Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Doch bei allem Fahrspaß ist auch Ihre Sicherheit nicht zu vernachlässigen.
Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.
Muss man E-Scooter versichern?
Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß.
Denn die Personen- oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben. Folgeschäden sind auch bei einem Sachschaden möglich, wenn Sie beispielsweise das Auto einer anderen Person durch Ihren E-Scooter beschädigt haben.
Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.
Welche Versicherung ist für E-Scooter sinnvoll?
Voraussetzung für die Absicherung Ihres E-Scooters ist, dass dieser die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt und beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelistet ist. Er muss dann als sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug versichert werden. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich Pflicht.
Diese schützt Sie mit einer hohen Versicherungssumme vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit Ihrem E-Scooter zufügen können - beispielsweise bei einem Verkehrsunfall. Außerdem wehrt die Versicherung gegebenenfalls auch unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab. In vielen Fällen können Sie freiwillig eine zusätzliche Teilkaskoversicherung für E-Scooter abschließen.
Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon?
Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Eine Vollkaskoversicherung für E-Scooter bieten die meisten Versicherungspartner nicht an.
Wann die E-Scooter-Versicherung zahlt - und wann nicht:
- Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn:
- Sie mit Ihrem E-Scooter anderen einen Schaden zufügen, zum Beispiel bei einem Unfall (bei einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).
- Ihr E-Scooter gestohlen wird (bei einer Teilkaskoversicherung).
- Ein Brand, eine Explosion oder ein Kurzschluss den E-Scooter beschädigt hat (bei einer Teilkaskoversicherung).
- Ihre Versicherung zahlt beispielsweise nicht, wenn:
- Sie betrunken sind und anderen mit dem E-Scooter einen Schaden zufügen, etwa bei einem Unfall (auch mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung).
- Ihr E-Scooter gestohlen wurde und Sie eine reine Haftpflicht ohne Teilkaskoversicherung haben.
Das E-Scooter-Kennzeichen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette.
Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf. Ihre neue Plakette können Sie bequem online anfordern.
Tipp: An der Farbe der Versicherungsplakette können Sie leicht erkennen, ob ein E-Scooter für die laufende Saison versichert ist. Denn diese ändert sich jede Saison. Die nächste Saison beginnt am 1. März.
Voraussetzungen für die E-Scooter-Versicherung
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern. E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden.
Wie beantrage ich das E-Scooter-Kennzeichen?
Sie haben noch keinen E-Scooter? E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen.
Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Was tun bei einem Unfall mit einem E-Scooter?
Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw.
Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen
Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend. Am 1. März jeden Jahres beginnt die Moped-, Mofa-, Roller- und E-Scooter-Saison.
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Im Rahmen der E-Scooter-, Moped-, Mofa- bzw. Rollerversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. ** Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten.
Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind.
Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig.
Verlängerung der Mopedversicherung
Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.
Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März.
Tuning und Versicherungsschutz
Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.
Versicherungsvergleich
Hier ist eine Tabelle mit einem Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter:
| Gesellschaft | Beitrag |
|---|---|
| VHV (VN/Fahrer über 23 Jahre) | 36,00 € |
| WGV (VN/Fahrer über 23 Jahre) | 37,00 € |
| VRK ehm. BRUDERHILFE (VN/Fahrer über 23 Jahre) | 38,00 € |
| SPARKASSENVERSICHERUNG | 66,66 € |
| HDI Privat (VN/Fahrer mind. 23 J., ohne HDI-Autoversicherung) | 68,27 € |
| SPARKASSENVERSICHERUNG SACHSEN (bei Mehrvertragskunden) | 69,00 € |
Vertragsbeginn und Kündigung
Verträge ab dem 1. Der Versicherungsschutz beginnt trotzdem erst am 1. Verträge während des laufenden Jahres (zwischen 1. März und 28. bzw. 29. Sie sind ab dem Moment versichert, in dem Sie Ihre Unterlagen erhalten.
Eine Kündigungsfrist gibt es nicht - der Vertrag endet automatisch. Der Versicherungsschutz gilt immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten, schließen Sie ab dem 1. März einen neuen Vertrag ab.
Weitere wichtige Fragen
Kann ich mein Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel behalten? Nein. Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie ein neues Kennzeichen (Kosten: 12,50 €).
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland? Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU. Beachten Sie für Elektrokleinstfahrzeuge: Die Regeln können im Ausland anders sein als in Deutschland.
Pedelecs und E-Bikes
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor. Der Motor hilft nur beim Treten und unterstützt Sie bis 25 km/h. Ein S-Pedelec ist schneller: Es unterstützt Sie bis 45 km/h. Dafür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und müssen einen Helm tragen.
Verlust der Versicherungsbescheinigung
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Bescheinigung verloren haben oder wenn diese unleserlich ist. Wenden Sie sich an die Ausgabestelle, bei der Sie das Kennzeichen oder die Plakette erhalten haben. Bestellen Sie das neue Kennzeichen oder die neue Plakette direkt online.
Jährlich zum 1. März verlieren die Versicherungskennzeichen und -plaketten für Mopeds, E-Scooter und weitere Kleinfahrzeuge ihre Gültigkeit. Denken Sie daher rechtzeitig daran, Ihr neues Kennzeichen bei Ihrer Sparkasse anzufordern. Wenn Sie erst später in die neue Saison starten, zahlen Sie natürlich nur für den versicherten Zeitraum.
Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter.
Ab 250 W und bis 45 km/h brauchen Sie allerdings einen Versicherungsschutz. Eine Teilkasko-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Haftpflichtversicherung.
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