Mountainbike Tirol Regeln: Ein umfassender Leitfaden

Das Mountainbike Modell Tirol ist ein verlässliches Leit-System für Radfahrer im ganzen Bundesland Tirol. Die milden Frühlingstage motivieren selbst Sportmuffel, endlich wieder in der freien Natur mit Joggen, Nordic Walking oder Radfahren zu beginnen.

Gesetzliche Grundlagen und Nutzungsbedingungen

Im Allgemeinen ist die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken laut Forstgesetz ja erlaubt. Davon ausgenommen sind aber verschiedene Waldflächen, die von fremden Personen nicht betreten werden dürfen, wie zum Beispiel Sonderkulturen oder waldbrandgefährliche Gebiete. Grundsätzlich verboten ist das Fahren mit dem Rad oder einem Kraftfahrzeug auf allen Waldflächen, Wegen und Forststraßen.

Beeidete Forstschutzorgane haben sogar das Recht, Personen im Falle bestimmter Verstöße aus dem Wald zu verweisen, deren Identität festzustellen oder sie im Extremfall festzunehmen. Erlaubt ist beispielsweise das Fahren mit dem Mountainbike auf Forstwegen eben nur dann, wenn der Waldeigentümer zuvor zugestimmt hat. Entweder erlaubt der Besitzer diese Tätigkeiten einer einzelnen Personen oder auch der Allgemeinheit, was in der Regel an entsprechender Beschilderung erkennbar ist.

Verschiedene Interessenverbände appellieren an aller Naturnutzer, sich an „Fair-Play“-Regeln zu halten. Regelungen für die „offiziellen“ Mountainbikewege sind bundesländerweise unterschiedlich. Nützliche Informationen gibt es bei touristischen Einrichtungen oder bei den Gemeinden. So dürfen im Tourismusland Tirol sogar rund 6600 km, 63 Routen sowie 150 Singletrails mit 350 km legal mit Bikes vom 1. April bis Ende Oktober befahren werden.

Das Tiroler Mountainbike-Modell

Ermöglicht wird das seit 1997 durch das Tiroler Mountainbike-Modell. Dafür schließen fast 2000 Grundeigentümer Nutzungsverträge mit Tourismusverbänden oder Gemeinden ab. Im Gegenzug werden die Einschränkungen im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernisse vom Land und den aktuell 73 Vertragspartnern abgegolten. Durch die subsidiäre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes wird zudem das Risiko für die Wegehalter minimiert. Um Wegehalter in möglichst jedem Fall schadlos zu halten, sind geringfügige Adaptierungen in den Verträgen geplant.

Außerdem macht sich seit einigen Jahren der E-Bike-Boom auch am Berg bemerkbar. Bei Einheimischen und Gästen sind die E-Bikes besonders auf bergigen Strecken beliebt und die Zahl der Pedal-Ritter hat erheblich zugenommen. Dieser Trend stellt jedoch die Bewirtschaftung der Almen und Wälder vor weiteren Herausforderungen.

Jetzt gehe es darum, das bestehende Angebot abzusichern und bedarfsgerecht auszubauen, erklärte Landeshauptmann Anton Mattle und versprach: „Dazu werden wir den Landesbeitrag mit dem heurigen Jahr entsprechend valorisieren und erhöhen.“ Der Landesbeitrag zur Abgeltung von Bewirtschaftungserschwernissen steigt von zwölf auf 20 Cent pro Laufmeter. Für Singeltrails veranschlagt das Land 30 Cent.

LH-Stellvertreter Josef Geisler appellierte an alle, die am Berg unterwegs sind, nur auf freigegebenen Wegen zu fahren, Rücksicht zu nehmen und die Verhaltensregeln zu respektieren.

Mountainbike-Routen und Schwierigkeitsgrade

Das Kaunertal bietet zahlreiche offizielle Mountainbike-Routen. Diese sind mit dem Leitsystem nach MTB-Modell 2.0 des Landes Tirol gekennzeichnet und beschildert.

Klassifizierung der Mountainbike-Strecken

Ähnlich wie Skipisten und Wanderwege sind auch genehmigte Mountainbikestrecken in Schwierigkeitsgrade eingeteilt. Leichte Strecken sind blau gekennzeichnet. Es handelt sich dabei um familienfreundliche, auch mit normalen Fahrrädern befahrbare Radwanderwege mit guter Fahrbahndecke. Steigung und Gefälle betragen durchschnittlich zwischen 0 und 5 Prozent.

Es handelt sich dabei um Routen, die sportliches Radfahrkönnen und besonders defensives Fahrverhalten erfordern. Steigung und Gefälle betragen durchschnittlich zwischen 5 und 12 Prozent. Es handelt sich hierbei um anspruchsvolle Mountainbike-Strecken mit zahlreichen Gefahrenmomenten, die die Maximalsteigung der roten Strecke übersteigen und deren Streckencharakteristik noch schwieriger ist.

Die Singletrail-Skala (STS)

Im deutschsprachigen Raum kommt als einheitliches Tool die Singletrail-Skala (STS) zum Einsatz. Diese ist auch im DAV Alpinlehrplan inkludiert. Sie ist unterteilt in die drei Klassen Leicht (blau), Mittel (rot) und Schwer (schwarz), die anhand von sechs Schwierigkeitsgraden (S-Grade) noch genauer differenziert werden. Dabei sind die Schwierigkeitsstufen nicht an die konditionellen Fähigkeiten, sondern an das technische Fahrkönnen (Gefälle, Stufen, Spitzkehren usw.) geknüpft. Die Trails werden auf Grundlage objektiver Charakteristika unter idealen Bedingungen wie ausreichendem Tageslicht und trockenem Untergrund eingestuft.

  • Leicht (blau) = S0 - S1: Auf dem Trail gibt es voraussichtlich kaum Tragestrecken und keine exponierten Passagen. Fahrtechnik für leichtes Gelände sollte vorhanden sein.
  • Mittel (rot) = S2: Hier kann es passieren, dass ihr euer Rad tragen müsst. Außerdem solltet ihr auf exponierte Passagen vorbereitet sein. Eure Fahrtechnik sollte für mittelschweres Gelände reichen, das heißt enge Kurven, größere Wurzeln und Steine oder flache Treppen sollten für euch machbar sein.
  • Schwer (schwarz) = S3 - S5: Auf diesen Trails kann es lange Tragepassagen und ausgesetzte Stellen geben. Fahrtechnik für schweres Gelände solltet ihr gut beherrschen, denn von größeren Felsbrocken und Wurzelpassagen über loses Geröll und extreme Steilrampen bis hin zu Spitzkehren und Hindernissen in extremer Steilheit müsst ihr mit allem rechnen.

Weitere Hinweise zur Streckenwahl

Und sonst macht es Sinn, einen Überblick über den Wegverlauf und das Höhenprofil zu haben. So könnt ihr am besten einschätzen, ob euch die Tour konditionell und technisch entspricht. Auch die geschätzte Fahrzeit hilft dabei. Schlüsselstellen - sowohl konditionell als auch fahrtechnisch - solltet ihr während der gesamten Tour im Blick behalten. Sie können über den (Miss-)Erfolg entscheiden. An vorab festgelegten Checkpoints solltet ihr außerdem die aktuellen Rahmenbedingungen, wie Wetter, Zeit etc., und eure Verfassung bzw.

Detaillierte Streckencharakterisierung

Familienfreundlicher, auch mit normalen Fahrrädern befahrbarer Radwanderweg mit guter Fahrbahndecke (Feinschotterung oder Asphalt und vergleichbare Decken). Steigungen und Gefälle zwischen 0% und 5% auf kurzen Strecken maximal 10%. Wechsel von Steigungen und Gefälle, keine kontinuierlichen Anstiege. KFZ-verkehrsfreie bzw. KFZ-verkehrsarme Wege. Es treten keine besonderen Gefahrenbereiche auf oder auf Gefahrenstellen wird durch besondere Kennzeichnung (z.B.

Erfordert sportliches Radfahrkönnen und besonders defensives Fahrverhalten. Mountainbikeausrüstung wird empfohlen. Steigung und Gefälle zwischen 5% und 12% auf kurzen Strecken bis maximal 17%. Es treten unübersichtliche, kurvenreiche Streckenabschnitte auf. Mit KFZ-Verkehr, der die gesamte Wegbreite beansprucht, muss gerechnet werden. Die Wegausstattung unter anderem die Fahrbahnbeschaffenheit, Entwässerungseinrichtungen (z.B. Wasserspulen), Absperrvorrichtungen (z.B. Schranken), die Sicherheitseinrichtungen (z.B. fehlende Geländer und Zäune) und Hinweise auf Gefahrenstellen, ist ausschließlich auf Wirtschaftsverkehr mit Traktoren und LKW ausgerichtet. Derartige Einrichtungen können an sich bereits Gefahrenstellen für Radfahrer darstellen. Es ist mit Absperrungen der Strecke aus betrieblichen Erfordernissen (z.B. Holzschlägerung und -transport), im Wegebereich lagernden Gütern, Betriebsmitteln und abgestellten Maschinen und Gefahrenstellen infolge von Naturereignissen jederzeit zu rechnen.

Anspruchsvolle MTB-Strecke mit zahlreichen Gefahrenmomenten, die die Maximalsteigung der roten Strecke übersteigt und deren Streckencharakteristik noch schwieriger ist. MTB-Ausrüstung ist obligatorisch. Extreme und anspruchsvolle Strecke, kein autobefahrbarer Weg mehr. Charakter eines alpinen Steiges mit allen alpinen Gefahren. Absturzgefahr möglich, keine Sicherungs-einrichtungen wie Geländer vorhanden, sehr steil. Mit Hindernissen wie hohen Stufen, Wurzeln und Felsblöcken muss gerechnet werden. Nicht immer fahrbar, zum Teil, je nach Fahrkönnen, Schiebe- und Tragestrecken.

Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise

Fahre stets mit kontrollierter Geschwindigkeit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, da jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist (z.B. Halte dich an Absperrungen und akzeptiere, dass dieser Weg primär der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient!

Nimm Rücksicht auf Natur und Wild, verlasse die gekennzeichnete Route nicht, verzichte auf das Fahren abseits der geöffneten Wege und beende deine Biketour vor der Dämmerung.

Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umfahren oder umgehen.

Die Situation in Österreich und anderen Alpenländern

Österreich gilt als Bike-Mekka, doch was viele nicht wissen: Mountainbiken ist laut Forstgesetz im ganzen Land verboten. In BIKE 5/2015 berichten wir über die irrwitzigen Folgen des Paragraphen 33, der das Betreten von Wäldern nur Fußgängern erlaubt. Bikern bereitet diese Regel immer wieder Probleme.

Welche Wege eignen sich fürs Mountainbiken?Das ist von Region zu Region unterschiedlich. In Deutschland werden die Einzelheiten von den Bundesländern geregelt. In Bayern und vielen anderen Bundesländern dürfen geeignete Wege befahren werden, nach Prüfung können ungeeignete durch Verbotsschilder von den Unteren Naturschutzbehörden gesperrt werden. In Naturschutzgebieten kann das Fahrradfahren aber auch generell verboten sein.

In Österreich ist Radfahren auf allen Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten. Trotzdem gibt es viele von den Ländern oder Tourismusregionen freigegebene und ausgeschilderte Strecken. In der Schweiz regeln die einzelnen Kantone individuell, welche Wege genutzt werden dürfen. Auch in Italien bestimmen die Provinzen, welche Wege befahren werden dürfen. Im Trentino zum Beispiel sind alle Trails frei befahrbar, außer die Gemeinde spricht ein striktes Verbot aus.

Mountainbike-Regelungen in den einzelnen Bundesländern Deutschlands

Auf offiziellen Radwegen darf man natürlich fahren, aber wie sieht es denn jetzt im Wald und in der freien Natur aus? Und gilt für E-Bikes etwas anderes? Viele Regelungen fürs Radfahren und Mountainbiken sind in den Waldgesetzen der einzelnen Ländern festgeschrieben. Denn tatsächlich gibt es innerhalb Deutschlands starke Unterschiede, wer wo und auf welchen Wegen fahren darf.

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