Probezeit und Führerschein Regelungen für Moped und Roller

Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Welchen Führerschein brauche ich?

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

  • Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
  • Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
  • Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
  • Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Hier eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der dazugehörigen Berechtigungen:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Die Führerscheinklasse AM

Die Führerscheinklasse AM ist relevant für das Fahren von:

  • Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max.

Seit der endgültigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG im Januar 2013 gelten auch in Deutschland die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen. Sie ist ein Beispiel dafür, dass im Zuge der Reform einige alte Klassen weggefallen beziehungsweise zusammengefasst wurden. Denn sie vereint die alten Führerscheinklassen S und M.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse AM fahren?

Erlaubt sind Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem max. Hubraum von 50ccm. Klicken Sie hier, um genauere Infos zu erhalten.

Mindestalter für den Mopedführerschein

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Hier eine Übersicht der Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 16 Jahre.

Die Ausbildung für den AM-Führerschein

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM.

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Der theoretische Unterricht für „Roller“ unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein.

Was kostet der Führerschein der Klasse AM?

Inklusive Fahrunterricht, Gebühren für den Antrag, den Erste Hilfe Kurs etc. kommen bis zu 500 Euro auf den Führerscheinanwärter zu.

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw.

Rollerführerschein-Kosten

Hier eine Übersicht der möglichen Kostenpunkte:

  • Grundgebühr bei der Fahrschule: etwa 100 Euro
  • Je Fahreinheit: etwa 25 Euro
  • Unterrichtsmaterialien: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung: etwa 75 Euro
  • Gebühr für den Führerscheinantrag: ungefähr 40 Euro

Wie teuer ist ein Rollerführerschein demnach insgesamt?

Wenn Sie einen Führerschein für ein Kleinkraftrad beantragen wollen, müssen Sie mit ein paar hundert Euro rechnen, mit allem Drum und Dran.

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.

Probezeit beim Rollerführerschein (Klasse AM)

Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Für wen gilt die Probezeit?

Wer erstmalig eine Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) erwirbt, erhält den Führerschein "auf Probe". Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, das heißt mit der Aushändigung des Führerscheindokumentes. Wenn man statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur in Deutschland geltende Prüfbescheinigung erhält, beginnt damit die Probezeit.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Um dem hohen Unfallrisiko durch Fahranfänger vorzubeugen, sind Verkehrsverstöße während der Probezeit werden besonders sanktioniert.

Damit der Verkehrsverstoß Auswirkung auf die Probezeit hat, muss man die Tat innerhalb der Probezeit begangen haben. Auf den Tag der späteren Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt es nicht an. Es gibt daher auch Konsequenzen, wenn man den Verstoß zwar in der Probezeit begangen hat, die Probezeit zwischenzeitlich endet und die Führerscheinbehörde sich erst danach meldet.

Was sind A- und B-Verstöße?

Es gibt zwei Gruppen von Verstößen, in die die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet.

A-Verstöße

  • Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h mit Pkw (ohne Anhänger) oder Motorrad
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rechts überholen
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung

B-Verstöße

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus.

Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit

Begeht der Führerscheininhaber einen Gruppe A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, löst dies Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus. Die Sanktionen staffeln sich in drei Stufen.

  1. Wer in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
  2. Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der dann verlängerten Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  3. Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Aufbauseminar

Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, muss dieses absolviert werden. Wird innerhalb der festgelegten Frist kein Nachweis über die vollständige Teilnahme am Seminar erbracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wer die Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht einhalten kann, sollte sich juristisch beraten lassen, ob ein vorübergehender Verzicht auf die Fahrerlaubnis ratsam ist. Bei Entzug führt nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis jeder weitere A-Verstoß (oder zwei kleine B-Verstöße) zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Besonderheiten bei der Klasse AM

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Führerschein A1 auf A2 erweitern:

Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.

Führerschein A2 auf A erweitern:

Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.

Führerschein A1 auf A erweitern:

Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Fahrzeug und Ausrüstung

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.

Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.

Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

Weitere Informationen

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen.

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?

Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?

Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?

Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen.

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