Parken mit dem Motorrad: Regeln und Pflichten für Motorradfahrer in Deutschland

Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern?

Wo dürfen Motorräder parken?

Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich.

Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen. Manchmal gibt es extra Parkplätze für Motorräder, die Sie dann auch benutzen sollten.

Parken auf dem Gehweg?

Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.

In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Meistens drücken Ordnungsamt und Polizei ein Auge zu, weil ja gerade in Städten Parkplätze Mangelware sind. Trotzdem sollten Motorradfahrer darauf achten, dass sie es nicht übertreiben, sonst gibt es ein Knöllchen.

Parkscheinpflicht für Motorräder

Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.

Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.

Festkleben ist besser als festklemmen. Wird der Parkschein nur festgeklemmt, zum Beispiel am Bremshebel, kann er weggeweht, geklaut oder nass werden.

Parkschein am Motorrad anbringen - aber wie?

Nun gestaltet sich das Anbringen der Nachweise beim Zweirad zuweilen etwas umständlich. Schließlich handelt es sich um offene Fahrzeuge, die außerdem oft nicht einmal eine Windschutzscheibe haben. Beim Motorrad-Parken ist etwas Kreativität gefragt.

Es reicht in aller Regel nicht aus, wenn Sie ein Parkticket ziehen und den Ordnungsbeamten das Gegenstück bei einer Kontrolle vorzeigen, wenn der Rest des Nachweises am Fahrzeug abhanden gekommen ist.

Diverse Motorradausstatter bieten handliche Lösungen an, wenn Sie Ihr Motorrad parken und ein Ticket ziehen müssen.

Parkscheibe am Motorrad

Noch etwas komplizierter ist die Parkscheibe. Auch die müssen Motorradfahrer am Bike sichtbar anbringen und einstellen, wenn das so auf dem Straßenschild steht. Am besten eignet sich eine dünne, gelochte Parkscheibe, die Sie mit einem kleinen Vorhängeschloss zum Beispiel an den Radspeichen festmachen.

Nun kann natürlich irgendein Witzbold die Parkscheibe verstellen, während Sie weg sind. Versuchen Sie es mit Fotos als Beweis, die Sie mit Ihrem Smartphone machen. Auf den Fotos sollte zu sehen sein, wo Sie geparkt haben und welche Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt war.

Parksituation Erlaubt? Hinweise
Auf dem Gehweg Nein, in der Regel Nur erlaubt bei entsprechender Beschilderung oder Markierung.
Auf einem Pkw-Parkplatz Ja Pflicht, wenn keine separaten Motorradparkplätze vorhanden sind.
Am Fahrradständer Nein Grundsätzlich verboten, da Motorräder als Kraftfahrzeuge gelten.
In Fußgängerzonen Nein Grundsätzlich verboten.

Motorrad parken im Parkhaus

Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.

Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen. Es gibt kein Gesetz, das es Motorrädern verbietet, im Parkhaus zu parken. Aber Parkhausbetreiber dürfen ihre eigenen Regeln machen, weil das Parkhaus ja nicht zur öffentlichen Straße gehört. Steht auf einem Schild, dass Motorräder in dem Parkhaus nicht erlaubt sind, dann sollten Sie einen anderen Stellplatz suchen.

Glücklicherweise gibt es genug motorradfreundliche Parkhäuser, in denen es auch extra Stellplätze für Bikes gibt.

Weitere wichtige Hinweise

  • Gleiche Rechte und Pflichten: Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze.
  • Parken am Fahrradständer: Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.
  • Verantwortung: Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.

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