Bei Rot über die Ampel fahren ist gefährlich und kann teuer werden. Es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Auch Radfahrer und Fußgänger zahlen Bußgeld.
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Immer dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Haltelinie an der Ampel. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz dahinter zum Stehen gebracht wird, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Deutlich teurer wird es beim Überfahren einer roten Ampel.
Entscheidend für die Höhe der Geldbuße ist die Zeitspanne, die die Ampel bereits auf Rot stand, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hier wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
- Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg.
- War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Wer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg - in schweren Fällen droht ein Fahrverbot.
Bußgeldtabelle für Rotlichtverstöße
| Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot) | 90 | 1 | |
| … mit Gefährdung | 200 | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 240 | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) | 200 | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 360 | 2 | 1 Monat |
Regeln für Radfahrer und Fußgänger
Für Radfahrer gelten die Ampeln der Autofahrer. Nur wenn sie sich auf einer Radverkehrsführung befinden, gelten die besonderen Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Auch für Fahrradfahrer gibt es den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: Dies kostet 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 180 Euro - sowie einen Punkt in Flensburg.
Auch Fußgänger zahlen, wenn sie bei Rot über die Straße gehen. Das Überqueren einer roten Ampel kostet fünf Euro, bei einem Unfall zehn Euro.
Was passiert, wenn man mit dem Fahrrad über Rot fährt?
Dies kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro einbringen. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an. Sofern eine eigene Fahrradampel vorhanden ist, müssen sich Radfahrer nach dieser richten. Ist dies nicht der Fall, gilt für sie die „normale“ Ampel der Fahrbahn.
Kann bei Radfahrern ein Rotlichtverstoß geahndet werden?
Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Regeln der StVO halten und rote Ampeln beachten. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.
Wie hoch fallen die Bußgelder aus?
Je nach Schwere des Verstoßes sind zwischen 60 und 160 Euro möglich. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen.
Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Sofern keine Ampelanlage für Radfahrer vorhanden ist, muss die Lichtzeichenanlage für den Autoverkehr beachtet werden. Fußgängerampel gelten für Radfahrer nicht.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der einfache Verstoß bedeutet, dass der Radfahrer eine rote Ampel überquerte, die weniger als eine Sekunde leuchtete. Das qualifizierte Vergehen definiert einen Rotlichtverstoß, bei der die Farbe Rot länger als eine Sekunde leuchtete.
Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad ahndet der Bußgeldkatalog immer mit einem Punkt in Flensburg. Das liegt daran, dass dieses Vergehen eine besondere Schwere aufweist. Sind Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren und es handelt sich hierbei um einen einfachen Verstoß, können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Haben Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad auf 100 Euro. Verursachen Sie aber einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog mit dem Fahrrad abermals auf 120 Euro.
Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, die bereits länger als eine Sekunde leuchtete, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Maßnahmen beginnen ab 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, einen qualitativen Verstoß begeht und dabei eine Gefährdung verursacht, muss bereits mit 160 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.
Fahranfänger und Rotlichtverstoß
In der Probezeit für Fahranfänger wird führerscheinrechtlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger. Auch ein Rotlichtverstoß fällt in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer das nicht macht, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern. Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben.
Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder für einen Rotlichtverstoß mit dem Rad vor. Bereits Kinder ab 14 Jahren können ein Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad erhalten. Zudem kann der Radfahrer auch einen Punkt in Flensburg erhalten. Doch möchte ein heranwachsender Teenager zur Fahrschule gehen, um dort einen Führerschein zu erlangen, muss er warten, bis alle Punkte in Flensburg verjährt sind.
Die Verjährungsfrist für den Rotlichtverstoß liegt bei 2,5 Jahren. So kann der Verstoß, mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, weitreichende Konsequenzen haben. Aufgrund der Maximalanzahl von 8 Punkten im Verkehrszentralregister kann es also vorkommen, dass Sie, wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, den Führerschein entzogen bekommen.
Bußgeldbescheid: Lohnt sich Einspruch?
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Vor allem, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.
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