Parken mit dem Motorrad: Was Sie wissen müssen

Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parksituation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Doch wie gestaltet sich dieses Thema speziell bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken? Und benötige ich für ein Motorrad einen Parkschein bzw. eine Parkscheibe? Wir klären auf.

Wo darf ich mein Motorrad parken?

Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Das bedeutet also, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.

Parken auf dem Gehweg

Ein generelles Parkverbot gilt auf Gehwegen. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg). Anderenfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder angewendet werden kann.

Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.

Es gibt auch hier grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme. In Fußgängerzonen ist das Abstellen von Krafträdern grundsätzlich tabu.

Parkschein und Parkscheibe

Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf PKW-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. Teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein - Platzspar-Bonus gibt es nicht.

In einer Parkscheiben-Zone gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft letzten Endes nur eine geschickte Anbringung einer Parkscheibe (z.B. ein gelochtes Exemplar, das mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigt wird).

Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung. Tipp: Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein machen - um im Fall der Fälle einen Nachweis zu haben.

Parken im Parkhaus

Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Ein generelles Verbot im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen.

Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil: In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen.

Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.

Bußgelder für Falschparken

Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Die Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog für das vorschriftswidrige Parken drohen, können Sie dieser Tabelle entnehmen:

VerstoßBußgeldPunkte
Parken auf dem Gehweg ohne Erlaubnis55 Euro
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung70 Euro1
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde80 Euro1

Besonderheiten für Roller

Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn es ausdrücklich durch eine Beschilderung erlaubt ist.

Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.

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