Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Doch nicht jedes alte Motorrad ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer. Welche Bedingungen muss ein Fahrzeug erfüllen, damit sein Halter das begehrte H-Kennzeichen anschrauben darf? Welche Vorteile bietet das Sonderkennzeichen für Oldtimer? Für welche Fahrzeugmodelle lohnt es sich und für welche nicht? Gibt es das H-Kennzeichen für Oldtimer auch als Saison-Kennzeichen?
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. 22) legt fest, dass ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muss. Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann.
- Die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren (ist Ihr Fahrzeug jünger, handelt es sich evtl. um einen Youngtimer).
- Der Originalzustand ist weitestgehend erhalten.
Um sicherzustellen, dass diese Kriterien erfüllt sind, muss ein Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) etwa bei TÜV oder DEKRA angefertigt werden.
Originalzustand und zulässige Abweichungen
Dazu kommt, dass die Verkehrsmittel in allen Hauptbaugruppen den Originalzustand aufweisen müssen und gut erhalten sind. Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind.
Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:
- Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
- Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
- originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
- die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Die Verwendung von externen Navigationsgeräten oder ähnliches - über z.B. Saugnapfhalterung - ist zulässig. Sind die Geräte fest im Fahrzeug eingebaut, muss jedoch eine zeitgenössische Optik erhalten bleiben.
Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ erklären. Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein.
Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:
- bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
- die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
- bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Maßgeblich ist die zum 1.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Um Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, sind einige Unterlagen erforderlich.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
- Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
- Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- Ggf.
Vorteile des H-Kennzeichens
Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen.
- Fahrten in Umweltzonen sind gestattet
- günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge sind möglich
Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro.
Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Entsprechend bietet die HDI Oldtimerversicherung attraktive Konditionen für ältere Fahrzeuge an.
Auch die Umweltauflagen sind nach aktueller Rechtslage geringer . Wenn die Pkw-Maut in Kraft tritt, wird für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wegen der typischerweise hohen Schadstoffemission pauschal der Höchstsatz von 130 Euro anfallen.
| Fahrzeugtyp | Jährliche Kfz-Steuer |
|---|---|
| Pkw, Lkw, andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger | 191,73 Euro |
| Motorräder | 46,02 Euro |
Alternativen zum H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist nicht die einzige Möglichkeit, einen Oldtimer steuergünstig und mit geringen Versicherungsbeiträgen zu fahren.
Saisonkennzeichen
Möchten Sie Ihren Oldtimer nur für eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen, empfiehlt sich ein Saison-Kennzeichen. Vorteile: eine ständige An- und Abmeldung entfällt Steuern fallen nur für den ausgewählten Zeitraum der Zulassung an Wichtig: Außerhalb der festgelegten Zeiträume dürfen Sie den Oldtimer nicht ausfahren.
Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten. Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen.
Rotes 07er-Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer beantragen. Vorteil: Sie können das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden.
Wenn Sie mehrere Oldtimer haben und sie nur zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen und in die Werkstatt fährst, ist ein rotes 07er-Kennzeichen für dich interessant. Es wird zwar zu denselben Sätzen besteuert wie H-Kennzeichen, darf aber für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Es berechtigt zu:
- An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen
- Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur
Voraussetzung ist, dass du ein Fahrtenbuch führst.
Geräuschvorschriften für Oldtimer-Motorräder
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen.
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Pflege und Erhalt des Oldtimer-Motorrads
Wer sein Sammlerstück restaurieren möchte oder muss, benötigt Ersatzteile. Die Ersatzteilsuche kann unter Umständen viel Zeit kosten. Gute Anlaufstellen sind Oldtimer- oder Markenclubs. Hier können Sie sich direkt mit anderen Oldtimer-Liebhaberinnen und Liebhabern austauschen und vielleicht gleich fündig werden.
Bei der Restaurierung des Oldtimers wird angestrebt, den historischen Zustand des Fahrzeugs bestmöglich zu erhalten. Dies kann auch bei einem eventuellen Verkauf wichtig sein, um den Wert des Gefährts zu steigern. Auch der Motor sollte im Vorfeld auf eventuelle Defekte untersucht werden.
Ob bei der Ausfahrt oder bei Oldtimer-Events − Ihr Sammlerstück soll glänzen. Alles beginnt mit der richtigen Autowäsche. Wichtig: Bedenken Sie, dass die Autowäsche an einem speziell dafür vorgesehenen Ort erfolgen muss.
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