Papiere für Moped beantragen: Voraussetzungen und wichtige Informationen

Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm Hubraum kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle. Stattdessen benötigen sie nur ein Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig. Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitraum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Buchstaben. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Verlust des Versicherungskennzeichens

Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen.

Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.

Haftpflichtversicherung

Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.

Roller und Moped: Unterschiede und Zulassung

Ein Roller ist eine Sonderform eines Motorrads ohne Knieschluss. Ein Roller hat keine Pedale, sondern einen tiefen Durchstieg. Dort kann der Fahrer die Beine aufstellen. Unter 50 ccm Hubraum ist ein Motorroller zulassungsfrei und muss nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.

Für ein Mofa unter 50 ccm ist keine Zulassung nötig. Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht.

Freiwillige Zulassung

Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und daher zugelassen wird. Das hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen: Da das Kennzeichen bleibt, muss man sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen.

Voraussetzungen für die freiwillige Zulassung

Kleinkrafträder wie z. B. Roller, Mofas etc. sind grundsätzlich zulassungsfrei und können unter vereinfachten Bedingungen in den Verkehr gebracht werden. Sie benötigen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Auf Antrag können diese Fahrzeuge auch freiwillig zugelassen werden. In diesem Fall gelten dann allerdings auch vollumfänglich die strengeren Regeln für eigentlich zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Anstelle der Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt. Weiterhin wird ein reguläres Kennzeichen zugeteilt, welches an der vom Hersteller vorgesehenen Kennzeichen-Anbringungsstelle fest anzubringen ist.

Kleinkrafträder unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) - dies ändert sich auch durch eine freiwillige Zulassung nicht. Auf dem Kennzeichen wird daher nur eine Zulassungsplakette aber keine HU-Plakette verklebt.

Neben konventionellen Kleinkrafträdern mit Benzinmotor können auch Kleinkrafträder mit Elektromotor freiwillig zugelassen werden.

WICHTIG: Elektro-Kleinstfahrzeuge ("E-Scooter") dürfen nicht freiwillig zugelassen werden. Diese Fahrzeuge müssen mit einer Versicherungsplakette versehen werden, die Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können.

Technische Daten und Gutachten

Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades kann nur dann erfolgen, wenn alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden, vorgelegt werden. Diese Daten können im Regelfall aus der Betriebserlaubnis bzw. dem CoC-Papier entnommen werden. Gerade bei älteren Fahrzeugen liegen die technischen Daten oftmals nicht vollständig vor. In diesem Fall muss sich der Halter auf eigene Kosten um den Nachweis der Daten kümmern. Ausdrucke aus dem Internet o. ä. können hier nicht anerkannt werden. Es ist in der Regel ein Gutachten oder Datenblatt einer technischen Prüfstelle erforderlich. Hat das Kleinkraftrad gar keine Betriebserlaubnis mehr, ist in jedem Fall ein Vollgutachten erforderlich.

Kleinkrafträder zählen nach der gesetzlichen Definition nicht als "Krafträder". Daher dürfen hier ausschließlich zweizeilige Kennzeichen (ähnlich wie beim Quad) in der Größe 250 x 200 mm bzw. 260 x 200 mm zugeteilt werden. Leichtkraftradkennzeichen und Motorradkennzeichen (Kraftradkennzeichen) sind nicht zulässig. Ebenfalls dürfen bei Elektrofahrzeugen keine E-Kennzeichen zugeteilt werden.

Die Fahrzeuge benötigen eine Kennzeichenbeleuchtung. Ist diese nicht vorhanden, so muss auf eigene Kosten eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden.

Das Kleinkraftrad muss VOR der freiwilligen Zulassung von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Hierzu ist das Kleinkraftrad vorzufahren. Es wird hier u. a. geprüft, ob die eingeschlagene Fahrzeug-Identnummer (FIN) mit den Papieren übereinstimmt, ob das Kennzeichen korrekt angebracht werden kann und ob eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist. Weiterhin wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in fahrbereitem Zustand befindet. Offensichtliche Schrottfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Mängeln, die einen sicheren Betrieb nicht gewährleisten, können nicht zugelassen werden.

Die Zulassung einer Vielzahl von Fahrzeugen auf einen Fahrzeughalter (Massenzulassung) ist nicht zulässig und wird von der Zulassungsstelle abgelehnt.

Benötigte Unterlagen für die freiwillige Zulassung

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (CoC-Papier) oder Betriebserlaubnis im Original
  • Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
  • Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug
  • Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Antrag auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades
  • Bei älteren Fahrzeugen wird ggf. noch eine Datenbestätigung einer techn. Prüfstelle benötigt, falls nicht alle erforderlichen Daten aus der Betriebserlaubnis entnommen werden können

Betriebserlaubnis (ABE)

Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug und seine Bauteile die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, müssen Sie bei jeder Fahrt die Zulassungsbescheinigung oder - im Falle von Mofas, Mopeds, Trikes oder Quads - die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Doch ein solches Dokument kann verloren gehen, insbesondere wenn das betreffende Fahrzeug lange Zeit nur ungenutzt herumstand.

Dann besteht die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, sofern das Fahrzeug in Deutschland hergestellt wurde. Möchten Sie also z. B. für ein DDR-Moped oder -Mofa die Papiere beantragen, ist das KBA Ihr Ansprechpartner. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite für die Beantragung ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen. Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro.

Woher bekomme ich eine Betriebserlaubnis? Um eine Betriebserlaubnis zu beantragen, können Sie sich an den Fahrzeughersteller oder das KBA wenden.

Verlust der Betriebserlaubnis

Ging die alte Betriebserlaubnis verloren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor Sie eine neue ABE beantragen können. Damit können Sie nachweisen, dass das entsprechende Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.

Zudem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben.

Veränderungen am Fahrzeug

Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann.

Wurden allerdings inzwischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen - Reparaturen und der Austausch von Bauteilen zählen nicht dazu -, ist mitunter ein Gutachten erforderlich, das belegt, dass die durchgeführten Umbauten immer noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein solches Gutachten kann z. B. von der DEKRA oder vom TÜV erstellt werden.

Betriebserlaubnis für im Ausland hergestellte Fahrzeuge

Wie können Sie z. B. die Betriebserlaubnis für ein Moped beantragen, dass nicht in Deutschland hergestellt wurde? Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich selbst an den ausländischen Hersteller wenden und bei diesem die Betriebserlaubnis beantragen. Es ist hier allerdings in der Regel einfacher, wenn Sie sich stattdessen an einen deutschen Händler wenden, der die entsprechende Fahrzeugmarke vertreibt. Zum anderen besteht wieder die Möglichkeit, das Fahrzeug bei der DEKRA oder beim TÜV abnehmen zu lassen.

Kosten für die Beantragung einer Betriebserlaubnis

Das KBA erhebt für die Beantragung einer Betriebserlaubnis eine Gebühr von 26,43 Euro pro Fahrzeug. Es kommen außerdem Portokosten und Nachnahmeentgelte hinzu.

Online-Service des KBA für DDR-Fahrzeuge

Mit einem neuen Online-Service vereinfacht und beschleunigt das KBA die Beantragung von Nachweisen von Betriebserlaubnissen für sogenannte „DDR-Fahrzeuge“. Die Online-Beantragung ermöglicht eine Fahrzeugtypenbestimmung sowie das Hochladen erforderlicher Unterlagen und eine direkte Bezahlfunktion.

Prominentester Anwendungsfall für diesen Service sind die in der DDR hergestellten Klein- und Leichtkrafträdern der Marke Simson, die häufig Modellnamen aus der Vogelwelt trugen, wie beispielsweise Schwalbe oder Sperber.

Wollen Sie zum Beispiel Simson-Papiere beantragen, finden Sie beim KBA ein Formular zum Download.

Zusammenfassung

Die Beantragung der notwendigen Papiere für Ihr Moped, Roller oder Mofa erfordert die Beachtung verschiedener Vorschriften und Voraussetzungen. Ob Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis oder freiwillige Zulassung - informieren Sie sich gründlich und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen können.

Hier ist eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Fahrzeugtyp Zulassung erforderlich? Benötigte Dokumente
Moped/Roller/Mofa (unter 50 ccm) Nein (nur Versicherungskennzeichen) Versicherungskennzeichen
E-Scooter Nein (Versicherungsplakette) Versicherungsplakette
Freiwillige Zulassung (Moped/Roller/Mofa) Ja EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis, eVB-Nummer, Personalausweis, ggf. Gutachten
DDR-Fahrzeuge (Simson etc.) Betriebserlaubnis erforderlich Antrag beim KBA, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung

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