmaschinen sind für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und sollen auch für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie haben eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.
Mindestalter für Führerscheine
Für die unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es unterschiedliche Mindestalter.
- Ein Roller oder ein Mofa, das auf maximal 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, darf bereits mit 15 Jahren gefahren werden, Krafträder der Klasse A1 dagegen ab 16 Jahren.
- Kleine Motorräder der Klasse A2 dürfen wie ein PKW ab 18 Jahren gefahren werden, große Motorräder der Klasse A aber erst ab 24 Jahren bei Direkteinstieg.
- Ist man bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre.
- LKW der Klasse C1 bis 7.500 Kilogramm dürfen ab 18 Jahren bedient werden.
- Solche der Klasse C von über 7.500 Kilogramm können ohne gewerbliche Förderung ebenfalls ab 18 Jahren gefahren werden, erst ab 20 Jahren gibt es eine gewerbliche Förderung.
Kostenübersicht Führerscheine
Die Kosten für einen Führerschein können stark variieren, abhängig von der Führerscheinklasse und dem Bundesland.
Eine Fahrerlaubnis für das Auto kostet laut financescout24.de in der Regel zwischen 1.500 und 2.200 Euro. Für Motorrad-Führerscheine der Klasse A und A2 zahlt man circa 1.300 Euro. Die genauen Kosten sind sowohl von der Anzahl der benötigten Fahrstunden als auch vom Bundesland abhängig. So lernt man in Brandenburg am günstigsten, in Bayern am teuersten.
Dabei erhebt jede Fahrschule eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand und meist zugleich den Theorieunterricht, Kosten für das Lehrmaterials, für reguläre Fahrstunden sowie Sonderfahrten, die sich je nach Führerschein in ihrer Anzahl unterscheiden.
Zusätzliche Kosten kommen für einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, ein Passfoto, den Führerscheinantrag und die Prüfungsgebühr hinzu. Wer durchfällt, muss daher automatisch durch zusätzliche Fahrstunden und eine erneute Prüfungsgebühr mehr zahlen.
Ablauf der Führerscheinausbildung
Um die Fahrschule kommt in Deutschland niemand herum - sie ist für die Fahrerlaubnis verpflichtend. Die Ausbildung enthält sowohl praktische Fahrstunden als auch theoretische Lehrstunden. Die Theoriestunden sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit vermitteln, die dann in einer theoretischen Prüfung abgefragt werden. Das Bestehen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.
Für A1 und A sind 16 Stunden Theorie verpflichtend, für B, M und L 14 Stunden und für T 18 Stunden. Eine Theoriestunde entspricht dabei 90 Minuten. Davon behandeln jeweils 12 Stunden Grundstoff, in weiteren zwei, vier bzw.
Theoretische Führerscheinprüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung wird abgefragt, ob der Stoff aus dem Unterricht verinnerlicht wurde und der Prüfling ein sicheres Wissen in Sachen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen hat. Die Prüfung wird an einem PC mit einem speziellen Prüf-Programm durchgeführt, meistens in Räumen des TÜV oder der Dekra.
Die gesamte theoretische Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, eine maximale Dauer gibt es nicht. Für den Führerschein der Klasse B müssen insgesamt 30 Fragen beantwortet werden: 20 mal Grundwissen und 10 mal Zusatzstoff zur jeweiligen Klasse. Die meisten Aufgaben sind Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage gibt es mehrere Antwort-Möglichkeiten, von denen auch mehrere korrekt sein können. Bei einigen Aufgaben gibt es jedoch auch ein Feld für Freitext-Antworten, etwa wenn Bremswege berechnet werden sollen.
Insgesamt gibt es etwas mehr als 1.000 Fragen, die genaue Anzahl ändert sich, wenn der Fragenkatalog etwa zwei Mal pro Jahr aktualisiert wird. Je nach Schwierigkeitsgrad der Fragen gibt es unterschiedliche Anzahl von Fehlerpunkten. Die schwierigste Kategorie hat fünf Fehlerpunkte.
Wer sich nicht sicher ist, kann eine knifflige Frage auch markieren und für später zurückstellen. Das Ergebnis wird dem Prüfling direkt nach Ende der Prüfung auf dem Bildschirm angezeigt.
Praktische Fahrstunden
Die praktischen Fahrstunden teilen sich in reguläre und verpflichtende Fahrstunden. Die regulären Fahrstunden haben eine Länge von 45 Minuten und sind in ihrer Mindestanzahl gesetzlich nicht bestimmt. Da darin die grundsätzlichen Fähigkeiten des Fahrens vermittelt werden, entscheidet der Fahrlehrer, wann der Schüler ausreichend für die Pflichtstunden geschult ist.
Die Überlandfahrt dauert etwa fünf Stunden und dient zum Training der Fahrt auf Landstraßen und längeren Strecken. Bei der vierstündigen Autobahnfahrt wird vor allem das Auf- und Runterfahren geübt. Während der Nachtfahrt wird gelernt, wie die Beleuchtung des Fahrzeugs überprüft und genutzt wird.
Für A1, A2, A und B müssen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten absolviert werden. Möchte man jeweils auf die nächsthöhere A-Klasse aufstocken, sind drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt verpflichtend. Auch um in Klassen B und C höhere Klassen oder Abstufungen zu erreichen, müssen unterschiedlich viele weitere Pflichtfahrten absolviert werden.
Wiederholung der Führerscheinprüfung
Im Prinzip darf die Führerscheinprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden. Allerdings ist das mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und erneuten Prüfungsgebühren verbunden. Um es nochmal versuchen zu können, muss außerdem nach einer durchgefallenen Prüfung zwei Wochen gewartet werden. Außerdem darf zwischen einer bestandenen Theorieprüfung und der Praxisprüfung nicht mehr als ein Jahr liegen.
Die Zahl derjenigen, die bei Führerscheinprüfungen durchfallen, wird immer höher. 2017 fielen beispielsweise laut tz.de 44 Prozent durch die Theorieprüfung der Klasse B, die praktische Prüfung schafften 39,9 Prozent nicht. Ein Grund dafür kann die veränderte Prüfungssituation sein.
Dauer des Führerscheinerwerbs
Besucht man regelmäßig die Theoriestunden und macht ebenso regelmäßig Fahrstunden, dauert der Führerschein in der Regel drei bis fünf Monate. Allerdings gibt es auch Schnellkurse an Fahrschulen, in denen man in ein bis zwei Wochen auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet wird. Der Erfolg ist allerdings abhängig von den jeweiligen Vorkenntnissen und Begabung. Beachtet werden muss zudem, dass die Bearbeitung des Führerscheinantrags bereits bis zu fünf Wochen dauern kann.
Gültigkeit des Führerscheins
Die unbegrenzte Fahrerlaubnis nach Erwerb des Führerscheins gibt es heute leider nicht mehr. Seit dem 19. Damit sollen entsprechende EU-Regelungen einheitlich umgesetzt werden und erreicht werden, dass die Angaben auf dem Führerschein (wie Name oder Bild) möglichst aktuell sind.
Bis zum 18. Januar 2033 muss daher jeder seinen alten Führerschein gegen die Plastikkarte austauschen - ausgenommen sind all diejenigen, die ihren Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen haben. Um die Ämter zu entlasten, hat der Verkehrsausschuss je nach Geburtsjahr Empfehlungen ausgesprochen, bis wann der alte Führerschein umgetauscht werden muss. So müssen beispielsweise all diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, ihren Führerschein erst zum Stichtag des 19.
Zusätzliche Verkehrregeln
- Ein schwarzes Verkehrszeichen mit einem Grünpfeil erlaubt an einer Ampel trotz ROT das rechts Abbiegen. Vorher müssen Sie anhalten. Radfahrer, Fußgänger und Querverkehr haben grün! Wenn keine Radfahrer und keine Fußgänger queren wollen und kein Querverkehr kommt, dürfen Sie rechts abbiegen.
- Am Verkehrszeichen „Halt. Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.
- Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün-Gelb-Rot-Rot und Gelb (gleichzeitig)- Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
- Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten”. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
- Rot ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung”. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
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