Die meisten Motorroller dürfen in Deutschland nicht schneller als 45 km/h fahren. Für eine höhere Geschwindigkeit entriegeln allerdings viele Fahrer ihre Zweiräder, darunter auch Mopeds und Mofas. Dass das nicht erlaubt ist, ist naheliegend.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Wer seinen Motorroller eigenhändig schneller macht, dem droht ein Bußgeld. Denn die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und so begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Doch kann mit dem Frisieren noch eine weitere Strafe einhergehen.
Denn wer mehr als 45 km/h mit einem Zweirad fahren möchte, braucht die Führerscheinklasse A, die zum Fahren eines Motorrads berechtigt. Sollte ein Tuner diese nicht haben, könnte der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gelten.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Die Betriebserlaubnis eines Motorrollers erlischt, sobald man die Maschine frisiert, um schneller als die erlaubten 45 km/h fahren zu können. Diese begangene Ordnungswidrigkeit hat ein Bußgeld zur Folge. Wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich nach dem Einzelfall.
Außerdem ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Kommt es zu einem Unfall, müsste der Fahrer alle Kosten selbst tragen - auch die der Gegnerseite, wenn er der Verursacher ist.
Unfall und Haftung
Ein Motorrollerfahrer hält sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, hat seine Maschine aber entriegelt und gerät unverschuldet in einen Unfall. Einen Automtismus gibt es hier nicht.
Denn der Unfallgegner müsste beweisen, dass sich die Entriegelung des Rollers auf den Unfallhergang ausgewirkt hat. Das würde in diesem Fall schwierig werden. Auch hier gilt: Der Gegner müsste nachweisen, dass der Rollerfahrer aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit den Unfall mitverursacht hat.
„Wenn er das nicht kann, gibt es keine Konsequenzen in Folge des Unfallhergangs“, sagt Verkehrsrechtsexperte Janeczek. Ein theoretischer Fall: Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Rollerfahrer 70 km/h schnell fährt, dennoch kein Zutun zum Unfall hat.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet zunächst 10.000 Euro, holt sich dann aber durch einen Regress vom Rollerfahrer 5.000 Euro zurück. Der Grund: Die Bremsen sind nur für 45 km/h ausgelegt und die Schwere des Unfalls hätte bei entsprechender ordnungsgemäßer Geschwindigkeit minimiert werden können.
Eine automatische Mithaftung gibt es für Fahrer von frisierten Rollern bei einem unverschuldeten Unfall nicht.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Einige Motorroller älterer Baujahre dürfen offiziell schneller als 45 km/h fahren. Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten, denn es hängt davon ab, um welche Maschine es sich handelt.
In § 76 der Fahrerlaubnisordnung unter Nummer 8 ist festgelegt, für welche Maschinen Übergangsregeln gelten. Demnach müssen beispielsweise DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28.
Roller Tuning und seine Folgen
Der Wunsch, insbesondere die Leistungsfähigkeit und damit die Geschwindigkeit beim Roller zu tunen, ist dementsprechend bei vielen Jugendlichen groß. Den technischen Möglichkeiten ist zumindest in der Theorie beinahe keine Grenze gesetzt. Für alles gibt es Ersatzteile auf dem Markt. Der Führerschein des Fahrers, die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung und die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs spielen eine Rolle.
Vorschriften und Eintragungspflicht
Zum einen sind die Vorschriften der StVZO zu beachten. Zum anderen spielt es eine Rolle, welchen Führerschein der Fahrer besitzt. In der Regel müssen Halter fast alle Veränderungen eintragen lassen. Das erfolgt durch Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA. Haben Teile eine ABE müssen diese nicht erneut geprüft werden. Liegt nur ein Teilegutachten bei oder ist diese nicht vorhanden, steht eine Prüfung an.
Bußgelder und Strafen
Ja, je nach Verstoß können die Sanktionen zwischen 10 und 90 Euro liegen. Punkte in Flensburg sind ebenfalls möglich. Theoretisch ist beim Roller-Tuning vieles möglich - eine andere Frage ist indes, ob diese Maßnahmen auch legal wären. Das hängt hauptsächlich davon ab, welche Führerscheinklasse der Fahrer des Kraftrads innehat und welche konkreten Maßnahmen erfolgen sollen.
Ein Umbau beim Roller-Tuning ist eintragungspflichtig. Für viele Tuning-Anliegen reicht dies jedoch nicht aus und es ist ein Teilegutachten nötig. Neben der Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE) sollte dieses dem Element beiliegen.
Nachdem das Roller-Tuning abgeschlossen ist, muss der Fahrer das Teilegutachten ebenso wie den Roller beim TÜV bzw. der DEKRA prüfen lassen. Insbesondere das Chiptuning darf nur von Profis durchgeführt werden, denn die Software ist sehr empfindlich!
Drosselungstechniken beim Roller
Die Drosselung erfüllt zum Beispiel meist den Zweck, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h herabzusetzen. Wichtig: Wer ein Fahrzeug führt, für das er nicht den entsprechenden Führerschein besitzt - also beispielsweise mit AM-Führerschein einen Roller, der 55 km/h statt 45 km/h schnell fährt - der macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Für die Drosselung können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen, denn diese ist im Gegensatz zur Drosselung an sich nicht vorgeschrieben.
- Elektrische Drossel: Bei dieser Methode wird nicht die Motorleistung an sich, sondern die Zündung des Rollers gedrosselt.
- Gasschieberanschlag: Dabei wird ein Gasschieberanschlag am Vergaser montiert, was dazu führt, dass der Gasgriff ab einem gewissen Punkt nicht weitergedreht werden kann.
- Distanzringe: Um die optimale Kraftübertragung zu unterdrücken, verhindern Distanzringe bei dieser Art der Drosselung, dass der Keilriemen auf die äußerste Riemenscheibe springen kann.
- Axialwegbegrenzer: Dabei wird ein Axialwegbegrenzer verbaut, der die Steigscheibe daran hindert, zu weit aufzusteigen.
Alternative zum schnelleren Roller: Führerscheinklasse B196
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen.
Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Motorroller als Mobilitätsalternative
Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten.
Führerscheinklassen und Altersgrenzen
Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.
Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.
Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.
Kategorien von Motorrollern
Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Stadtroller (45 km/h): Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum.
- Elektroroller: Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei.
- 125er-Roller: Große Vielfalt an Modellen.
- Großroller: Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller.
Sicherheitstipps für Rollerfahrer
Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten. Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
"Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.
Elektroroller Geschwindigkeit: Was ist erlaubt?
Elektroroller sind nachhaltige und kompakte Fahrzeuge, mit denen du nachhaltig und leise in der Stadt und auf dem Land unterwegs bist. Sogenannte 125er Modelle erreichen beispielsweise eine Maximalgeschwindigleit von 110 km/h. Insbesondere für die Stadt reichen Elektroroller bis 45 km/h vollkommen aus.
E-Scooter mit 45 km/h Geschwindigkeit darfst du nämlich auch fahren, wenn du “nur” im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bist. Das ist der gängige Führerschein für Autos. Solltest du dir in jedem Fall ein schnelles Elektroroller-Modell mit einem Tempo von bis zu 110 km/h wünschen, benötigst du dafür eine spezielle Fahrerlaubnis - nämlich einen Motorradführerschein.
Darf ich auch auf die Landstraße oder die Autobahn?
Mit einem Elektroroller bis 45 km/h - sprich mit einem Motor von 2kW oder 4kW - darfst du immer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Auch auf Bundesstraßen darfst du mit deinem elektrisch angetriebenen Roller normalerweise fahren. Sprich: Auf Landstraßen hast du meist keine Probleme.
Handelt es sich nämlich um eine autobahnähnliche Bundesstraße, die als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, kannst du sie mit einem Elektroroller bis 45 km/h nicht befahren. Derartige Bundesstraßen erkennst du an einem rechteckigen blauen Schild mit weißem Auto (Zeichen 331). Ist die Bundesstraße mit einem Verbot für Krafträder und Kleinkrafträder und Mofas gekennzeichnet (Zeichen 255), ist sie ebenfalls für dich tabu.
Zu guter Letzt darfst du mit einem Elektroroller mit 45 km/h keine Autobahn befahren. Elektroroller, die wiederum eine Leistung von max. 110 km/h erreichen, sind auf Autobahnen gestattet.
Verantwortungsvoll mit dem Elektroroller unterwegs
Es ist herrlich, sich auf einem eigenen E-Scooter den Wind um die Nase wehen zu lassen - und auch mal richtig Geschwindigkeit aufzunehmen. Dennoch gilt, ganz unabhängig vom Modell: denk immer daran, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren, und das Tempo zu drosseln, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Vergiss auch den Helm nie und führe immer deine Fahrerlaubnis mit dir, um Bußgelder zu vermeiden.
Zusammenfassung: Moped schneller als 45 km/h - Was ist erlaubt?
Einige Maschinen älterer Baujahre dürfen dagegen legal die 45 km/h-Marke übertreffen. Für welche Maschinen solche Übergangsregelungen gelten, steht in § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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